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27.09.2011
Was müssen Eigentümer von Altbauten beachten?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert im
§ 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden), dass die Eigentümer
von Bestandsbauten ggf. ihre alte Heizungen ersetzen, die warmen
Leitungen dämmen, Regler installieren und die ungedämmten
Decken über den beheizten Räumen dämmen oder die darüber
liegenden ungedämmten Dächer zu dämmen.
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EnEV 2009 , § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
Im § 27 (Ordnungswidrigkeiten) listet die EnEV 2009 jedoch
keinen der geforderten Nachrüstpflichten gemäß § 10
(Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden). Dadurch entsteht
häufig der falsche Eindruck, dass die verpflichteten
Eigentümer diese Nachrüstungen „nicht unbedingt“ durchführen
müssten.
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EnEV 2009 , §
27 Ordnungswidrigkeiten
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EnEV-online: Bußgeld-Kompass - EnEV droht mit Geldstrafen!
Weil die Bundesländer für die praktische Umsetzung der EnEV
verantworten, haben wir zuständigen Behörden angeschrieben
und sie um die Antworten auf die folgenden fünf Fragen gebeten:
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Sind in Ihrem Bundesland
die Nachrüstpflichten gemäß EnEV 2009, § 10 im
Landesbaurecht – beispielsweise in einer
EnEV-Durchführungsverordnung – verankert?
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Wie kontrollieren Sie in
Ihrem Bundesland ob die Eigentümer den Nachrüstpflichten
nach EnEV 2009, § 10 auch tatsächlich nachkommen?
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Mit welchen Strafen
(Bußgeldern) können säumigen Eigentümer belangt werden,
wenn sie ihren Nachrüst-Pflichten nicht richtig und
nicht fristgerecht nachkommen?
-
An wen können sich
betroffene Mieter und Nutzer wenden, wenn sie
feststellen, dass der Eigentümer seiner Nachrüstpflicht
nach EnEV 2009, § 10 nicht nachkommt?
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Auf welchen Webseiten
finden Interessierte Informationen zu der Umsetzung der
EnEV-Nachrüstpflichten in Ihrem Bundesland und wen
können sie wegen Fragen kontaktieren?
Lesen Sie die Antworten der
zuständigen Behörden:

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2009 + Energieausweis



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