Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 + Energieausweis: Energieeinsparverordnung anwenden
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EnEV 2009 in Kraft: Seit 1. Oktober 2009 gilt bundesweit die neue, verschärfte EnEV 2009.
Sie hat die EnEV 2007 abgelöst. Was ist neu und was ändert sich durch die EnEV 2009? Welche Geldstrafe droht, wenn Fachleute oder ihre Kunden sie missachten? Welche EnEV gilt für Ihr Vorhaben? Lesen Sie die Antworten auf Fragen zur EnEV 2009, EnEV 2007, EnEV 2004.


Was ist neu?

Berücksichtigung vorhandener Wärmebrücken in den Berechnungen für den EnEV-Nachweis - Auslegung 18-1 zur EnEV 2009, § 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken (3)

 -Großflächige Kühlzellen in neuer Bäckerei für den Energieausweis nach EnEV 2009 berücksichtigen - Werden diese Kühlzellen im Gebäude - die sich in der thermischen Gebäudehülle befinden - in der EnEV-Bilanz als „unbeheizt“ oder „beheizt“ angenommen? Bleiben die Flächen der Kühlzellen in der EnEV-Berechnung unberücksichtigt oder werden sie als eine eigene Nutzungszone angenommen?

Vorhangfassade in Pfosten-Riegel-Konstruktion für neu geplantes Schulgebäude: Definition und Berechnung für EnEV-Nachweis nach EnEV 2009 und EnEV 2014 - Wie werden die folgenden Fassaden des neuen Schulgebäudes in EnEV-Nachweis nach EnEV 2009 berücksichtigt und welche Werte werden jeweils angesetzt für diese Fälle: Fensterbänder mit opaken Paneelen, Fensterbänder ohne opake Paneele, Pfosten-Riegel-Fassaden mit opaken Paneelen, Pfosten-Riegel-Fassaden ohne opake Paneele? Wie gestaltet sich dieselbe Problematik, wenn das neue Schulgebäude nach EnEV 2014 nachgewiesen wird?

Neubau Gemeindehaus für Kirchengemeinde: EnEV 2009 / EnEV 2014 und EEWärmeG 2011 erfüllen - Welche Gebäude gelten als Ausnahmen von den energiesparrechtlichen Anforderungen nach EnEV und EEWärmeG weil sie religiösen Zwecken gewidmet sind? Gilt ein von der Kirchengemeinde geplantes und genutztes Gemeindehaus auch als Ausnahme nach EnEV 2009, EnEV 2014 und EEWärmeG 2011? Welche energiesparrechtlichen Anforderungen müsste das Gemeindehaus erfüllen?

EnEV-Nachweis für Neubau Mehrfamilienhaus: Temperaturkorrekturfaktoren bei Wärmebrückenberechnung in der Bilanzierung der Gebäudehülle nach EnEV 2009 und EnEV 2014 berücksichtigen - Eine Diplomingenieurin hat den Auftrag erhalten als Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz einen nach EnEV 2009 ausgestellten EnEV-Nachweis für ein zu errichtenden Mehrfamilienhaus sachlich zu überprüfen. Die gedämmte Hüllfläche verläuft - mit Ausnahme des gedämmten Treppenhauskerns im Kellergeschoss - in der Ebene der Kellerdecke. Dies bedeutet, dass es gerade im Bereich der Kellerdecke und dem unteren erdberührten Gebäudeabschluss im Bereich der Treppenhauskerns einige Wärmebrücken gibt. Es stellt sich die Frage wie man die einzelnen Wärmebrücken für den wärmeschutztechnischen Nachweis berechnet.

EnEV-Nachweis für einen geteilten Neubau nach EnEV 2009 und EnEV 2014 führen - Wer darf den Primärenergiefaktor für die Nahwärmeversorgung des Hinterhauses für die EnEV-Nachweisführung nach EnEV 2009 berechnen? Ist es zulässig, dass der der Fragesteller - als EnEV Nachweisersteller – den Primärenergiefaktor selbst berechnet oder muss der Auftraggeber für diese Aufgabe einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen? Wie gestaltet sich dieselbe Fragestellung aus der Sicht der EnEV 2014?

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart