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Kurzinfo:
Eine Diplom-Ingenieurin führt für eine neu zu bauende Doppelhaushälfte die
Berechnung für die Nachweise nach EnEV 2009 durch. Es soll keine Lüftungsanlage
berücksichtigt werden. Nach Fertigstellung der Gebäudehülle soll die
Luftdichtheit der Gebäudehülle durch ein entsprechendes Messverfahren
normgerecht überprüft werden. Im Lüftungskonzept wird für die Luftdichtheit der
Gebäudehülle mit einem Volumenstrom gerechnet welcher dem Vorgabewert nach DIN
1946 (Raumlufttechnik), Teil 6 (Lüftung von Wohnungen) entspricht. Somit wird
keine Lüftungsanlage erforderlich sein. Bei der Luftdichtigkeits-Überprüfung
könnte die Messung jedoch ergeben, dass die Gebäudehülle sogar noch dichter ist
als im Lüftungskonzept rechnerisch angenommen. Es stellt sich die Frage ob das
Lüftungskonzept in diesem Fall überarbeitet werden muss oder ob
Außenluftdurchlässe eingeplant werden müssen um den angenommen Wert der
Luftdichtheit der Gebäudehülle sicherzustellen.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Auftrag: Eine
Diplom-Ingenieurin hat den Auftrag erhalten für ein neu zu bauende
Doppel-Wohnhaus das Lüftungskonzept auszuarbeiten sowie die energetischen
Berechnungen für den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
durchzuführen.
Praxis: Für eine neu
zu bauende Doppelhaushälfte wird eine energetische Berechnung gemäß EnEV 2009
durchgeführt.
Es soll keine Lüftungsanlage berücksichtigt werden.
Nach Fertigstellung der Gebäudehülle soll die Luftdichtheit der Gebäudehülle
durch ein entsprechendes Messverfahren normgerecht überprüft werden.
Im Lüftungskonzept wird für die Luftdichtheit der Gebäudehülle mit einem
Volumenstrom bei n50 von 1,5 pro Stunde (h-1) gerechnet, bezogen auf das
beheizte Luftvolumen des Gebäudes. Der im Lüftungskonzept angenommene
Auslegungsluftwechsel von 1,5 h-1 bei 50 Pa Differenzdruck entspricht
dem Vorgabewert nach DIN 1946 (Raumlufttechnik), Teil 6 (Lüftung von Wohnungen –
Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und
Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung) für freie
Lüftung bei Neubauten in ein- oder mehrgeschossiger Nutzungseinheiten. Somit
wird keine Lüftungsanlage erforderlich sein.
Probleme: Bei der
Luftdichtigkeits-Überprüfung könnte die Messung jedoch ergeben, dass die
Gebäudehülle sogar noch dichter ist als im Lüftungskonzept rechnerisch
angenommen.
Fragen: Muss das
Lüftungskonzept in diesem Fall überarbeitet werden oder müssen beispielsweise
Außenluftdurchlässe eingeplant werden um den angenommen Wert der Luftdichtheit
der Gebäudehülle mit n50 von 1,5 h-1 sicherzustellen?
Antwort:
02.05.2013 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Luftdichtheit
der Gebäudehülle gewährleisten und Lüftungskonzept für neues
Doppelhaus ausarbeiten
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