Energieausweis und EnEV 2007

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EnEV 2009 - Geldstrafen-Kompass Eingebaute Klimaanlage inspizieren lassen
 


Sie sind der Betreiber einer eingebauten Klimaanlage in einem bestehenden Gebäude. Die Nennleistung der Anlage für den Kältebedarf übersteigt zwölf Kilowatt.

Sie beauftragen nach dem Zeitplan der EnEV einen entsprechend qualifizierten Fachmann, damit dieser die Klimaanlage wie gefordert energetisch inspiziert.

Achtung: Wenn Sie die Klimaanlagen vorsätzlich oder leichtfertig nicht gemäß den Anforderungen und dem Zeitrahmen der EnEV 2009 inspizieren lassen, handeln Sie ordnungswidrig im Sinne des Energieeinsparungs-Gesetzes (EnEG 2009). Die Geldbuße kann in diesem Fall bis zu 50.000 Euro betragen.

Verantwortlich im Sinne der EnEV ist der Betreiber der eingebauten Klimaanlage im Gebäude.

Siehe dazu:
|
EnEV 2009 § 27 (Ordnungswidrigkeiten) Absatz 1, Nr. 4
EnEG 2009 § 8 (Bußgeldvorschriften) Absatz 1 Nr.  1.
| EnEV 2009 § 12 (Energetische Inspektion Klimaanlagen) 1
| EnEV 2009 § 26 (Verantwortliche) Absatz 1 und 2

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