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Kurzinfo:
Ein Diplom-Versorgungsingenieur hat den Auftrag erhalten, für ein
Bestandsgebäude die Heizungsanlage zu erneuern und keinerlei Eingriffe an der
Fassade vorzunehmen. Es handelt sich um einen Mehrfamilienhaus in Bayern. Es
besteht aus zwei aneinandergebauten Wohnhäusern, d. h. es ist ein Gebäude mit
zwei Hausnummern und einem gemeinsamen Heizungsraum, der vollständig in einen
der Wohnhäuser liegt. Die bisher eingesetzte, alte Gaszentralheizung ist defekt
und soll ausgetauscht werden.
Es stellt sich die Frage welche energiesparrechtlichen Aspekte beim Austausch
von Bestandsheizungen zu beachten sind und welcher Primärenergiefaktor bei einer
EnEV-Berechnung für die Gebäude mit gemeinsamer Heizung zu berücksichtigen wäre.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Altbau, Bestand,
Wohnbestand, Wohnhaus, Wohnhäuser, Wohnbau, Wohnungsbau,
Mehrfamilienhaus, Mehrfamilienhäuser, Wohngebäude, WG,
aneinandergereiht, eigenständig, eigenständige, Bau, Bauten,
Anlagentechnisch, technische, Gebäudeausrüstung, TGA, Heizung,
Heizungsanlage, Altheizung, erneuern, austauschen, Erneuerung,
Austausch, gemeinsamer, Heizungskeller, Heizkeller,
Anforderungen, Nachweis, EnEV-Nachweis, Bedarfsausweis,
Verbrauchsausweis, berechnen, führen, erstellen, Energieausweis,
Grundsatz, Grundsätze, Primärenergiefaktor, §, 13,
Anforderungen, Inbetriebnahme, Heizkessel, Wärmeerzeuger,
System, Systeme, Wärmeerzeugersystem, Kessel, Sanierung,
Kesselsanierung, Baden-Württemberg, Landesgesetze, erneuerbare,
Energie, Energien, Pflicht
Auftrag: Ein Diplom -
Versorgungsingenieur hat den Auftrag erhalten, für ein Bestandsgebäude die
Heizungsanlage gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zu
erneuern, jedoch keinerlei Eingriffe an der Fassade vorzunehmen.
Praxis +
Probleme: Es handelt sich um einen Mehrfamilienhaus
in Bayern. Es besteht aus zwei aneinandergebauten Wohnhäusern, d. h. es ist ein
Gebäude mit zwei Hausnummern und einem gemeinsamen Heizungsraum, der vollständig
in einem der Wohnhäuser liegt.
Die bisher eingesetzte Gaszentralheizung - Baujahr nach 1978, mit einer
Nennleistung über 4 Kilowatt (kW) und unter 400 kW - ist defekt und soll
erneuert werden.
Fragen: Muss aufgrund
der EnEV 2009 beim Austausch der bestehenden Gasheizung noch zusätzlich ein
regenerativer Anteil (Solar, etc.) installiert werden um eine bestimmte
Anlagenaufwandszahl zu erreichen? Muss nach dem Austausch der Heizung ein neuer
EnEV-Nachweis oder Energieausweis erstellt werden, da sich in den Häusern
vermietete Wohnungen befinden? Muss das Wohngebäude - in dem sich keine
Heizungszentrale befindet - für den Energieausweis gegebenenfalls über
Nah-/Fernwärme berechnet werden?
Antwort:
09.07.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Gemeinsame
Heizungsanlage für zwei bestehende aneinandergebaute
Mehrfamilienhäuser erneuern
Leseprobe Wohnbau: Fragen + Antworten
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