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Kurzinfo:
Eine Architektin plant sowohl Wohn- als auch beheizte Nichtwohngebäude und
führt die geforderten Energie-Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV
2009). Häufig werden die Ausführungsdetails von Gebäuden jedoch erst nach der
Erstellung des EnEV-Nachweises geplant. Dabei wird DIN 4108 (Wärmeschutz und
Energieeinsparung in Gebäuden) Beiblatt 2 (Wärmebrücken - Planungs- und
Ausführungsbeispiele) angesetzt und eventuell abweichende Details werden
vernachlässigt. Es stellt sich die Frage, ob es nach EnEV 2009 und EnEV 2014
zulässig ist die einzelnen Wärmebrücken, die vom Beiblatt 2 abweichen,
rechnerisch zu erfassen und die zusätzlichen Wärmeverluste auf die pauschal im
EnEV berechneten Wärmebrücken aufzuschlagen.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, 2014, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu,
Gebäude, Haus, Wohnhaus, Wohngebäude, Nichtwohngebäude,
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aufschlagen, planen
Auftrag: Eine
Architektin plant sowohl Wohn- als auch beheizte Nichtwohngebäude und führt die
geforderten Energie-Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Praxis: Häufig werden
die Ausführungsdetails von Gebäuden tatsächlich erst nach der Erstellung des
EnEV-Nachweises geplant. Dabei wird DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung
in Gebäuden) Beiblatt 2 (Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele)
angesetzt und eventuell abweichende Details werden vernachlässigt.
Probleme: Für Planer
ist die Führung von Einzelnachweisen für Wärmebrücken von Individualprojekten
mit einem immens hohen, unwirtschaftlichen Aufwand verbunden.
Gemäß der Erfahrung unserer Fragestellerin lehrt man in einschlägigen
Fachkreisen folgende Meinung: Sobald eine Wärmebrücke vom Beiblatt 2 der
genannten Norm abweicht müssen alle Wärmebrücken über Einzelnachweise
rechnerisch erfasst werden.
Im Gegensatz dazu wurde in einem Fachvortrag empfohlen – wie unsere
Fragestellerin berichtet - den entsprechenden Wärmebrücken-Zuschlag gemäß dem
Beiblatt zu verwenden und danach im Einzelfall bei abweichenden Details die
zusätzlichen Wärmeverluste zu berechnen. Die Ergebnisse dieser Berechnung solle
man zur Energieeinsparung als Erhöhung der Wärmeverluste erfassen.
Fragen: Ist es nach
EnEV 2009 zulässig Wärmebrücken, die vom Beiblatt 2 der DIN 4108 abweichen
rechnerisch zu erfassen und die zusätzlichen Wärmeverluste bzw. geringeren
Wärmeverluste auf die pauschal im EnEV berechneten Wärmebrücken aufzuschlagen
bzw. abzuziehen? Wie gestaltet sich diese Problematik bei der Anwendung der EnEV
2014?
Antwort:
15.12.2013 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Wärmebrücken
nach EnEV 2009 und 2014 für Wohn- und Nichtwohnbau berechnen und
nachweisen
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