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Kurzinfo:
Ein Ingenieur plant die Anlagentechnik für einen neuen Metzgerei-Betrieb und
soll auch die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und dem
Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011) führen. Das Gebäude ist
nicht mit einer Raum-Luft-Technik-Anlage (RLT-Anlage) mit Heizfunktion
ausgestattet. Die Abwärme aus den Kühlräumen soll für die Beheizung des Gebäudes
verwendet werden. Als Übergabesystem ist eine Wasserheizung vorgesehen. Es
stellt sich die Frage wie diese Anlagentechnik in der Bilanzierung und
Nachweisführung berücksichtigt wird.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EnEV-Nachweis, Metzgerei,
Filiale, Kühlung, Abwärme, Abwärmenutzung, Anforderung,
Heizperiode, Wasserheizung, Anlagentechnik, bilanzieren,
Bilanzierung
Auftrag: Ein
Ingenieur plant die Anlagentechnik für eine neue Metzgerei-Filiale und
unterstützt den Architekten bei der Ausstellung der geforderten
Energie-Nachweise nach EnEV 2009 und EWärmeG 2011.
Praxis: Es handelt
sich bei dem Neubau um eine Metzgerei-Filiale – d.h. im Sinn der EnEV 2009 um
ein zu errichtendes Nichtwohngebäude. Das Gebäude umfasst Räume für Gäste und
für die Verarbeitung sowie zwei Kühlräumen. Die Beheizung erfolgt größtenteils
über die Abwärme der Kälteanlagen in den Kühlräumen. Falls erforderlich springt
ein Gas-Brennwertkessel an, jedoch nur falls die Abwärme nicht ausreicht.
Probleme: Der Planer
und Architekt sind bei der energetischen Abbildung der Anlagetechnik für die
Nachweisführung auf Probleme gestoßen. Sie vermuten, dass sie alles ungünstiger
rechnen müssen als geplant ist und demnach den Gas-Brennwertkessel zu
vollständigen Beheizung eingeben müssten. Die Details der Anlagentechnik:
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Klimatisierung: Die Metzgerei-Filiale ist nicht mit einer
Raum-Luft-Technik-Anlage (RLT-Anlage) mit Heizfunktion
ausgestattet.
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Abwärmenutzung: Die Abwärme aus den Kühlräumen soll für die
Beheizung des Gebäudes verwendet werden. Die Abwärmenutzung
erfolgt über einen Wärmetauscher, der das Wasserheizsystem
prioritär erwärmt. Es stellt sich die Frage wie diese bei der
EnEV-Berechnung berücksichtigt wird. Laut EEWärmeG 2011 kann
diese Abwärme – nach Ansicht des Fragestellers - auch nicht zu
dessen Erfüllung beitragen. Für die betroffenen Zonen müsste
demnach die Beheizung zu 30 Prozent (%) über Zuluft und 70% von
der Heizungsanlage erfolgen.
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Übergabe: Als Übergabesystem ist eine Wasserheizung vorgesehen.
Fragen: Wie kann der
Planer die Anlagentechnik für die Energie-Nachweise gemäß DIN 18599
(Energetische Bewertung von Gebäuden) abbilden? Wie kann der Planer die
Abwärmenutzung aus der Produktionstechnik (Kühlung aus den Kühlräumen) in der
EnEV-Berechnung berücksichtigen?
Antwort:
19.10.2013 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für neue Metzgerei-Filiale mit Räumen für Gäste, Verarbeitung
und Kühlung sowie mit Abwärme-Nutzung aus der Produktionstechnik
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