Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Energieausweis für modernisiertes Kinderhaus:
Zwei bestehende Gebäude werden saniert, durch einen großen Neubau verbunden und die Heizung erneuert

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten die Sanierung und Erweiterung eines Kinderhauses im Bestand zu planen sowie die entsprechenden Nachweise zu führen und den Energieausweis nach EnEV 2009 auszustellen. Die Heizung wird auch erneuert und in einem der Bestandsgebäude untergebracht. Weil die bisherigen Gebäude soweit getrennt liegen, jedoch durch den großflächigen Neubau künftig miteinander verbunden sind, stellt sich die Frage wie der EnEV-Nachweis geführt werden kann und wie der Energieausweis in diesem Fall erstellt wird.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand, Altbau, Sanierung, sanieren, Kinderhaus, Fenster, erneuern, Außenwand, dämmen, Dämmung, Anbau, großflächig, Heizung, erneuern, EnEV-Nachweis, nachweisen, Energieausweis

Auftrag: Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten die Sanierung und Erweiterung eines Kinderhauses im Bestand zu planen sowie die entsprechenden Nachweise zu führen und den Energieausweis nach EnEV 2009 auszustellen.

Praxis: Das Kinderhaus besteht soweit aus zwei Gebäuden.

  • Sanierung: Dieser Gebäudekomplex soll energetisch saniert werden gemäß den Anforderungen der geltenden EnEV 2009:
    - Bei einem Gebäude werden die Fenster komplett erneuert und die Kellerdecke gedämmt. Die Außenwand soll eventuell gedämmt werden, je nachdem wie der Bauherr sich entscheidet.
    - Bei dem zweiten Gebäude müssen die Fenster wegen des Anbaus teilweise erneuert werden. Die Außenwände sollen hier alle gedämmt werden.

  • Anbau: Die bestehenden Gebäude werden durch einen großflächigen Neubau – die hinzugewonnene beheizte Nutzfläche übersteigt 50 Quadratmeter (m²) - miteinander verbunden. Dieser Verbindungs-Bau ist mit den Bestandsgebäuden offen verbunden.

  • Heizung: Die Heizungsanlage wird erneuert und soll in einem der Bestandsgebäude untergebracht werden.
     

Probleme: Weil die beiden Bestandsgebäude soweit getrennt liegen, jedoch durch den Neubau künftig miteinander verbunden sind, stellt sich die Frage wie der EnEV-Nachweis geführt werden kann und wie der Energieausweis in diesem Fall erstellt wird.

Fragen: 1. EnEV-Nachweis: Kann der Planer frei wählen, ob er die Sanierung der Bestandsbauten nach dem Bauteilverfahren oder gemäß dem Referenzgebäudeverfahren nachweist?
2. Energieausweis: Ist es zulässig für diesen Kinderhaus-Komplex einen einzigen Energieausweis zu erstellen – aufgrund der gleichen Nutzung der verbundenen Gebäude – oder muss für jedes der drei Gebäude ein separater Energieausweis ausgestellt werden?

Antwort: 02.09.2013 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis für modernisiertes Kinderhaus: Zwei bestehende Gebäude werden saniert, durch einen großen Neubau verbunden und die Heizung erneuert

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart