Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Wärmebrücken nach EnEV 2009 und 2014 für
Wohn- und Nichtwohnbau berechnen und nachweisen

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Kurzinfo:
Eine Architektin plant sowohl Wohn- als auch beheizte Nichtwohngebäude und führt die geforderten Energie-Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Häufig werden die Ausführungsdetails von Gebäuden jedoch erst nach der Erstellung des EnEV-Nachweises geplant. Dabei wird DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden) Beiblatt 2 (Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele) angesetzt und eventuell abweichende Details werden vernachlässigt. Es stellt sich die Frage, ob es nach EnEV 2009 und EnEV 2014 zulässig ist die einzelnen Wärmebrücken, die vom Beiblatt 2 abweichen, rechnerisch zu erfassen und die zusätzlichen Wärmeverluste auf die pauschal im EnEV berechneten Wärmebrücken aufzuschlagen.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, 2014, Energieeinsparverordnung, Neubau, neu, Gebäude, Haus, Wohnhaus, Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Industriebau, Gebäudehülle, Außenhülle, Wärmeschutz, Wärmebrücke, vermeiden, nachweisen, EnEV-Nachweis, Energieausweis, Energie-Nachweis Ausführung, Detail, Ausführungsdetail, DIN, 4108, Energieeinsparung, Beiblatt, 2, Wärmebrücken Beispiele, Planungsbeispiele, Ausführungsbeispiele, berechnen, erfassen, zusätzlich, Wärmeverlust, pauschal, aufschlagen, planen

Auftrag: Eine Architektin plant sowohl Wohn- als auch beheizte Nichtwohngebäude und führt die geforderten Energie-Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Praxis: Häufig werden die Ausführungsdetails von Gebäuden tatsächlich erst nach der Erstellung des EnEV-Nachweises geplant. Dabei wird DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden) Beiblatt 2 (Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele) angesetzt und eventuell abweichende Details werden vernachlässigt.

Probleme: Für Planer ist die Führung von Einzelnachweisen für Wärmebrücken von Individualprojekten mit einem immens hohen, unwirtschaftlichen Aufwand verbunden.
Gemäß der Erfahrung unserer Fragestellerin lehrt man in einschlägigen Fachkreisen folgende Meinung: Sobald eine Wärmebrücke vom Beiblatt 2 der genannten Norm abweicht müssen alle Wärmebrücken über Einzelnachweise rechnerisch erfasst werden.
Im Gegensatz dazu wurde in einem Fachvortrag empfohlen – wie unsere Fragestellerin berichtet - den entsprechenden Wärmebrücken-Zuschlag gemäß dem Beiblatt zu verwenden und danach im Einzelfall bei abweichenden Details die zusätzlichen Wärmeverluste zu berechnen. Die Ergebnisse dieser Berechnung solle man zur Energieeinsparung als Erhöhung der Wärmeverluste erfassen.

Fragen: Ist es nach EnEV 2009 zulässig Wärmebrücken, die vom Beiblatt 2 der DIN 4108 abweichen rechnerisch zu erfassen und die zusätzlichen Wärmeverluste bzw. geringeren Wärmeverluste auf die pauschal im EnEV berechneten Wärmebrücken aufzuschlagen bzw. abzuziehen? Wie gestaltet sich diese Problematik bei der Anwendung der EnEV 2014?

Antwort: 15.12.2013 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Wärmebrücken nach EnEV 2009 und 2014 für Wohn- und Nichtwohnbau berechnen und nachweisen

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