Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
EnEV-Nachweis für einen Baukomplex mit gemeinsamer Verwaltungseinheit, Keller und Tiefgarage und drei aufgesetzten Baukörpern mit 43 Wohneinheiten

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Kurzinfo:
Ein Planer hat den Auftrag erhalten für die drei Mehrfamilienhäuser mit einer gemeinsamen Verwaltungseinheit im Untergeschoss die Energieberatung durchzuführen, die technische Gebäudeausrüstung zu planen sowie die EnEV-Nachweise zu führen. Die technischen Anlagen in der Verwaltungseinheit versorgen auch die drei aufgesetzten Mehrfamilienhäuser mit der notwendigen Heizung, Warmwasser und Lüftung. Für diesen gesamten Baukomplex wird ein Bauantrag gestellt, ein Brandschutznachweis geführt, eine Entwässerungsgenehmigung beantragt und es gibt auch nur einen Bauherrn. Es stellt sich die Frage, ob aus der Sicht der Energieeinsparverordnung dieser Baukomplex als ein einziges Gebäude oder als mehrere Gebäude betrachtet wird.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, errichten, bauen, Wohngebäude, Wohnbau, Wohnungsbau, Wohnturm, Baukomplex, gemeinsam, Verwaltungseinheit, Keller, Tiefgarage, Mehrfamilienhaus, Mehrfamilienhäuser, Untergeschoss, Energieberatung, technische, Gebäudeausrüstung, planen, berechnen, EnEV-Nachweis, Nachweis, Energieausweis, führen berechnen, Berechnung, technische, Anlagen, Heizung, Warmwasser, Lüftung, Fotovoltaik, Solaranlage, Genossenschaft, Baugenehmigung, Brandschutznachweis, Entwässerungsgenehmigung, Bauvolumen, wärmeübertragende, Flächen, Fläche, ein, Gebäude, mehrere, Praxis, Nachweis, einzelnen, gemeinsam, Funktion, Nutzung, Nutzungszone, Zone, Nichtwohnnutzung, Wohnnutzung, Gebäudeteil, Funktionen, Paragraph, 22, gemischt, genutzte, Grenze, zehn, Prozent, Nettogrundfläche, Verwaltung, wohnähnliche, Nutzung, abweichend, Konditionierung, beheizt, Gebäudeteil, verbunden,

Auftrag: Ein Planer hat den Auftrag erhalten für die drei Mehrfamilienhäuser mit einer gemeinsamen Verwaltungseinheit im Untergeschoss die Energieberatung durchzuführen, die technische Gebäudeausrüstung zu planen sowie die EnEV-Nachweise zu führen.

Praxis + Probleme: Eine Genossenschaft plant den Bau eines Baukomplexes bestehend aus einer Verwaltungseinheit im Untergeschoss, samt Tiefgarage und Keller sowie Nebenräumen. Diese Verwaltungseinheit ist technisch ausgestattet mit einer Heizungsanlage, Lüftungsanlage, thermischen Solaranlage und einer gebäudenahen Photovoltaik (PV) Anlage.
Auf dieses Untergeschoss werden drei Baukörper aufgesetzt, die zu Wohnzwecken dienen wie folgt: erster Baukörper umfasst 14 Wohneinheiten, zweiter Baukörper 14 Wohneinheiten und dritter Baukörper 15 Wohneinheiten.
Es entstehen demnach drei aufgesetzte, beheizte Bauvolumina, die über die Keller und Tiefgarage miteinander verbunden sind. Ihre wärmeübertragenden Flächen sind nicht miteinander verbunden.
Die technischen Anlagen in der Verwaltungseinheit versorgen auch die drei aufgesetzten Mehrfamilienhäuser mit der notwendigen Heizung, Warmwasser und Lüftung.
Für diesen gesamten Baukomplex wird ein Bauantrag gestellt, ein Brandschutznachweis geführt, eine Entwässerungsgenehmigung beantragt und es gibt auch nur einen Bauherrn.

Fragen: Wird in diesem Praxis-Fall nur eine gemeinsame EnEV-Berechnung durchgeführt oder muss man mehrere einzelne EnEV-Nachweise führen? Wenn der EnEV-Nachweis für mehrere Gebäude zu berechnen wären, wie müsste man die Anlagentechnik jeweils berücksichtigen?

Antwort: 21.03.2013 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV-Nachweis für einen Baukomplex mit gemeinsamer Verwaltungseinheit, Keller und Tiefgarage und drei aufgesetzten Baukörpern mit insgesamt 43 Wohneinheiten

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