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Kurzinfo:
Ein Diplom-Versorgungsingenieur plant die Anlagentechnik für ein neues
Verwaltungsgebäude. Für die Büro- und Aufenthaltsräume hat er eine
Lüftungsanlage vorsehen. Der Bauherr will jedoch Kosten sparen und auf die
Lüftungsanlage verzichten. Er will die Räume lediglich über die Fenster
belüften. Der Planer hat zur alleinigen Fensterlüftung vielfache Bedenken
geäußert, der Auftraggeber beharrt jedoch auf seinem Standpunkt. Es stellt sich
die Frage ob ein zu errichtendes Nichtwohngebäude gemäß der geltenden
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und der relevanten Normen generell mit
einer Lüftungsanlage für Aufenthaltsbereiche ausgestattet werden muss oder ob im
Falle dieses Verwaltungs-Neubaus auch eine freie Fensterlüftung ausreichend
wäre. Welche rechtlichen Aspekte sollte der Planer kennen und beachten?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, errichten,
planen, bauen, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Verwaltungsbau,
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Bewertung, Gebäude, Teil, 10, Nutzungsrandbedingung, Klimadaten,
Mindestaußenvolumenströme, Mindestaußenvolumenstrom, Außenluft,
Volumenstrom, §, 6, Dichtheit, Mindestluftwechsel,
Lüftungskonzept, Konzept, 1946-6, 1946, 6, Strategie,
Auftrag: Ein
Diplom-Versorgungsingenieur hat den Auftrag erhalten, für ein zu errichtendes
Verwaltungsgebäude die Anlagentechnik zu planen.
Praxis +
Probleme: Der Planer wollte für die Büro- und
Aufenthaltsräume eine Lüftungsanlage vorsehen.
Der Bauherr will jedoch Kosten sparen und aus diesem Grund auf die
Lüftungsanlage verzichten und die Räume lediglich über die Fenster belüften. Der
Planer hat zur ausschließlichen Fensterlüftung vielfache Bedenken:
-
Der
Mindestaußenluftvolumenstrom gemäß aktueller Normen ist nicht
gewährleistet.
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Bei
der Berechnung des EnEV-Nachweises ergeben sich Widersprüche
hinsichtlich der vorgegebenen Nutzungsbedingungen von Zonen nach
DIN 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden), Teil 10
(Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten) sowie den realen
Bedingungen.
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Bei
der Berechnung des EnEV-Nachweises ergeben sich Unterschiede für
die nach der Norm den Zonen zugewiesenen
Mindestaußenvolumenströmen und den tatsächlich erreichten
Werten.
-
Es
stellt sich die Frage ob der restliche Außenvolumenstrom - der
nicht gedeckt wird - vergessen oder über Fensterlüftung
berechnet wird.
-
Diese
Frage stellt sich auch, wenn die eine geplante Lüftungsanlage
nicht den Außenvolumenstrom gemäß DIN 18599-Teil 10 für die
jeweilige Zone deckt.
Der
Planer hat dem Bauherrn diese Bedenken dargelegt, der Auftraggeber
beharrt jedoch auf seinem Standpunkt.
Fragen: Muss ein zu
errichtendes Nichtwohngebäude generell mit einer Lüftungsanlage für
Aufenthaltsbereiche ausgestattet werden? Welche rechtlichen Aspekte sollte der
Planer kennen und beachten?
Antwort:
09.07.2012 ergänzt am 23.08.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Büro-Neubau
mit freier Fensterlüftung
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