Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 professionell anwenden: Fragen und Antworten
   Home + Aktuell
    GEG 2018
    EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EnEV 2009 Praxis
   · EnEV 2009 Text
 
· Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   Neu: EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Solaranlage für neu geplantes Einfamilienhaus
im Hinblick auf die Erfüllung des EEWärmeG auslegen

.
Kurzinfo:
Eine Architektin plant ein neues Einfamilienhaus in Baden-Württemberg. Für die Beheizung ist ein Gas-Brennwertkessel geplant sowie eine Solaranlage für die Erwärmung des Trinkwassers (TWW). Die Architektin hat den Heizungsbauer auf das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) hingewiesen und ihm die notwendige Aperturfläche für die Solaranlage angegeben. Doch es kam es zum Streitgespräch mit dem Heizungsfachmann, weil sie die Nutzfläche als Vorgabe verwendet, während der Heizungsbauer die beheizte Wohnfläche für maßgeblich hält. Wenn die Architektin die Nutzfläche ansetzt, ergeben die Berechnungen im Normalfall dermaßen viel Trinkwarmwasser, dass sie automatisch auch die Heizungsunterstützung einbeziehen muss, damit die Gesamtlösung wirtschaftlich bleibt. Diese Auseinandersetzungen haben sich bislang mit jedem Heizungsbauer wiederholt und die Architektin wäre dankbar, wenn diese unterschiedlichen Standpunkte endgültig geklärt wären.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2009, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG, 2011, Haus, Wohnhaus, Neubau, zu, errichtendes, Gebäude, Wohngebäude, Anlagentechnik, Heizung, Heizungsunterstützung, Warmwasser, Solaranlage, Solarenergie, solar, Auslegung, auslegen, Anlage, Bezug, Fläche, Bezugsfläche, Wohnfläche, Nutzfläche, Gebäudenutzfläche, Gesamtlösung, Wirtschaftlichkeit, Begriffe, Missverständnis, Irrtum, Heizungsbauer, Installateur, Handwerker, Architektin

Auftrag: Eine Architektin ist auch als Energieberaterin tätig. Aktuell plant sie ein neues Einfamilienhaus in Baden-Württemberg und berechnet auch die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011).

Praxis: Es handelt sich um ein neues Einfamilienhaus, d.h. im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) um ein „zu errichtendes Wohngebäude“. Für die Beheizung ist ein Gas-Brennwertkessel geplant sowie eine Solaranlage für die Erwärmung des Trinkwassers (TWW). Die Architektin hat den Heizungsbauer auf das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) hingewiesen. Das Gesetz fordert in seiner Anlage unter Nr. I.1.a.aa) (Solare Strahlungsenergie) für Einfamilienhäuser, dass die Aperturfläche der Solaranlage mindestens 0,04 Quadratmeter (m²) je Quadratmeter Nutzfläche (AN) umfasst.

Probleme: Der Architektin hat dem Heizungsbauer die notwendige Aperturfläche für das Wohnhaus entsprechend angegeben. Doch wieder einmal kam es zum Streitgespräch mit dem Heizungsfachmann, weil sie als Energieberaterin die Nutzfläche als Vorgabe verwendet, während der Heizungsbauer die beheizte Wohnfläche für maßgeblich hält. Wenn die Architektin die Nutzfläche des Wohnhauses als Ausgangsgröße ansetzt, ergeben die Berechnungen im Normalfall dermaßen viel Trinkwarmwasser, dass sie automatisch auch die Heizungsunterstützung einbeziehen muss, damit die Gesamtlösung wirtschaftlich bleibt. Diese Auseinandersetzungen haben sich bislang mit jedem Heizungsbauer wiederholt und die Architektin wäre dankbar, wenn diese Standpunkte endgültig geklärt wären.

Fragen: Welchen Ursprung haben diese unterschiedlichen Meinungen?
Wie kann die Architektin diese Auseinandersetzungen künftig vermeiden?

Antwort: 30.08.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Solaranlage für neu geplantes Einfamilienhaus im Hinblick auf die Erfüllung des EEWärmeG auslegen

Leseprobe Wohnbau: Fragen + Antworten

Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
->
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|SUCHEN      |EnEV 2009 Text      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT

.

       Impressum

© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart