.
Kurzinfo:
Ein Bautechniker und Gebäudeenergieberater führt im Auftrag der Bauherrin
den Nachweis gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für ein neu zu
bauendes Einfamilienhaus. Der Keller des Wohnhauses gehört nicht zum beheizten
Bauvolumen. Im Untergeschoss befindet sich auch auf derselben Höhe wie der
Keller auch eine Garage. Diese ist vollständig mit Wänden umgeben und wird mit
einem Sektionaltor ausgestattet, dessen Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) 1,4
Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m²K) beträgt. Die Berechnungen für den
EnEV-Nachweis hat der Fachmann auch anhand der DIN V 4108 (Wärmeschutz und
Energie-Einsparung in Gebäuden) Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des
Jahresheizenergiebedarfs) geführt. Dabei hat er die Räume über der Garage als
Räume gegen unbeheizte Bereiche berücksichtigt. Es stellt sich die Frage ob
dieses Vorgehen zulässig ist, oder ob der Fachmann die Garage als Bereiche gegen
Außenluft ansehen sollte.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, Energieeinsparverordnung, 2009, Nachweis, EnEV-Nachweis,
nachweisen, führen, Neubau, neues, Gebäude, Wohngebäude,
Wohnhaus, Einfamilienhaus, Garage, Keller, Untergeschoss,
beheizt, Bauvolumen, fiktionale Tor, Wärmedurchgangskoeffizient,
U-Wert, Berechnung, berechnen, DIN, V, 4108, Teil, 2,
Wärmeschutz, Energie-Einsparung, Berechnung, Jahres
Heizwärmebedarf, Jahres Heizenergiebedarf, Räume, über,
unbeheizten, Bereich, Heizwärmebilanz, Bilanz, Energiebilanz,
Verfahren, Heizwärmebilanzverfahren, Außenluft, Innenluft,
Anforderung, Wohnbau, Höchstwert, Jahres-Primärenergiebedarf,
Transmissionswärmeverlust, wärmeübertragende, Umfassungsfläche,
A, abgeschlossen, beheizt, Zone, Systemgrenze, Außenluft,
Erdreich, Wärmeverlust, Abgase, nach, draußen, führen, keine,
Feuchtigkeit, Bauteile, anreichern, Winter, Heizperiode,
Feuchtigkeit, Auto, gründlich, Lüften,
Auftrag: Ein
Bautechniker ist auch als Gebäudeenergieberater qualifiziert und tätig. Für die
Planung eines neuen Einfamilienhauses führt er im Auftrag der Bauherrin den
Nachweis gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).
Praxis: Es handelt
sich um ein Einfamilienhaus, welches geplant wird und gebaut werden soll. Das
Haus ist unterkellert. Dieser Keller gehört nicht zum beheizten Bauvolumen des
Hauses, das heißt, die thermische Gebäudehülle endet nach unten mit der
Kellerdecke.
Im Untergeschoss befindet sich auch auf derselben Höhe wie der Keller auch eine
Garage. Diese ist vollständig mit Wänden umgeben und wird mit einem Sektionaltor
ausgestattet, dessen Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) 1,4 W/m²K beträgt
Probleme: Ein
externes Planungsbüro ist beauftragt nachzuweisen, dass das geplante Haus auch
die Kriterien eines zertifizierten Passivhauses erfüllt. Dafür hat der
Gebäudeenergieberater den Fachplanern seine EnEV-Nachweis-Berechnungen zur
Verfügung gestellt. Dazu hat das beauftragte externe Planungsbüro sich
folgendermaßen geäußert: "Nach DIN V 4108-6:2003-06 (einem
Heizwärmebilanzverfahren der EnEV) werden unter Punkt 6.1 diejenigen Räume
aufgelistet deren Flächen nicht an die Außenluft grenzen, Garagen sind dort
nicht aufgelistet. Somit werden nach diesem öffentlich rechtlichen Verfahren
Garagen als Bereiche gegen Außenluft angesehen."
Nun stellt sich die Frage, ob Räume, welche sich über der Garage befinden als
Räume gegen Außenluft oder als Räume gegen unbeheizte Bereiche berechnet werden.
Nach Meinung unseres Fragestellers gelten die Räume über der Garage als Räume
gegen unbeheizte Bereiche.
Fragen: Werden bei der
EnEV-Berechnung die Räume des Hauses, welche sich über der Garage befinden als
Räume gegen Außenluft oder als Räume gegen unbeheizte Bereiche berücksichtigt?
Antwort:
12.04.2013 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für neues Einfamilienhaus führen mit unbeheizter Garage und
Keller im Untergeschoss
Leseprobe Wohnbau: Fragen + Antworten
Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen


|
|