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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur plant die Sanierung eines Bürogebäudes. Dabei werden
die Glasfassade und die Kühltürme ersetzt: es wird eine Dreifachverglasung mit
einem sehr hohen Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) einbaut. Im Gebäude
befinden sich auch ein Rechenzentrum sowie eine Anlage für die Raumlufttechnik (RLT-Anlage).
Die Kühltürme – mit jeweils 1 Megawatt (MW) Leistung dienen zur Rückkühlung der
Kältemaschinen des Rechenzentrums und der RLT-Anlage im Gebäude. Die
Anlagentechnik ist ca. 25 Jahre alt. Die zuständige TGA-Technik möchte die
Kühltürme "nur" Eins zu Eins austauschen lassen. Es stellt sich die Frage,
inwieweit die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in diesem Fall
greift, insbesondere in Bezug auf die Nutzung regenerativer Energien bzw. und
ein neues Energieversorgungskonzept.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Auftrag: Ein
Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Versorgungstechnik plant im Rahmen der
Sanierung eines Bürogebäudes sowohl die Gebäudehülle als auch die
Rückkühltechnik.
Praxis: s handelt sich
in diesem Praxisfall um ein bestehendes Bürogebäude. Im Zuge der energetischen
Sanierung werden die alten Glasscheiben gegen eine neue Dreifachverglasung mit
hohem G-Wert ausgetauscht sowie die Kühltürme ersetzt. Die Kühltürme – mit
jeweils 1 MW Leistung - dienen zur Rückkühlung der Kältemaschinen, die das
Rechenzentrum und die RLT-Anlage im Gebäude mit Kühlung versorgen.
Probleme: Die
verantwortliche TGA-Technik des Auftraggebers möchte die Kühltürme „nur“ Eins zu
Eins austauschen lassen. Desgleichen möchte sie die neue Technik auf Basis der
vorhandenen Anlagentypenschilder auslegen lassen.
Die Rückkühler sollen komplett ausgetauscht werden, da diese ins "Alter"
gekommen sind. Als Basis für die neue Auslegung der Technik sollen auf Wunsch
der TGA-Technikabteilung des Auftraggebers die Typenschilder auf den Rückkühlern
dienen, unabhängig vom tatsächlichen neuen Energiebedarf bzw. der kommenden
Gebäudesanierung nach dem Austausch der kompletten Fensterfassade.
Fragen: Inwieweit muss
in diesem Fall die EnEV 2009 bzw. die DIN V 18599 (Energetische Sanierung von
Gebäuden) beachtet werden? Muss die Anlagentechnik des Gebäudes für die
Sanierung neu ausgelegt werden? Welche Konsequenzen ergeben sich bei
Nichtbeachtung der EnEV 2009?
Antwort:
22.05.2013 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Sanierung
eines Bürogebäudes durch Austausch der gesamten Glasfassade und
der Kühltürme
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