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Kurzinfo:
Eine Diplom-Bauingenieurin führt den EnEV-Nachweis nach der EnEV 2009 für
ein neu geplantes Nichtwohngebäude, welches mit Fernwärme versorgt wird. Diese
wird über Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Die Stadtwerke sind gerade dabei ein
neues Kraftwerk zu planen und zu bauen. Dieses soll voraussichtlich bis Ende des
Jahres 2015 fertig erbaut sein. Für das neue Kraftwerk haben die Stadtwerke auf
den Primärenergiefaktor berechnet aufgrund des AGFW-Arbeitsblattes FW 309 Teil 1
(Energetische Bewertung von Fernwärme - Bestimmung der spezifischen
Primärenergiefaktoren für Fernwärmeversorgungssysteme). Es stellt sich die Frage
welcher Primärenergiefaktor für den baurechtlichen EnEV Nachweis angesetzt wird
und wie der Energieausweis nach der Fertigstellung des Gebäudes berechnet wird,
wenn das Kraftwerk zu dem Zeitpunkt noch nicht fertig gestellt ist.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Nachweis, baurechtlicher,
energiesparrechtlicher, EnEV-Nachweis, ausstellen,
Energieausweis Neubau, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau,
Fernheizung, Fernwärmeheizung, Stadtwerk, neu, errichten,
Kraft-Wärme-Kopplung, KWK, Primärenergiefaktor, AGFW,
Arbeitsblatt, FW, 309, Teil, 1, Zertifikat, berechnen,
Sachverständiger, AGFW-Liste, DIV, V, 18599, Teil, 1, 9,
Auftrag: Eine
Bauingenieurin führt den EnEV-Nachweis für ein neues Nichtwohngebäude welches
mit Fernwärme versorgt wird. Diese wird über Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Für
die Nachweisberechnung nach EnEV 2009 setzt die Fachfrau den Primärenergiefaktor
0,70 ein, weil das Stadtwerk kein Zertifikat vorweisen kann.
Praxis + Probleme:
1. Baurechtlicher Nachweis nach EnEV:
Die Stadtwerke sind gerade dabei ein neues Kraftwerk zu planen und zu bauen.
Dieses soll voraussichtlich bis Ende des Jahres 2015 fertig erbaut sein. Für die
neue Anlage haben die Stadtwerke intern einen Primärenergiefaktor nach dem
Arbeitsblatt des Effizienzverbandes Wärme, Kälte und KWK (AGFW) berechnet -
AGFW-Arbeitsblatt FW 309 Teil 1: Energetische Bewertung von Fernwärme -
Bestimmung der spezifischen Primärenergiefaktoren für Wärmeversorgungssysteme.
Für die neu geplante Anlage können die Stadtwerke auch kein Zertifikat
vorweisen, weil diese weder erbaut noch in Betrieb ist.
2. Energieausweis nach Fertigstellung des Gebäudes:
Nachdem das Gebäude fertig errichtet ist wird die Bauingenieurin auch den
vorderen Energieausweis für den Auftraggeber ausstellen aufgrund des fertig
errichteten Gebäudes - gemäß EnEV 2009, § 16 (Ausstellung und Verwendung von
Energieausweisen) Absatz 1. Diesen Energieausweis kann der Eigentümer bei Bedarf
der Baubehörde, potenziellen Käufern oder Neumietern vorlegen.
Problematisch wird sich die Situation gestalten, wenn das Kraftwerk zu dem
Zeitpunkt noch nicht fertig erbaut ist. Es stellt sich dann die Frage ob man den
von den Stadtwerken angegebene Primärenergiefaktor in Energieausweis ansetzen
darf.
Fragen:
-
Welchen Primärenergiefaktor sollte unsere Fragestellerin für den
baurechtlichen Nachweis nach EnEV 2009 anlegen: den
Primärenergiefaktor zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachweises
oder kann sie auch den von den Stadtwerken für das neue
Kraftwerk ermittelte künftige Faktor zugrunde legen?
-
Welchen Primärenergiefaktor sollte die Ausstellerin für den
Energieausweis verwenden wenn das neue Kraftwerk noch nicht
fertig gestellt ist?
-
Wenn
der Energieausweis vor der Fertigstellung des neuen Kraftwerkes
erstellt wird, muss er im Nachhinein mit dem neuen
Primärenergiefaktor korrigiert werden – wenn das Kraftwerk
fertig erstellt ist?
-
Muss
für den Primärenergiefaktor stets ein Zertifikat von den
Fernwärmelieferanten vorliegen oder können die Unternehmen die
Werte auch selbst ermitteln?
Antwort:
21.01.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
und Energieausweis für neu geplanten Nichtwohnbau mit
Fernwärmeheizung vom Stadtwerk: ab 2015 von neuem Kraftwerk, das
jetzt erbaut wird
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