
Was schreibt die EnEV 2009 vor?
Energieausweis als energiesparrechtlicher Nachweis:
Wer als Bauherr oder Eigentümer ein neues Gebäude baut, das
unter den Geltungsbereich der EnEV 2009 fällt, muss dafür
sorgen, dass ihm ein Energieausweis ausgestellt wird.
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EnEV 2009, § 16: Ausstellung und Verwendung Absatz 1
Darstellung
vorgegeben: Den Energieausweis muss der Fachmann nach
dem Muster erstellen, welches die EnEV 2009 für Wohn- und
Nichtwohngebäude bereithält.
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EnEV 2009, Anlage 6: Muster Energieausweis Wohngebäude
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EnEV 2009, Anlage 7: Muster Energieausweis Nichtwohnbau
Energieeffizienz nachweisen:
Die Berechnungen muss der Fachmann auf der Grundlage des
fertig gebauten Gebäudes durchführen. Sollte er den
Energieausweis auf der Grundlage der Baugenehmigungsplanung
erstellt haben, muss er ihn korrigieren, fall sich in der
Bauausführung relevante Änderungen ergeben haben.
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EnEV 2009, § 3: Anforderungen Wohngebäude
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EnEV 2009, § 4: Anforderungen Nichtwohngebäude

Wozu dient der Energieausweis?
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Nachweis für die Baubehörde: Der Energieausweis dient
dem Bauherren oder Eigentümer als Nachweis, dass sein
Gebäude den Anforderungen der EnEV 2009 entspricht. Er muss
den Energieausweis der zuständigen Landesbaubehörde
jederzeit vorlegen, wenn diese ihn verlangt.
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EnEV 2009, § 16: Ausstellung und Verwendung Absatz 1
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Information für potenziellen Kunden: Wenn der Bauherr
oder Eigentümer das Gebäude innerhalb der nächsten zehn
Jahre teilweise oder ganz verkaufen oder neu vermieten will,
muss er diesen Energieausweis den potenziellen Käufern oder
Neumietern zeigen, wenn diese ihn verlangen. Wenn er
allerdings das Gebäude dermaßen verändert, dass ein neuer
Energieausweis vorgeschrieben ist, verliert dieser alte
Energieausweis sein Gültigkeit und der Eigentümer muss
seinen potenziellen Kunden den neuen Energieausweis zeigen.
Auch wenn der Eigentümer sein Gebäude nicht verändert, gilt
der Energieausweis nur zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum.
Danach könnte er einen neuen Energieausweis aufgrund der
alten Daten ausstellen lassen.
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EnEV 2009, § 16: Ausstellung und Verwendung Absatz 2
Sollten künftige EnEV-Fassungen strengere Regeln einführen
(wie die neue EU-Gebäuderichtlinie z.B. verlangt) muss der
Eigentümer seinen Pflichten entsprechend nachkommen.
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EU Gebäuderichtlinie 2010: Energieausweis im Baubestand
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Information für Bürger: Wenn in dem Gebäude Behörden
und sonstige Einrichtungen auf über 1000 Quadratmetern
Nutzfläche öffentliche Dienstleistungen für zahlreiche
Besucher anbieten, muss der Eigentümer den Energieausweis
gut sichtbar aushängen - beispielsweise im Foyer. Dafür kann
der Fachmann auch den Energieausweis nach dem speziellen
Aushang-Muster der EnEV erstellen. Diese letzte Variante ist
weit besser dafür geeignet auch Laien eine Überblick zu
verschaffen, wie sich das Gebäude energetisch verhält.
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EnEV 2009, § 16: Ausstellung und Verwendung Absatz 3
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EnEV 2009, Anlage 7: Muster Energieausweis Nichtwohnbau
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EnEV 2009, Anlage 8: Muster Aushang Bedarfs-Ausweis
Sollten künftige EnEV-Fassungen strengere Regeln einführen
(wie die neue EU-Gebäuderichtlinie z.B. verlangt) muss der
Eigentümer seinen Pflichten entsprechend nachkommen.
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EU Gebäuderichtlinie 2010: Energieausweis im Baubestand

Wer überreicht den Energieausweis?
Bauherr:
Der Bauherren erhält den Energieausweis entweder vom
planenden Architekten oder von einem sonstigen
ausstellungsberechtigten Fachmann, den er beauftragt hat.
Eigentümer: Wenn der Eigentümer ein neues Gebäude,
Wohnung oder sonstigen Gebäudeteil gekauft hat, das ein
Bauträger errichtet hat, erhält er den Energieausweis vom
Bauträger. Der Bauträger hat seinerseits den Energieausweis
von einem ausstellungsberechtigten Fachmann erstellen
lassen.
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EnEV 2009, § 16: Ausstellung und Verwendung Absatz 1

Wer stellt diese Energieausweise aus?
Aussteller Energieausweis:
Die Bundesländer sind für die praktische Anwendung der
Energieeinspar-Verordnung (EnEV) verantwortlich.
Die Länder bestimmen auch, wer jeweils die Energieausweise
als energiesparrechtliche Nachweise für neu geplante Gebäude
ausstellt.
Landesbaurecht gilt: Die jeweiligen Regelungen finden
Sie in der Landesbauordnung und / oder in der
EnEV-Durchführungsverordnung des Bundeslandes in dem das
Gebäude errichtet wird. Fragen Sie ggf. bei Ihrer Obersten
Baubehörde Ihres Bundeslandes nach. Sie finden in
EnEV-online eine Übersicht nach Bundesländern.
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EnEV-Praxis: Übersicht der zuständigen Landesbehörden

Aussteller von Energieausweisen finden
Für Auftraggeber: Im EnEV-online
Dienstleister-Verzeichnis finden Sie Aussteller von
Energieausweisen für Neubau nach der Postleitzahl gelistet.
Die vorgestellten Fachleute haben selbst schriftlich
erklärt, dass sie berechtigt sind, diese Energieausweise
gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2007,
bzw. EnEV 2009) auszustellen. Wir überprüfen die
Ausstellungsberechtigungen jeweils aufgrund dieser
Erklärungen, für die wir ein Formblatt entwickelt haben.
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EnEV-online: Aussteller Energieausweis für Neubau finden
Für Energieausweis-Aussteller: Wenn Sie
Energieausweise nach EnEV 2009 für Neubau ausstellen,
präsentieren Sie sich im EnEV-online
Dienstleister-Verzeichnis. Potenzielle Auftraggeber finden
Sie nach der Postleitzahl Ihres Firmensitzes.
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EnEV-online: Aussteller Energieausweis für Neubau finden
Präsentation online bestellen: Auf unserem Formblatt
erklären Sie parallel zu Ihrer Bestellung schriftlich
aufgrund welcher Qualifikationen Sie berechtigt sind
Energieausweise auszustellen. Ihre Erklärung senden Sie uns
bei Bestellung per Post zu.
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