Energieausweis und EnEV 2009

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Sanierungspflichten im Bestand

Wie sichern die Bundesländer die Sanierungspflichten
nach EnEV 2009 § 10 (nachrüsten Anlagen und Gebäude)?

Lesen Sie direkt die Antworten der zuständigen Behörden
Autorin: Melita Tuschinski, Herausgeberin www.EnEV-online.de

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+ 27.09.2011
+ Was müssen Eigentümer von Altbauten beachten?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden), dass die Eigentümer von Bestandsbauten ggf. ihre alte Heizungen ersetzen, die warmen Leitungen dämmen, Regler installieren und die ungedämmten Decken über den beheizten Räumen dämmen oder die darüber liegenden ungedämmten Dächer zu dämmen.
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EnEV 2009 , § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

Im § 27 (Ordnungswidrigkeiten) listet die EnEV 2009 jedoch keinen der geforderten Nachrüstpflichten gemäß § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden). Dadurch entsteht häufig der falsche Eindruck, dass die verpflichteten Eigentümer diese Nachrüstungen „nicht unbedingt“ durchführen müssten.
|
EnEV 2009 , § 27 Ordnungswidrigkeiten
| EnEV-online: Bußgeld-Kompass - EnEV droht mit Geldstrafen!

Weil die Bundesländer für die praktische Umsetzung der EnEV verantworten, haben wir zuständigen Behörden angeschrieben und sie um die Antworten auf die folgenden fünf Fragen gebeten:

  1. Sind in Ihrem Bundesland die Nachrüstpflichten gemäß EnEV 2009, § 10 im Landesbaurecht – beispielsweise in einer EnEV-Durchführungsverordnung – verankert?

  2. Wie kontrollieren Sie in Ihrem Bundesland ob die Eigentümer den Nachrüstpflichten nach EnEV 2009, § 10 auch tatsächlich nachkommen?

  3. Mit welchen Strafen (Bußgeldern) können säumigen Eigentümer belangt werden, wenn sie ihren Nachrüst-Pflichten nicht richtig und nicht fristgerecht nachkommen?

  4. An wen können sich betroffene Mieter und Nutzer wenden, wenn sie feststellen, dass der Eigentümer seiner Nachrüstpflicht nach EnEV 2009, § 10 nicht nachkommt?

  5. Auf welchen Webseiten finden Interessierte Informationen zu der Umsetzung der EnEV-Nachrüstpflichten in Ihrem Bundesland und wen können sie wegen Fragen kontaktieren?


Lesen Sie die Antworten der zuständigen Behörden:

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Baden-Württemberg

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Bayern

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Berlin

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Brandenburg

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Bremen

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Hamburg (keine Antworten erhalten)

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Hessen

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Mecklenburg-Vorpommern

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Niedersachsen

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Nordrhein-Westfalen

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Rheinland-Pfalz (keine Antworten erhalten)

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Saarland

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Sachsen

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Sachsen-Anhalt (keine Antworten erhalten)

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Schleswig-Holstein

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Thüringen (keine Antworten erhalten)

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