Energieausweis und EnEV 2007

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EnEV 2009 - Geldstrafen-Kompass Heizungsleitungen, Warmwasserleitungen oder Armaturen dämmen
 


Sie sind entweder der Bauherr eines Neubaus, der Eigentümer eines bestehenden Gebäudes oder ein beauftragter Fachmann.

Sie dämmen die Leitungen für die Wärmeverteilung und das Warmwasser oder die Armaturen im Gebäude wie gefordert, damit sie keine Wärme verlieren.

Achtung: Wenn Sie die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungsleitungen,  Warmwasserleitungen oder Armaturen vorsätzlich oder leichtfertig nicht gemäß den Anforderungen der EnEV 2009 begrenzen, handeln Sie ordnungswidrig im Sinne des Energieeinsparungs-Gesetzes (EnEG 2009). Die Geldbuße kann in diesem Fall bis zu 50.000 Euro betragen.

Verantwortlich im Sinne der EnEV ist der Bauherr oder der Eigentümer des Gebäudes sowie diejenigen Fachleute (Personen), die in seinem Auftrag tätig sind. Letztere verantworten im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises.

Siehe dazu:
|
EnEV 2009 § 27 (Ordnungswidrigkeiten) Absatz 1, Nr. 8
EnEG 2009 § 8 (Bußgeldvorschriften) Absatz 1 Nr.  1.
| EnEV 2009 § 14 (Rohre und Warmwasseranlagen) Absatz 5
| EnEV 2009 § 26 (Verantwortliche) Absatz 1 und 2

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart