Energieausweis und EnEV 2007

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EnEV 2009 - Geldstrafen-Kompass Heizkessel aufstellen oder einbauen
 


Sie sind entweder der Bauherr eines Neubaus, der Eigentümer eines Bestandsgebäudes oder ein beauftragter Fachmann.

Sie stellen einen Heizkessel im Gebäude auf oder bauen ihn ein.

Achtung: Wenn Sie einen Heizkessel vorsätzlich oder leichtfertig nicht gemäß den Anforderungen der EnEV 2009 einbauen oder aufstellen, handeln Sie ordnungswidrig im Sinne des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG 2009). Die Geldbuße kann in diesem Fall bis zu 50.000 Euro betragen.

Verantwortlich im Sinne der EnEV ist der Bauherr oder der Eigentümer des Gebäudes sowie diejenigen Fachleute (Personen), die in seinem Auftrag tätig sind. Letztere verantworten im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises.

Siehe dazu:
|
EnEV 2009 § 27 (Ordnungswidrigkeiten) Absatz 1, Nr. 6
EnEG 2009 § 8 (Bußgeldvorschriften) Absatz 1 Nr.  1.
| EnEV 2009 § 13 (Inbetriebnahme Heizkessel) Absatz 1
| EnEV 2009 § 26 (Verantwortliche) Absatz 1 und 2

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart