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13.12.2011
Nachrüstpflichten nach EnEV 2009 im Baubestand
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert im
§ 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden), dass die Eigentümer
von Bestandsbauten ggf. ihre alte Heizungen ersetzen, die warmen
Leitungen dämmen, Regler installieren und die ungedämmten
Decken über den beheizten Räumen dämmen oder die darüber
liegenden ungedämmten Dächer zu dämmen. Die betroffenen
Eigentümer müssen dabei auch die Fristen einhalten, welche
die EnEV für sie verbindlich festsetzt.
In EnEV-online finden Sie dazu folgende Praxishilfen:

Kurz-Info: Energieausweis und neue EnEV 2009
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Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre sowie eine
erfolgreiche Anwendung der EnEV 2009 in Ihrer täglichen
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Melita
Tuschinski
Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart, Autorin
und seit 1999 Herausgeberin des Fachportals
www.EnEV-online.de
Kurzinfo zur EnEV 2009
(Pdf, 65 Seiten)



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Melita Tuschinski
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