Was schreibt die EnEV 2009 vor?
Energieausweis zeigen: Wenn der Eigentümer sein Gebäude teilweise oder ganz verkaufen oder neu vermieten will,
muss er seinen potenziellen Käufern oder
Neumietern einen gültigen Energieausweis zeigen, wenn diese
ihn verlangen.
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EnEV 2009, § 16: Ausstellung und Verwendung Absatz
2
Darstellung
vorgegeben: Den Energieausweis muss der beauftragte
Fachmann nach dem Muster erstellen, welches die EnEV 2009
für Wohn- und Nichtwohngebäude bereithält.
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EnEV 2009, Anlage 6: Muster Energieausweis Wohngebäude
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EnEV 2009, Anlage
7: Muster Energieausweis Nichtwohnbau
Modernisierungen empfehlen:
Der Aussteller muss dem Eigentümer mit dem Energieausweis - wenn möglich -
auch Modernisierungen empfehlen. Diese kurzen fachlichen Hinweise sollen dem
Eigentümer zeigen, mit welchen kostengünstigen Maßnahmen
er die Energieeffizienz seines Gebäudes verbessern könnte.
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EnEV 2009,
§ 20: Modernisierungsempfehlungen
Ausblick:
Sollten künftige EnEV-Fassungen strengere Regeln einführen
(wie die neue EU-Gebäuderichtlinie z.B. verlangt) muss der
Eigentümer seinen Pflichten entsprechend nachkommen.
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EU Gebäuderichtlinie 2010: Energieausweis im Baubestand
Wozu dient der
Energieausweis?
potenzielle Kunden informieren: Der Energieausweis
soll Käufern und Neumietern helfen sich zu informieren, wie
sich das Gebäude energetisch verhält, bzw. ob es sich und um
eine Energieschleuder oder um ein Energiesparhaus handelt.
Der Energieausweis dient lediglich der Information und soll
den Kunden helfen, die verschiedenen Angebote auf dem
Immobilienmarkt zu vergleichen. |
EnEV 2009, § 16: Ausstellung und Verwendung Absatz
2
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EnEV 2009, § 17:
Grundsätze des Energieausweises
Darstellung einheitlich: Damit die Energieausweise
vergleichbar sind, muss der ausstellende Fachmann sie gemäß
der Muster darstellen, die die EnEV bereit hält.
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EnEV 2009, Anlage 6: Muster Energieausweis Wohngebäude
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EnEV 2009, Anlage
7: Muster Energieausweis Nichtwohnbau
Energiebedarf oder Energieverbrauch: Der Vergleich
wird allerdings erschwert, weil die EnEV 2009 für die
meisten Gebäude erlaubt, dass der Eigentümer frei wählt ob
er für seinen Kunden einen Bedarfs-Ausweis (anhand des
berechneten Energiebedarfs) oder einen Verbrauchs-Ausweis
(anhand des erfassten Energieverbrauchs) ausstellen lässt.
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EnEV 2009,
§ 18 Ausstellung aufgrund des Energiebedarfs
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EnEV 2009,
§ 19 Ausstellung aufgrund des Energieverbrauchs
Ausblick:
Sollten künftige EnEV-Fassungen strengere Regeln einführen
(wie die neue EU-Gebäuderichtlinie z.B. verlangt) muss der
Eigentümer seinen Pflichten entsprechend nachkommen.
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EU Gebäuderichtlinie 2010: Energieausweis im Baubestand
Wer überreicht
den Energieausweis?
Aussteller Energieausweis:
Der Eigentümer erhält den Energieausweis von dem
ausstellungsberechtigten Fachmann, den er beauftragt hat.
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EnEV 2009, §
21: Aussteller Energieausweise für Baubestand
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EnEV 2009, §
29: Übergangsvorschriften für Energieausweise
Modernisierungen empfehlen:
Wenn der Fachmann keine Modernisierungen empfehlen kann, weil das
Gebäude beispielsweise kürzlich energetisch saniert wurde,
muss er dieses dem Eigentümer mitteilen, wenn er ihm den
Energieausweis übergibt.
