Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Luft/Luft-Wärmepumpe für neu geplantes Wohnhaus im Energieausweis und EEWärmeG-Nachweis abbilden

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Kurzinfo:
Ein Architekt plant ein neues Wohngebäude. Er soll auch den Energieausweis als Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen sowie den Nachweis nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erstellen. Die Berechnungen führt der Architekt auf der Grundlage der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) aus. In dem neuen Wohngebäude ist auch der Einsatz einer Luft-Luft-Wärmepumpe geplant. Nach DIN V 18599 gibt es jedoch keine Standardwerte für die Anlagenkonfiguration. Auch die Wärmepumpen-Hersteller können diese Werte ebenfalls nicht liefern. Die vom EEWärmeG 2011 geforderte Jahresarbeitszahl (JAZ) lässt sich nicht belegen. Deshalb ist der EEWärmeG-Nachweis weder nachvollziehbar noch belastbar. Es stellt sich die Frage wie sich eine Luft/Luft-Wärmepumpe im EnEV- und EEWärmeG-Nachweis mit überschaubarem Aufwand abbilden lässt.

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Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Neubau, Wohnhaus, Wohngebäude, Wohnungsbau, Haus, neu, bauen, errichten, Anlagentechnik, TGA, Technik, Wärmepumpe, Geothermie, Erdwärme, Erdkälte, Luft, Wasser, Luft/Luft-Wärmepumpe, EnEV-Nachweis, EEWärmeG-Nachweis, Energieeffizienz, Parameter, Anlagenkonfiguration, Anlagenkonfiguration, DIN, V, 18599, Jahresarbeitszahl, JAZ, Leistung, Leitungszahl, Aufwand, Berechnung, berechnen, Messung, messen, Zähler, ausstatten, Ausstattung, Wärmemengenzähler, Wärmemenge, Stromzähler, Messwerte, Haftungsfrage, Haftung, haften, Planer

Auftrag: in Architekt plant ein neues Wohngebäude. Er soll auch den Energieausweis als Nachweis nach EnEV 2009 ausstellen sowie die Nachweise gemäß EEWärmeG 2011.

Praxis: Es handelt sich um ein neues Wohnhaus, d.h. im Sinne der EnEV 2009 um ein „zu errichtendes Wohngebäude“.
Der Architekt hat festgestellt, dass als Anlagentechnik eine Luft/Luft-Wärmepumpe (WP) vorgesehen ist und dass das EEWärmeG in diesem Praxisfall nach Gutdünken als erfüllt erklärt wird.

Probleme: Nach DIN V 18599 gibt es nach Erfahrung unseres Fragestellers keine Standardwerte für diese Anlagenkonfiguration. Auch die Wärmepumpen-Hersteller können diese Werte ebenfalls nicht liefern. Die vom EEWärmeG 2011 geforderte Jahresarbeitszahl (JAZ) lässt sich nicht belegen. Deshalb ist der EEWärmeG-Nachweis weder nachvollziehbar noch belastbar.

Fragen: Wie sieht der Stand der Technik beim Einbau einer Luft/Luft-WP aus? Wie lässt sich eine Luft/Luft-WP im EnEV- und EEWärmeG-Nachweis abbilden? Welche Werte können beim EnEV Nachweis eingesetzt werden? Wie ist dabei zu verfahren? Kann die Jahresarbeitszahl (JAZ) bei einer Luft/Luft/WP grundsätzlich mit überschaubarem Aufwand nachgewiesen werden?

Antwort: 30.08.2012 ergänzt 13.09.2012 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Luft/Luft-Wärmepumpe für neu geplantes Wohnhaus im Energieausweis und EEWärmeG-Nachweis abbilden

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart