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Kurzinfo:
Ein Planer hat den Auftrag erhalten für die drei Mehrfamilienhäuser mit
einer gemeinsamen Verwaltungseinheit im Untergeschoss die Energieberatung
durchzuführen, die technische Gebäudeausrüstung zu planen sowie die
EnEV-Nachweise zu führen. Die technischen Anlagen in der Verwaltungseinheit
versorgen auch die drei aufgesetzten Mehrfamilienhäuser mit der notwendigen
Heizung, Warmwasser und Lüftung. Für diesen gesamten Baukomplex wird ein
Bauantrag gestellt, ein Brandschutznachweis geführt, eine
Entwässerungsgenehmigung beantragt und es gibt auch nur einen Bauherrn. Es
stellt sich die Frage, ob aus der Sicht der Energieeinsparverordnung dieser
Baukomplex als ein einziges Gebäude oder als mehrere Gebäude betrachtet wird.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Wohngebäude, Wohnbau, Wohnungsbau, Wohnturm, Baukomplex,
gemeinsam, Verwaltungseinheit, Keller, Tiefgarage,
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Nutzung, Nutzungszone, Zone, Nichtwohnnutzung, Wohnnutzung,
Gebäudeteil, Funktionen, Paragraph, 22, gemischt, genutzte,
Grenze, zehn, Prozent, Nettogrundfläche, Verwaltung,
wohnähnliche, Nutzung, abweichend, Konditionierung, beheizt,
Gebäudeteil, verbunden,
Auftrag: Ein Planer
hat den Auftrag erhalten für die drei Mehrfamilienhäuser mit einer gemeinsamen
Verwaltungseinheit im Untergeschoss die Energieberatung durchzuführen, die
technische Gebäudeausrüstung zu planen sowie die EnEV-Nachweise zu führen.
Praxis +
Probleme: Eine Genossenschaft plant den Bau eines
Baukomplexes bestehend aus einer Verwaltungseinheit im Untergeschoss, samt
Tiefgarage und Keller sowie Nebenräumen. Diese Verwaltungseinheit ist technisch
ausgestattet mit einer Heizungsanlage, Lüftungsanlage, thermischen Solaranlage
und einer gebäudenahen Photovoltaik (PV) Anlage.
Auf dieses Untergeschoss werden drei Baukörper aufgesetzt, die zu Wohnzwecken
dienen wie folgt: erster Baukörper umfasst 14 Wohneinheiten, zweiter Baukörper
14 Wohneinheiten und dritter Baukörper 15 Wohneinheiten.
Es entstehen demnach drei aufgesetzte, beheizte Bauvolumina, die über die Keller
und Tiefgarage miteinander verbunden sind. Ihre wärmeübertragenden Flächen sind
nicht miteinander verbunden.
Die technischen Anlagen in der Verwaltungseinheit versorgen auch die drei
aufgesetzten Mehrfamilienhäuser mit der notwendigen Heizung, Warmwasser und
Lüftung.
Für diesen gesamten Baukomplex wird ein Bauantrag gestellt, ein
Brandschutznachweis geführt, eine Entwässerungsgenehmigung beantragt und es gibt
auch nur einen Bauherrn.
Fragen: Wird in diesem
Praxis-Fall nur eine gemeinsame EnEV-Berechnung durchgeführt oder muss man
mehrere einzelne EnEV-Nachweise führen? Wenn der EnEV-Nachweis für mehrere
Gebäude zu berechnen wären, wie müsste man die Anlagentechnik jeweils
berücksichtigen?
Antwort:
21.03.2013 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für einen Baukomplex mit gemeinsamer Verwaltungseinheit, Keller
und Tiefgarage und drei aufgesetzten Baukörpern mit insgesamt 43
Wohneinheiten
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