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Kurzinfo:
Das neue Produktionsgebäude soll mit einer neuen Wärmepumpe sowie mit einer
Ölheizung im Bestand als Wärmeerzeuger beheizt werden. Die im Neubau
produzierten Spritzgussmaschinen erzeugen Abwärme in Form von direkter
Abstrahlung (Konvektion). Die Maschinen geben die produzierte Wärme mit
durchschnittlich 25 Grad Celsius (°C) an einen Kühlkreislauf ab. Wie sollte der
Planer für die Berechnungen für den öffentlich-rechtlichen EnEV-Nachweis für das
neue Produktionsgebäude die folgenden Probleme lösen: Ist es zulässig, dass er
eine Tabelle in Anlehnung an den Anhang A der DIN V 18599-5:2007-02 erstellt um
eine primärenergetische Bewertung der Abwärme durchführen zu können? Muss der
Planer trotz der abweichenden Rahmenbedingungen das unveränderte Nutzungsprofil
anwenden?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EnEV-Nachweis,
Wohngebäude, Neubau, Umbau, Wärmepumpe, Ölheizung, Bestand,
Produktion, Spritzgussmaschine, Wärmeerzeuger,
überdimensioniert, Abwärme, Abstrahlung, Konvektion,
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Nutzungsrandbedingungen, Profil, gewerblich, industriell, Halle,
Schichtbetrieb, Wärmequelle, Arbeitshilfe, Primärenergiebedarf,
Bilanzierung, bilanzieren
Auftrag: Ein
Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten den Energie-Nachweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für ein neu geplantes Produktionsgebäude zu
führen.
Praxis: Das neue
Produktionsgebäude soll mit einer neuen Wärmepumpe sowie mit einer Ölheizung im
Bestand als Wärmeerzeuger beheizt werden. Die Ölheizung dient der Beheizung der
bestehenden Gebäude. Die Ölheizung wurde jedoch überdimensioniert, so dass jetzt
bei Bedarf der Neubau auch mit beheizt werden kann. Die im Neubau produzierten
Spritzgussmaschinen erzeugen Abwärme in Form von direkter Abstrahlung
(Konvektion). Die Maschinen geben die produzierte Wärme mit durchschnittlich 25
Grad Celsius (°C) an einen Kühlkreislauf ab. Der Kühlkreislauf besteht aus einer
unterirdischen Zisterne und einem offenem Verdunstungskühler (Verrieselung; d. h
offener Kühlkreislauf, was aus der Sicht des Fragestellers in diesem
Zusammenhang nicht so wichtig ist). Im Winter soll der Kühlkreislauf als
Wärmequelle für die Wärmepumpe genutzt werden mit Heizkreistemperaturen von
55/45 ° C.
Probleme: 1. Abwärme
als Quelle: Unserem Fragesteller ist aufgefallen, dass in der DIN
18599-5:2007-02, im Abschnitt 6.4.2.1 (Seite 66) für „Wärmepumpen mit anderen
Wärmequellen“ für konstante Quellentemperaturen als Quellen nur Erdreich,
Grundwasser und Abluft aufgeführt sind, jedoch keine Abwärme von
Produktionsanlagen. In demselben Teil bietet die Norm in Anlage A in der Tabelle
4.4 (Wasser-Wasser Wärmepumpen) eine primärenergetische Bewertung der genutzten
Abwärme durchführen kann. Jedoch sind die Primärtemperaturen nur mit max. 15 °
vorhanden, die Quelltemperatur der Abwärme beträgt jedoch 25 ° C.
2. Nutzungsrandbedingungen: Die DIN V 18599
umfasst in im Teil 10 auch die Richtwerte der Nutzungsrandbedingungen für
Nichtwohngebäude. Aus der Sicht unseres Fragestellers passt für diesen Fall das
Profil „Gewerbliche und industrielle Hallen- leichte Arbeit überwiegend sitzende
Tätigkeit – 3 Schichtbetrieb gem. DIN V 18599 Teil 100“. Die Abwärme durch
Konvektion übersteigt in unserem Praxisfall die in den Nutzungsprofilen
angegebenen enthaltenen internen Wärmequellen jedoch erheblich - ca. um das 1,5
bis 2 fache des Wertes im Nutzungsprofil, welches für die Arbeitshilfen
lediglich 35 Watt pro Quadratmeter (W/m2) vorsieht.
Fragen: Wie sollte der
Planer für die Berechnungen für den öffentlich-rechtlichen EnEV-Nachweis für das
neue Produktionsgebäude die folgenden Probleme lösen:
1. Abwärme als Quelle: Ist es zulässig, dass er eine Tabelle in Anlehnung an den
Anhang A der DIN V 18599-5:2007-02 erstellt um eine primärenergetische Bewertung
der Abwärme durchführen zu können?
2. Nutzungsrandbedingungen: Muss der Planer trotz der abweichenden
Rahmenbedingungen das unveränderte Nutzungsprofil anwenden?
Antwort:
09.02.2014 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
nach EnEV 2009 für neues Industriegebäude mit neuer Wärmepumpe
und Ölheizung im Bestand für die Produktion von
Spritzgussmaschinen
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