Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
EnEV-Nachweis für Industriehalle-Neubau:
Einsatz von Ökostrom oder Biogas bei
langfristigen Lieferverträgen (10 oder 20 Jahre)

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Kurzinfo:
Ein Architekt hat den Auftrag erhalten für eine neue Industriehalle die Energie-Nachweise nach der der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) zu führen. Der Planer sieht jedoch keine sinnvolle Möglichkeit für den Einsatz von erneuerbaren Energien, um die Pflichten nach den EEWärmeG zu erfüllen. Es stellt sich die Frage ob es zulässig ist mit dem Gasversorger einen 20-jährigen Vertrag für Biogas abzuschließen und in der Berechnung für die Energienachweise einen entsprechend günstigeren Primärenergiefaktor anzusetzen als die EnEV vorsieht. Allerdings würde in diesem Fall das Biogas nicht in unmittelbarer Nähe zum Gebäude erzeugt. Der Energieversorger weist einen gewissen Biogasanteil in seinem Gesamt Portfolio nach.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Nichtwohnbau, Nichtwohngebäude, Industriebau, Industriehalle, Halle, Fertigungshalle, Industriegebäude, Neubau, neu, errichten, bauen Anbau, Umbau, Energieausweis, EnEV-Nachweis, Neubau-Nachweis, Anlagentechnik, Heizung, sanieren, modernisieren, Primärenergiefaktor Gasversorger, Liefervertrag, Biogas, Gas-Brennwertanlage Bio Gasanteil Öko-Strom, Gesamtportfolio, Liefervertrag, Grundlage, Recht, rechtliche, Architekt, Auftrag, Nachweis, Gebäudehülle, 'Energieausweis, Baubestand, DIN, V, 18599, anwenden,

Auftrag: Ein Architekt hat den Auftrag erhalten für eine neu zu bauende Industriehalle die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) zu führen.

Praxis + Probleme: Es handelt sich im Sinne der EnEV und des EEWärmeG um ein neu zu errichtendes Nichtwohngebäude. In diesem Fall greifen auch die Pflichten nach dem EEWärmeG.
Für die Industriehalle sieht der Architekt jedoch keine sinnvolle Möglichkeit für den Einsatz von erneuerbaren Energien, um die Pflichten nach den EEWärmeG zu erfüllen. Der Bauherr hat daher vorgeschlagen, ein anerkannte Ersatzmaßnahme anzuwenden und diesen „Umweg“ auch für den EnEV-Nachweis rechnerisch zu nutzen wie folgt: Die Industriehalle soll mit einer Gas-Brennwertanlage ausgestattet werden. Wenn das Unternehmen für das Betreiben dieser Heizungsanlage mit dem Gasversorger einen 20-jährigen Vertrag für Biogas abschließen würde, stellt sich die Frage ob man in der Berechnung für die Energienachweise ein günstigerer Primärenergiefaktor ansetzen könnte als in der EnEV dafür angegeben ist. Allerdings würde in diesem Fall das Biogas nicht in unmittelbarer Nähe zum Gebäude erzeugt. Der Energieversorger weist – ähnlich wie bei Ökostrom – einen gewissen Biogasanteil in seinem Gesamt Portfolio nach.

Fragen: Ist es zulässig angesichts langfristiger Lieferverträge bei der Nachweis-Berechnung einen andern Primärenergiefaktor anzusetzen als in der EnEV genannt wird, wenn beispielsweise Ökostrom oder Biogas als Energieträger dienen? Welche rechtlichen Grundlagen gelten in diesen Fällen?

Antwort: 25.02.2013 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV-Nachweis für Industriehalle-Neubau: Einsatz von Ökostrom oder Biogas bei langfristigen Lieferverträgen (10 oder 20 Jahre)

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart