Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis-Kompass: Was schreibt die EnEV 2009 vor?

Energieausweis-Kompass: Was schreibt die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vor?
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Aufzählung

Was schreibt die EnEV 2009 vor?

Aufzählung

Wozu dient der Energieausweis?

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Wer überreicht den Energieausweis?

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Wer stellt diese Energieausweise aus?

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Wo findet man die Energieausweis-Aussteller?

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+ Was schreibt die EnEV 2009 vor?

Energieausweis aushängen: Eigentümer von großen, öffentlichen Dienstleistungsgebäuden mit regem Publikumsverkehr müssen den Energieausweis aushängen, so dass die besuchenden Bürger ihn gut sehen können. Soweit gilt diese Regel nur, wenn die öffentliche Dienstleistung im Gebäude über 1000 Quadratmeter Nutzfläche umfasst.
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EnEV 2009, § 16: Ausstellung und Verwendung  Absatz 3

Darstellung vorgegeben: Den Energieausweis muss der beauftragte Fachmann nach dem Muster erstellen, welches die EnEV 2009 für Nichtwohngebäude bereithält.
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EnEV 2009, Anlage 7: Muster Energieausweis Nichtwohnbau

Allerdings kann er dabei auch die entsprechende, spezielle Aushang-Darstellung wählen, welche die EnEV bereit hält. Diese letzte Variante ist weit besser dafür geeignet auch Laien eine Überblick zu verschaffen, wie sich das Gebäude energetisch verhält.
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EnEV 2009, Anlage 8: Muster Aushang Bedarfs-Ausweis
| EnEV 2009, Anlage 9: Muster Aushang Verbrauchs-Ausweis

Modernisierungen empfehlen: Der Aussteller muss dem Eigentümer mit dem Energieausweis - wenn möglich - auch Modernisierungen empfehlen. Diese kurzen fachlichen Hinweise sollen dem Eigentümer zeigen, mit welchen kostengünstigen Maßnahmen er die Energieeffizienz seines Gebäudes verbessern könnte.
| EnEV 2009, § 20: Modernisierungsempfehlungen  

Ausblick: Sollten künftige EnEV-Fassungen strengere Regeln einführen (wie die neue EU-Gebäuderichtlinie z.B. verlangt) muss der Eigentümer seinen Pflichten entsprechend nachkommen.

| EU Gebäuderichtlinie 2010: Energieausweis im Baubestand

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+ Wozu dient der Energieausweis?

Bürger informieren: Der Energieausweis soll den Besuchern des Gebäudes helfen sich zu informieren, wie sich das Gebäude energetisch verhält, ob es sich und um eine Energieschleuder oder um ein Energiespargebäude handelt.
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EnEV 2009, § 16: Ausstellung und Verwendung  Absatz 3
| EnEV 2009, § 17: Grundsätze des Energieausweises

Darstellung einheitlich: Damit die Energieausweise vergleichbar sind, muss der ausstellende Fachmann sie gemäß der Muster darstellen, die die EnEV bereit hält.
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EnEV 2009, Anlage 7: Muster Energieausweis Nichtwohnbau
| EnEV 2009, Anlage 8: Muster Aushang Bedarfs-Ausweis
| EnEV 2009, Anlage 9: Muster Aushang Verbrauchs-Ausweis

Energiebedarf oder Energieverbrauch: Der Vergleich wird allerdings erschwert, weil die EnEV 2009 für alle Nichtwohngebäude erlaubt, dass der Eigentümer frei wählt, ob er für die Bürger einen Bedarfs-Ausweis (anhand des berechneten Energiebedarfs) oder einen Verbrauchs-Ausweis (anhand des erfassten Energieverbrauchs) ausstellen lässt und aushängt.
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EnEV 2009, § 18 Ausstellung aufgrund des Energiebedarfs
| EnEV 2009, § 19 Ausstellung aufgrund des Energieverbrauchs

Ausblick: Soweit gilt diese Regel nur für große, öffentliche Dienstleistungsgebäude. Sollten künftige EnEV-Fassungen strengere Regeln einführen (wie die neue EU-Gebäuderichtlinie z.B. verlangt) muss der Eigentümer seinen Pflichten entsprechend nachkommen.

| EU Gebäuderichtlinie 2010: Energieausweis im Baubestand

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+ Wer überreicht den Energieausweis?

Aussteller Energieausweis: Der Eigentümer erhält den Energieausweis von dem ausstellungsberechtigten Fachmann, den er beauftragt hat.
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EnEV 2009, § 21: Aussteller Energieausweise für Baubestand
| EnEV 2009, § 29: Übergangsvorschriften für Energieausweise

Modernisierungen empfehlen: Wenn der Fachmann keine  Modernisierungen empfehlen kann, weil das Gebäude beispielsweise kürzlich energetisch saniert wurde, muss er dieses dem Eigentümer mitteilen, wenn er ihm den Energieausweis übergibt.
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EnEV 2009, § 20: Modernisierungsempfehlungen  

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+ Wer stellt diese Energieausweise aus?

EnEV regelt Ausstellungsberechtigung: Wer diese Energieausweise ausstellt sowie die Modernisierungen empfiehlt regelt die EnEV 2009 selbst bundesweit. Dabei unterscheidet die Verordnung zwischen Fachleuten die Energieausweise für Wohn- und Nichtwohnbestand ausstellen dürfen.
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EnEV 2009, § 21: Aussteller Energieausweise für Baubestand
| EnEV 2009, § 29: Übergangsvorschriften für Energieausweise

> Aussteller-Kompass hilft: Welche Energieausweise dürfen Sie gemäß der EnEV 2009 im unveränderten Baubestand ausstellen? Unser Kompass führt Sie Schritt für Schritt und zeigt Ihnen die Antwort. Auch erhalten Sie Tipps, wie Sie sich qualifizieren können.

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+ Aussteller von Energieausweisen finden

Für Auftraggeber: Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis finden Sie Aussteller von Energieausweisen für Nichtwohnbestand als öffentlicher Aushang nach der Postleitzahl gelistet. Die vorgestellten Fachleute haben selbst schriftlich erklärt, dass sie berechtigt sind, diese Energieausweise gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2007, bzw. EnEV 2009) auszustellen. Wir überprüfen die Ausstellungsberechtigungen jeweils aufgrund dieser Erklärungen, für die wir ein Formblatt entwickelt haben.
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Aussteller Energieausweis Nichtwohnbestand

Für Energieausweis-Aussteller:  Wenn Sie Energieausweise nach EnEV 2009 für Nichtwohnbestand als öffentlicher Aushang ausstellen, präsentieren Sie sich im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis. Potenzielle Auftraggeber finden Sie nach der Postleitzahl Ihres Firmensitzes.
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Aussteller Energieausweis Nichtwohnbestand

Präsentation online bestellen: Auf unserem Formblatt erklären Sie parallel zu Ihrer Bestellung schriftlich aufgrund welcher Qualifikationen Sie berechtigt sind diese Energieausweise auszustellen. Ihre Erklärung senden Sie uns per Post zu.
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Bestellen Sie Ihre Präsentation als Energieausweis-Aussteller

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Aussteller -Kompass: Energieausweis

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart