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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten die Sanierung und Erweiterung
eines Kinderhauses im Bestand zu planen sowie die entsprechenden Nachweise zu
führen und den Energieausweis nach EnEV 2009 auszustellen. Die Heizung wird auch
erneuert und in einem der Bestandsgebäude untergebracht. Weil die bisherigen
Gebäude soweit getrennt liegen, jedoch durch den großflächigen Neubau künftig
miteinander verbunden sind, stellt sich die Frage wie der EnEV-Nachweis geführt
werden kann und wie der Energieausweis in diesem Fall erstellt wird.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand,
Altbau, Sanierung, sanieren, Kinderhaus, Fenster, erneuern,
Außenwand, dämmen, Dämmung, Anbau, großflächig, Heizung,
erneuern, EnEV-Nachweis, nachweisen, Energieausweis
Auftrag: Ein
Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten die Sanierung und Erweiterung eines
Kinderhauses im Bestand zu planen sowie die entsprechenden Nachweise zu führen
und den Energieausweis nach EnEV 2009 auszustellen.
Praxis: Das Kinderhaus
besteht soweit aus zwei Gebäuden.
-
Sanierung: Dieser Gebäudekomplex soll energetisch saniert werden
gemäß den Anforderungen der geltenden EnEV 2009:
- Bei einem Gebäude werden die Fenster komplett erneuert und die
Kellerdecke gedämmt. Die Außenwand soll eventuell gedämmt
werden, je nachdem wie der Bauherr sich entscheidet.
- Bei dem zweiten Gebäude müssen die Fenster wegen des Anbaus
teilweise erneuert werden. Die Außenwände sollen hier alle
gedämmt werden.
-
Anbau: Die bestehenden Gebäude werden durch einen großflächigen
Neubau – die hinzugewonnene beheizte Nutzfläche übersteigt 50
Quadratmeter (m²) - miteinander verbunden. Dieser
Verbindungs-Bau ist mit den Bestandsgebäuden offen verbunden.
-
Heizung: Die Heizungsanlage wird erneuert und soll in einem der
Bestandsgebäude untergebracht werden.
Probleme: Weil die
beiden Bestandsgebäude soweit getrennt liegen, jedoch durch den Neubau künftig
miteinander verbunden sind, stellt sich die Frage wie der EnEV-Nachweis geführt
werden kann und wie der Energieausweis in diesem Fall erstellt wird.
Fragen: 1.
EnEV-Nachweis: Kann der Planer frei wählen, ob er die Sanierung der
Bestandsbauten nach dem Bauteilverfahren oder gemäß dem Referenzgebäudeverfahren
nachweist?
2. Energieausweis: Ist es zulässig für diesen Kinderhaus-Komplex einen einzigen
Energieausweis zu erstellen – aufgrund der gleichen Nutzung der verbundenen
Gebäude – oder muss für jedes der drei Gebäude ein separater Energieausweis
ausgestellt werden?
Antwort:
02.09.2013 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für modernisiertes Kinderhaus: Zwei bestehende Gebäude werden
saniert, durch einen großen Neubau verbunden und die Heizung
erneuert
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