Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis-Kompass: Was schreibt die EnEV 2009 vor?

Energieausweis-Kompass: Was schreibt die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vor?
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Aufzählung

Was schreibt die EnEV 2009 vor?

Aufzählung

Wozu dient der Energieausweis?

Aufzählung

Wer überreicht den Energieausweis?

Aufzählung

Wer stellt diese Energieausweise aus?

Aufzählung

Wo findet man die Energieausweis-Aussteller?

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+ Was schreibt die EnEV 2009 vor?

Energieausweis zeigen: Wenn der Eigentümer sein Gebäude teilweise oder ganz verkaufen oder neu vermieten will, muss er seinen potenziellen Käufern oder Neumietern einen gültigen Energieausweis zeigen, wenn diese ihn verlangen.
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EnEV 2009, § 16: Ausstellung und Verwendung  Absatz 2

Darstellung vorgegeben: Den Energieausweis muss der beauftragte Fachmann nach dem Muster erstellen, welches die EnEV 2009 für Wohn- und Nichtwohngebäude bereithält.
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EnEV 2009, Anlage 6: Muster Energieausweis Wohngebäude
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EnEV 2009, Anlage 7: Muster Energieausweis Nichtwohnbau

Modernisierungen empfehlen: Der Aussteller muss dem Eigentümer mit dem Energieausweis - wenn möglich - auch Modernisierungen empfehlen. Diese kurzen fachlichen Hinweise sollen dem Eigentümer zeigen, mit welchen kostengünstigen Maßnahmen er die Energieeffizienz seines Gebäudes verbessern könnte.
| EnEV 2009, § 20: Modernisierungsempfehlungen  

Ausblick: Sollten künftige EnEV-Fassungen strengere Regeln einführen (wie die neue EU-Gebäuderichtlinie z.B. verlangt) muss der Eigentümer seinen Pflichten entsprechend nachkommen.

| EU Gebäuderichtlinie 2010: Energieausweis im Baubestand

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+ Wozu dient der Energieausweis?

potenzielle Kunden informieren: Der Energieausweis soll Käufern und Neumietern helfen sich zu informieren, wie sich das Gebäude energetisch verhält, bzw. ob es sich und um eine Energieschleuder oder um ein Energiesparhaus handelt. Der Energieausweis dient lediglich der Information und soll den Kunden helfen, die verschiedenen Angebote auf dem Immobilienmarkt zu vergleichen.
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EnEV 2009, § 16: Ausstellung und Verwendung  Absatz 2
| EnEV 2009, § 17: Grundsätze des Energieausweises

Darstellung einheitlich: Damit die Energieausweise vergleichbar sind, muss der ausstellende Fachmann sie gemäß der Muster darstellen, die die EnEV bereit hält.
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EnEV 2009, Anlage 6: Muster Energieausweis Wohngebäude
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EnEV 2009, Anlage 7: Muster Energieausweis Nichtwohnbau

Energiebedarf oder Energieverbrauch: Der Vergleich wird allerdings erschwert, weil die EnEV 2009 für die meisten Gebäude erlaubt, dass der Eigentümer frei wählt ob er für seinen Kunden einen Bedarfs-Ausweis (anhand des berechneten Energiebedarfs) oder einen Verbrauchs-Ausweis (anhand des erfassten Energieverbrauchs) ausstellen lässt.
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EnEV 2009, § 18 Ausstellung aufgrund des Energiebedarfs
| EnEV 2009, § 19 Ausstellung aufgrund des Energieverbrauchs

Ausblick: Sollten künftige EnEV-Fassungen strengere Regeln einführen (wie die neue EU-Gebäuderichtlinie z.B. verlangt) muss der Eigentümer seinen Pflichten entsprechend nachkommen.

| EU Gebäuderichtlinie 2010: Energieausweis im Baubestand

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+ Wer überreicht den Energieausweis?

Aussteller Energieausweis: Der Eigentümer erhält den Energieausweis von dem ausstellungsberechtigten Fachmann, den er beauftragt hat.
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EnEV 2009, § 21: Aussteller Energieausweise für Baubestand
| EnEV 2009, § 29: Übergangsvorschriften für Energieausweise

Modernisierungen empfehlen: Wenn der Fachmann keine  Modernisierungen empfehlen kann, weil das Gebäude beispielsweise kürzlich energetisch saniert wurde, muss er dieses dem Eigentümer mitteilen, wenn er ihm den Energieausweis übergibt.
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EnEV 2009, § 20: Modernisierungsempfehlungen  

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+ Wer stellt diese Energieausweise aus?

EnEV regelt Ausstellungsberechtigung: Wer diese Energieausweise ausstellt sowie die Modernisierungen empfiehlt regelt die EnEV 2009 selbst bundesweit. Dabei unterscheidet die Verordnung zwischen Fachleuten die Energieausweise für Wohn- und Nichtwohnbestand ausstellen dürfen.
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EnEV 2009, § 21: Aussteller Energieausweise für Baubestand
| EnEV 2009, § 29: Übergangsvorschriften für Energieausweise

> Aussteller-Kompass hilft: Welche Energieausweise dürfen Sie gemäß der EnEV 2009 im unveränderten Baubestand ausstellen? Unser Kompass führt Sie Schritt für Schritt und zeigt Ihnen die Antwort. Auch erhalten Sie Tipps, wie Sie sich qualifizieren können.

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+ Aussteller von Energieausweisen finden

Für Auftraggeber:

Wohnbestand: Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis finden Sie Aussteller von Energieausweisen für Wohnbestand bei Verkauf oder Neuvermietung nach der Postleitzahl gelistet. Die vorgestellten Fachleute haben selbst schriftlich erklärt, dass sie berechtigt sind, diese Energieausweise gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2007, bzw. EnEV 2009) auszustellen. Wir überprüfen die Ausstellungsberechtigungen jeweils aufgrund dieser Erklärungen, für die wir ein Formblatt entwickelt haben.
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Aussteller Energieausweis Wohnbestand finden

Nichtwohnbestand: Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis finden Sie Aussteller von Energieausweisen für Nichtwohnbestand bei Verkauf,  Neuvermietung oder öffentlichem Aushang nach der Postleitzahl gelistet. Die vorgestellten Fachleute haben selbst schriftlich erklärt, dass sie berechtigt sind, diese Energieausweise gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2007, bzw. EnEV 2009) auszustellen. Wir überprüfen die Ausstellungsberechtigungen jeweils aufgrund dieser Erklärungen, für die wir ein Formblatt entwickelt haben.
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Aussteller Energieausweis Nichtwohnbestand

Für Energieausweis-Aussteller: 

Wohnbestand: Wenn Sie Energieausweise nach EnEV 2009 für Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung ausstellen, präsentieren Sie sich im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis. Potenzielle Auftraggeber finden Sie nach der Postleitzahl Ihres Firmensitzes.
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Aussteller Energieausweis Wohnbestand finden

Nichtwohnbestand: Wenn Sie Energieausweise nach EnEV 2009 für Nichtwohnbestand bei Verkauf,  Neuvermietung oder öffentlichem Aushang ausstellen, präsentieren Sie sich im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis. Potenzielle Auftraggeber finden Sie nach der Postleitzahl Ihres Firmensitzes.
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Aussteller Energieausweis Nichtwohnbestand

Präsentation online bestellen: Auf unserem Formblatt erklären Sie parallel zu Ihrer Bestellung schriftlich aufgrund welcher Qualifikationen Sie berechtigt sind diese Energieausweise auszustellen. Ihre Erklärung senden Sie uns per Post zu.
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Aussteller -Kompass: Energieausweis

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart