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Kurzinfo:
Ein Architekt hat den Auftrag erhalten für eine neue Industriehalle die
Energie-Nachweise nach der der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und nach dem
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) zu führen. Der Planer sieht
jedoch keine sinnvolle Möglichkeit für den Einsatz von erneuerbaren Energien, um
die Pflichten nach den EEWärmeG zu erfüllen. Es stellt sich die Frage ob es
zulässig ist mit dem Gasversorger einen 20-jährigen Vertrag für Biogas
abzuschließen und in der Berechnung für die Energienachweise einen entsprechend
günstigeren Primärenergiefaktor anzusetzen als die EnEV vorsieht. Allerdings
würde in diesem Fall das Biogas nicht in unmittelbarer Nähe zum Gebäude erzeugt.
Der Energieversorger weist einen gewissen Biogasanteil in seinem Gesamt
Portfolio nach.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Auftrag: Ein
Architekt hat den Auftrag erhalten für eine neu zu bauende Industriehalle die
Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und nach dem
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) zu führen.
Praxis +
Probleme: Es handelt sich im Sinne der EnEV und des
EEWärmeG um ein neu zu errichtendes Nichtwohngebäude. In diesem Fall greifen
auch die Pflichten nach dem EEWärmeG.
Für die Industriehalle sieht der Architekt jedoch keine sinnvolle Möglichkeit
für den Einsatz von erneuerbaren Energien, um die Pflichten nach den EEWärmeG zu
erfüllen. Der Bauherr hat daher vorgeschlagen, ein anerkannte Ersatzmaßnahme
anzuwenden und diesen „Umweg“ auch für den EnEV-Nachweis rechnerisch zu nutzen
wie folgt: Die Industriehalle soll mit einer Gas-Brennwertanlage ausgestattet
werden. Wenn das Unternehmen für das Betreiben dieser Heizungsanlage mit dem
Gasversorger einen 20-jährigen Vertrag für Biogas abschließen würde, stellt sich
die Frage ob man in der Berechnung für die Energienachweise ein günstigerer
Primärenergiefaktor ansetzen könnte als in der EnEV dafür angegeben ist.
Allerdings würde in diesem Fall das Biogas nicht in unmittelbarer Nähe zum
Gebäude erzeugt. Der Energieversorger weist – ähnlich wie bei Ökostrom – einen
gewissen Biogasanteil in seinem Gesamt Portfolio nach.
Fragen: Ist es
zulässig angesichts langfristiger Lieferverträge bei der Nachweis-Berechnung
einen andern Primärenergiefaktor anzusetzen als in der EnEV genannt wird, wenn
beispielsweise Ökostrom oder Biogas als Energieträger dienen? Welche rechtlichen
Grundlagen gelten in diesen Fällen?
Antwort:
25.02.2013 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für Industriehalle-Neubau: Einsatz von Ökostrom oder Biogas bei
langfristigen Lieferverträgen (10 oder 20 Jahre)
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