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Kurzinfo:
Ein Fachplaner plant für eine Sporthalle, die hauptsächlich für die
Aktivitäten des Vereins genutzt wird, die Haustechnik im Zuge der energetischen
Bausanierung. Baurechtlich gesehen ist die Sporthalle auch als
Versammlungsstätte zugelassen. Das bisher eingebaute Lüftungsgerät ist nicht mit
Wärmerückgewinnung WRG) ausgestattet. Es ist sanierungsbedürftig und muss
ersetzt werden. Das Gerät läuft zu 95 Prozent (%) ausschließlich im
Umluftbetrieb und dient als Heizung. Nur bei 5 bis 8 Veranstaltungen pro Jahr
wird über den Luftqualitätsfühler auch Außenluft beigemischt. Die Lüftungsanlage
von über 4.000 Kubikmeter pro Stunde (m³/h) ist so beengt eingebaut, dass eine
Wärmerückgewinnung (WRG) kaum noch zu integrieren wäre. Die Betriebszeiten mit
Außenluftanteil sind auch so gering, dass der Planer die Wirtschaftlichkeit der
WRG anzweifelt. Es stellt sich die Frage, ob beim Austausch zwingend eine
Wärmerückgewinnung eingebaut werden muss trotz der bestehenden
Rahmenbedingungen.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, bestand, Baubestand,
Altbau, Sporthalle, Versammlungsstätte, Sportverein, Aktivität,
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Landesrecht, Einzelfall, unangemessen, Aufwand, unbillige,
Härte, Wirtschaftlichkeit, unwirtschaftlich, Befreiungsantrag,
Unzumutbarkeit, Unwirtschaftlichkeit, Lebensdauer,
Plausibilitätsbetrachtung, detailliert, berechnen, Berechnung,
zumutbar
Auftrag: Ein
Fachplaner hat den Auftrag erhalten für eine Sporthalle, die hauptsächlich für
die Aktivitäten des Vereins genutzt wird, die Haustechnik im Zuge der
energetischen Bausanierung zu planen. Baurechtlich gesehen ist die Sporthalle
auch als Versammlungsstätte zugelassen.
Praxis: Es handelt
sich um eine bestehende Sporthalle, die energetisch saniert wird. Sie wurde
soweit hauptsächlich zu Vereinszwecken genutzt und ist baurechtlich auch als
Versammlungsstätte genehmigt.
Im Zuge der energetischen Bausanierung wird auch die Anlagentechnik
modernisiert. Das bisher eingebaute Lüftungsgerät ist nicht mit
Wärmerückgewinnung (WRG) ausgestattet. Es ist sanierungsbedürftig und muss
ersetzt werden. Das Gerät läuft zu 95 Prozent (%) ausschließlich im
Umluftbetrieb und dient als Heizung. Nur bei 5 bis 8 Veranstaltungen pro Jahr
wird über den Luftqualitätsfühler auch Außenluft beigemischt.
Probleme: Die
Lüftungsanlage von über 4.000 Kubikmeter pro Stunde (m³/h) ist so beengt
eingebaut, dass eine Wärmerückgewinnung (WRG) kaum noch zu integrieren wäre. Die
Betriebszeiten mit Außenluftanteil sind auch so gering, dass der Planer die
Wirtschaftlichkeit der WRG anzweifelt.
Fragen: Besteht bei
Austausch der Anlage im Bestand die Pflicht zum Einbau einer Wärmerückgewinnung
trotz der bestehenden Rahmenbedingungen?
Antwort:
22.04.2013 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Wärmerückgewinnung
(WRG) für Lüftungsanlagen in sanierter Sporthalle, die auch für
Versammlungen dient
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