Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
EnEV-Nachweis für neue Metzgerei-Filiale
mit Räumen für Gäste, Verarbeitung und Kühlung sowie mit Abwärme-Nutzung aus der Produktionstechnik

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Kurzinfo:
Ein Ingenieur plant die Anlagentechnik für einen neuen Metzgerei-Betrieb und soll auch die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011) führen. Das Gebäude ist nicht mit einer Raum-Luft-Technik-Anlage (RLT-Anlage) mit Heizfunktion ausgestattet. Die Abwärme aus den Kühlräumen soll für die Beheizung des Gebäudes verwendet werden. Als Übergabesystem ist eine Wasserheizung vorgesehen. Es stellt sich die Frage wie diese Anlagentechnik in der Bilanzierung und Nachweisführung berücksichtigt wird.

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Aspekte: EnEV, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EnEV-Nachweis, Metzgerei, Filiale, Kühlung, Abwärme, Abwärmenutzung, Anforderung, Heizperiode, Wasserheizung, Anlagentechnik, bilanzieren, Bilanzierung

Auftrag: Ein Ingenieur plant die Anlagentechnik für eine neue Metzgerei-Filiale und unterstützt den Architekten bei der Ausstellung der geforderten Energie-Nachweise nach EnEV 2009 und EWärmeG 2011.

Praxis: Es handelt sich bei dem Neubau um eine Metzgerei-Filiale – d.h. im Sinn der EnEV 2009 um ein zu errichtendes Nichtwohngebäude. Das Gebäude umfasst Räume für Gäste und für die Verarbeitung sowie zwei Kühlräumen. Die Beheizung erfolgt größtenteils über die Abwärme der Kälteanlagen in den Kühlräumen. Falls erforderlich springt ein Gas-Brennwertkessel an, jedoch nur falls die Abwärme nicht ausreicht.

Probleme: Der Planer und Architekt sind bei der energetischen Abbildung der Anlagetechnik für die Nachweisführung auf Probleme gestoßen. Sie vermuten, dass sie alles ungünstiger rechnen müssen als geplant ist und demnach den Gas-Brennwertkessel zu vollständigen Beheizung eingeben müssten. Die Details der Anlagentechnik:

  • Klimatisierung: Die Metzgerei-Filiale ist nicht mit einer Raum-Luft-Technik-Anlage (RLT-Anlage) mit Heizfunktion ausgestattet.

  • Abwärmenutzung: Die Abwärme aus den Kühlräumen soll für die Beheizung des Gebäudes verwendet werden. Die Abwärmenutzung erfolgt über einen Wärmetauscher, der das Wasserheizsystem prioritär erwärmt. Es stellt sich die Frage wie diese bei der EnEV-Berechnung berücksichtigt wird. Laut EEWärmeG 2011 kann diese Abwärme – nach Ansicht des Fragestellers - auch nicht zu dessen Erfüllung beitragen. Für die betroffenen Zonen müsste demnach die Beheizung zu 30 Prozent (%) über Zuluft und 70% von der Heizungsanlage erfolgen.

  • Übergabe: Als Übergabesystem ist eine Wasserheizung vorgesehen.

Fragen: Wie kann der Planer die Anlagentechnik für die Energie-Nachweise gemäß DIN 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) abbilden? Wie kann der Planer die Abwärmenutzung aus der Produktionstechnik (Kühlung aus den Kühlräumen) in der EnEV-Berechnung berücksichtigen?

Antwort: 19.10.2013 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart