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Kurzinfo:
Ein Architekt plant ein neues Wohngebäude und erstellt auch den
EnEV-Nachweis. Der Neubau ist voll unterkellert, wobei ein Großteil des
Kellergeschosses als Tiefgarage dienen soll. Sowohl der Keller als auch die
Tiefgarage sollen niedrig beheizt werden. Der Architekt und seine Kollegen
überlegen, ob man das Kellergeschoss für den EnEV-Nachweis auch dem Wohnraum
hinzurechnen sollte. Dagegen würde aus ihrer Sicht sprechen, dass die Tiefgarage
nutzungsbedingt mit teilweise sehr hohen Lüftungsraten von bis zu 8-fachem
Luftwechsel gefahren wird. In der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von
Gebäuden) fanden die Fachleute kein Nutzungsprofil, welches der angestrebten
Nutzung entspricht. Es stellt sich die Frage wie die beheizte Tiefgarage im
Rahmen des EnEV-Nachweises zu berücksichtigen ist.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Neubau, neues, Gebäude,
Bau, neu, errichten, Wohnhaus, Wohngebäude, Wohnungsbau, Keller,
Tiefgarage, beheizt, beheizte, Garage, gemischt, genutztes,
genutzt, separate, Bilanzierung, Berechnung, bilanzieren,
berechnen, Wohnnutzung, Nichtwohnnutzung, DIN, V. 18599, Teil,
10, Nutzungsprofil, Anforderung, Nichtwohngebäude,
Jahres-Primärenergiebedarf, Tabelle, Richtwerte,
Nutzungsrandbedingungen, Bedingungen, Luftwechsel, Lüftung,
lüften, Raumsolltemperatur, niedrig, beheizt, DIBt, Deutsches,
Institut, Bautechnik, offizielle, Auslegung, §, 22, unerheblich,
unerheblicher, Teil, Teilfläche, Gebäudenutzfläche,
Fachkommission, Bautechnik, Kriterien, Flächenkriterium,
Untergrenze, Nutzungsprofil, Parkhäuser, Parkhaus,
Privatnutzung,
Auftrag: Ein
Architekt plant ein neues Wohngebäude und erstellt auch den
öffentlich-rechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).
Praxis: Es handelt
sich in diesem Praxisfall um ein Wohngebäude, welches jetzt geplant wird und neu
errichtet werden soll. Das Wohngebäude ist voll unterkellert, wobei ein Großteil
des Kellergeschosses - ca. 70 Prozent (%) - als Tiefgarage für mehrere Fahrzeuge
dienen soll. Aus Komfortgründen soll sowohl der Keller als auch die Tiefgarage
auf ca. 15 Grad Celsius (°C) niedrig beheizt werden. Für diesen Neubau soll der
Architekt die Nachweis-Berechnungen gemäß geltender EnEV 2009 führen und den
Energieausweis ausstellen.
Probleme: Der
Architekt und seine Kollegen überlegen, ob man das niedrig beheizte
Kellergeschoss auch dem Wohnraum hinzurechnen sollte. Dagegen würde aus ihrer
Sicht sprechen, dass die Tiefgarage nutzungsbedingt mit teilweise sehr hohen
Lüftungsraten von bis zu 8-fachem Luftwechsel gefahren wird. In der DIN V 18599
(Energetische Bewertung von Gebäuden) fanden die Fachleute kein Nutzungsprofil,
welches der hier anvisierten Nutzung angemessen entspräche.
Fragen: Wie ist die
beheizte Tiefgarage im Rahmen des EnEV-Nachweises zu berücksichtigen?
Antwort:
24.07.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für neues Wohngebäude ausstellen: Keller umfasst teilweise eine
niedrig beheizte Tiefgarage
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