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Kurzinfo:
Ein Ingenieur hat den Auftrag erhalten für mehrere Bestandsbauten
Energieausweise auszustellen. Es handelt sich um die Ausstellung von
Energieausweisen im Bestand. Das Problem ist, dass die Energielieferanten für
die Heizung keine festen Brennwerte ausweisen. In der Fachliteratur hat der
Fachmann den Hinweis gefunden, dass weder in der Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) noch in der aktuell geltenden Verordnung über Heizkostenabrechnung
(HeizkostenV 2009) direkte Umrechnungsfaktoren vom Brennwert zum Heizwert
vorgesehen wären. Es stellt sich die Frage, wie der Erdgasverbrauch in der
Energielieferungsrechnung zum Heizwert umgerechnet wird.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Auftrag: Ein
Ingenieur hat den Auftrag erhalten für mehrere bestehende Gebäude
Energieausweise auszustellen.
Praxis +
Probleme: Es handelt sich um die Ausstellung von
Energieausweisen im Bestand. Das Problem ist, dass die Energielieferanten für
die Heizung keine festen Brennwerte ausweisen. In der Fachliteratur hat der
Fachmann den Hinweis gefunden, dass weder in der Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) noch in der aktuell geltenden Verordnung über Heizkostenabrechnung
(HeizkostenV 2009) direkte Umrechnungsfaktoren vom Brennwert zum Heizwert
vorgesehen wären.
Fragen: Wie wird der
Erdgasverbrauch in der Energielieferungsrechnung, der normalerweise als
Brennwert ausgewiesen wird, in den notwendigen Heizwert umgerechnet?
Antwort:
26.03.2013 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
im Bestand: Heizwert ermitteln bei Erdgasverbrauch wenn die
Energielieferanten keine festen Brennwerte ausweisen
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