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EnEV 2009,
§ 20: Modernisierungsempfehlungen
Wer stellt diese Energieausweise aus?
EnEV regelt Ausstellungsberechtigung: Wer diese Energieausweise ausstellt sowie die
Modernisierungen empfiehlt regelt die EnEV 2009 selbst
bundesweit. Dabei unterscheidet die Verordnung zwischen
Fachleuten die Energieausweise für Wohn- und
Nichtwohnbestand ausstellen dürfen.
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EnEV 2009, §
21: Aussteller Energieausweise für Baubestand
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EnEV 2009, §
29: Übergangsvorschriften für Energieausweise
Aussteller-Kompass hilft: Welche Energieausweise
dürfen Sie gemäß der EnEV 2009 im unveränderten Baubestand
ausstellen? Unser Kompass führt Sie
Schritt für Schritt und zeigt Ihnen die Antwort. Auch erhalten Sie Tipps, wie Sie sich qualifizieren
können.
Aussteller von Energieausweisen finden
Für Auftraggeber:
Wohnbestand: Im EnEV-online
Dienstleister-Verzeichnis finden Sie Aussteller von
Energieausweisen für Wohnbestand bei Verkauf oder
Neuvermietung nach der Postleitzahl gelistet.
Die vorgestellten Fachleute haben selbst schriftlich
erklärt, dass sie berechtigt sind, diese Energieausweise
gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2007,
bzw. EnEV 2009) auszustellen. Wir überprüfen die
Ausstellungsberechtigungen jeweils aufgrund dieser
Erklärungen, für die wir ein Formblatt entwickelt haben. |
Aussteller Energieausweis Wohnbestand finden
Nichtwohnbestand: Im EnEV-online
Dienstleister-Verzeichnis finden Sie Aussteller von
Energieausweisen für Nichtwohnbestand bei Verkauf,
Neuvermietung oder öffentlichem Aushang nach der Postleitzahl gelistet.
Die vorgestellten Fachleute haben selbst schriftlich
erklärt, dass sie berechtigt sind, diese Energieausweise
gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2007,
bzw. EnEV 2009) auszustellen. Wir überprüfen die
Ausstellungsberechtigungen jeweils aufgrund dieser
Erklärungen, für die wir ein Formblatt entwickelt haben. |
Aussteller Energieausweis Nichtwohnbestand
Für Energieausweis-Aussteller:
Wohnbestand: Wenn Sie
Energieausweise nach EnEV 2009 für Wohnbestand bei Verkauf
und Neuvermietung ausstellen,
präsentieren Sie sich im EnEV-online
Dienstleister-Verzeichnis. Potenzielle Auftraggeber finden
Sie nach der Postleitzahl Ihres Firmensitzes. |
Aussteller Energieausweis Wohnbestand finden
Nichtwohnbestand: Wenn Sie
Energieausweise nach EnEV 2009 für Nichtwohnbestand bei
Verkauf, Neuvermietung oder öffentlichem Aushang ausstellen,
präsentieren Sie sich im EnEV-online
Dienstleister-Verzeichnis. Potenzielle Auftraggeber finden
Sie nach der Postleitzahl Ihres Firmensitzes. |
Aussteller Energieausweis Nichtwohnbestand
Präsentation online bestellen: Auf unserem Formblatt
erklären Sie parallel zu Ihrer Bestellung schriftlich
aufgrund welcher Qualifikationen Sie berechtigt sind diese
Energieausweise auszustellen. Ihre Erklärung senden Sie uns
per Post zu. |
Bestellen Sie Ihre Präsentation als
Aussteller
Welchen Energieausweis fordert die EnEV?
Aussteller -Kompass: Energieausweis
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