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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur plant die Dachaufstockung eines Kindergartens im Bestand
und stellt auch die geforderten Nachweise nach der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009) aus. Das Gebäude soll mit einem Dachaufbau in Holzrahmenbauweise
aufgestockt werden. Die gewonnenen Räume werden künftig als Gruppenräume
genutzt. Das Kindergarten-Gebäude stammt aus dem Jahre 1970 und ist nicht
wärmegedämmt. Im Zuge der angestrebten baulichen Erweiterung wird die
Heizungsanlage vorerst nicht erneuert und an den unteren Geschossen werden auch
keine energetischen Verbesserungen vorgenommen. Es stellt sich die Frage ob es
zulässig ist den EnEV-Nachweis für die Aufstockung des Kindergartens nur anhand
der einzelnen Außenbauteile zu führen und nach welchen Normen der
Primärenergiebedarf gegebenenfalls berechnet werden muss.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG, 2011, Anforderungen,
Bestand, Baubestand, Kindergarten, Nichtwohnbau,
Nichtwohngebäude, Erweiterung, Kindergarten,
Kindergartengebäude, Aufstockung, aufstocken, Erweiterung,
erweitern, Dachaufbau, Dachaufstockung, Anforderungen,
Wärmeschutz, Jahres-Primärenergiebedarf, Berechnung, berechnen,
EnEV-Nachweis, Energieausweis, Methode, DIN, V, 18599, 4018,
4701,
Auftrag: Ein
Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für die Aufstockung eines bestehenden
Kindergarten-Gebäudes die Tragwerksplanung durchzuführen und die erforderlichen
Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zu führen.
Praxis +
Probleme: Es handelt sich in diesem Praxisfall von
einem Kindergarten bestehend mit Keller-, Erd- und Obergeschoss mit
flachgeneigtem, nicht ausgebautem Dach. Das Gebäude soll mit einem Dachaufbau in
Holzrahmenbauweise aufgestockt werden. Die gewonnenen Räume werden künftig als
Gruppenräume genutzt. Das Kindergarten-Gebäude stammt aus dem Jahre 1970 und ist
nicht wärmegedämmt. Im Zuge der angestrebten baulichen Erweiterung wird die
Heizungsanlage vorerst nicht erneuert und an den unteren Geschossen werden auch
keine energetischen Verbesserungen vorgenommen.
Fragen: Ist der
Nachweis für den Dachaufbau nach EnEV 2009 ausschließlich für die einzelnen
Außenbauteile zulässig? Nach welchen Normen wird der Jahres-Primärenergiebedarf
für den EnEV-Nachweis berechnet: DIN V 4108-6 (Wärmeschutz und
Energie-Einsparung in Gebäuden) Teil 6 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in
Gebäuden) in Verbindung mit DIN V 4701-10 (Energetische Bewertung heiz- und
raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10 (Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung)
oder nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden)? Entstehen für die
Aufstockung Nutzungspflichten für erneuerbare Energien nach dem EEWärmeG zu
beachten?
Antwort:
27.09.2012 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für Dachaufstockung in Holzrahmen-bauweise eines Kindergartens
aus den 70-er Jahren
Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen
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