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Kurzinfo:
Ein Architekt plant ein neues Wohngebäude. Er soll auch den Energieausweis
als Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen sowie den
Nachweis nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erstellen. Die
Berechnungen führt der Architekt auf der Grundlage der DIN V 18599 (Energetische
Bewertung von Gebäuden) aus. In dem neuen Wohngebäude ist auch der Einsatz einer
Luft-Luft-Wärmepumpe geplant. Nach DIN V 18599 gibt es jedoch keine
Standardwerte für die Anlagenkonfiguration. Auch die Wärmepumpen-Hersteller
können diese Werte ebenfalls nicht liefern. Die vom EEWärmeG 2011 geforderte
Jahresarbeitszahl (JAZ) lässt sich nicht belegen. Deshalb ist der
EEWärmeG-Nachweis weder nachvollziehbar noch belastbar. Es stellt sich die Frage
wie sich eine Luft/Luft-Wärmepumpe im EnEV- und EEWärmeG-Nachweis mit
überschaubarem Aufwand abbilden lässt.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Neubau, Wohnhaus, Wohngebäude,
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messen, Zähler, ausstatten, Ausstattung, Wärmemengenzähler,
Wärmemenge, Stromzähler, Messwerte, Haftungsfrage, Haftung,
haften, Planer
Auftrag: in Architekt
plant ein neues Wohngebäude. Er soll auch den Energieausweis als Nachweis nach
EnEV 2009 ausstellen sowie die Nachweise gemäß EEWärmeG 2011.
Praxis: Es handelt
sich um ein neues Wohnhaus, d.h. im Sinne der EnEV 2009 um ein „zu errichtendes
Wohngebäude“.
Der Architekt hat festgestellt, dass als Anlagentechnik eine
Luft/Luft-Wärmepumpe (WP) vorgesehen ist und dass das EEWärmeG in diesem
Praxisfall nach Gutdünken als erfüllt erklärt wird.
Probleme: Nach DIN V
18599 gibt es nach Erfahrung unseres Fragestellers keine Standardwerte für diese
Anlagenkonfiguration. Auch die Wärmepumpen-Hersteller können diese Werte
ebenfalls nicht liefern. Die vom EEWärmeG 2011 geforderte Jahresarbeitszahl (JAZ)
lässt sich nicht belegen. Deshalb ist der EEWärmeG-Nachweis weder
nachvollziehbar noch belastbar.
Fragen: Wie sieht der
Stand der Technik beim Einbau einer Luft/Luft-WP aus? Wie lässt sich eine Luft/Luft-WP
im EnEV- und EEWärmeG-Nachweis abbilden? Welche Werte können beim EnEV Nachweis
eingesetzt werden? Wie ist dabei zu verfahren? Kann die Jahresarbeitszahl (JAZ)
bei einer Luft/Luft/WP grundsätzlich mit überschaubarem Aufwand nachgewiesen
werden?
Antwort:
30.08.2012 ergänzt 13.09.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Luft/Luft-Wärmepumpe
für neu geplantes Wohnhaus im Energieausweis und
EEWärmeG-Nachweis abbilden
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