.
Nein, die EnEV
verpflichtet Hausbesitzer weder ihre Dächer noch Außenwände
zu dämmen. Wenn jedoch in einem Altbau weder die oberste
Geschossdecke über den beheizten Räumen noch das darüber
liegende Dach überhaupt nicht gedämmt sind, greift ggf. die
Sanierungspflicht der EnEV. In diesem Fall kann der
Eigentümer entweder die Geschossdecke oder das darüber
liegende ungedämmte Dach dermaßen gut dämmen, dass entweder
Decke oder Dach die Vorgaben der EnEV erfüllen. (Siehe
dazu die Aufklärung zum 1. Irrtum)
Wer als Eigentümer eines unsanierten Altbaus sich mit dem
Gedanken trägt seine ungedämmten Außenwände „warm zu
verpacken“ ist gut beraten, denn dadurch kann er seine
Heizkosten drastisch senken. Allerdings muss er dabei die
Vorgaben der EnEV beachten, wenn er mehr als ein Zehntel der
gesamten Außenwand des Hauses dämmt.
Achtung: Der
Eigentümer muss nicht gleich
alle Außenwände dämmen.
Die EnEV greift NUR für das betroffene Stück Außenwand, das
er saniert. Wer beispielsweise nur seine nördliche
Giebelwand dämmen will, muss nur für diese neu gedämmte
Außenwand die EnEV-Anforderungen erfüllen, so wie sie die
Anlage 3 (Anforderungen im Bestand) der EnEV 2009 vorgibt.
|
EnEV 2009, § 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau
|
EnEV 2009, Anlage 3: Anforderungen im Bestand
In der Tabelle listet die Verordnung auch die Höchstwerte
der Wärmedurchgangskoeffizienten (maximale U-Werte) bei
erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen,
d.h. auch die Dämmung von Außenwänden. Dabei unterscheidet
sie zwischen normal und niedrig beheizte Gebäuden und Zonen,
wie die folgende Tabelle zeigt.
Anforderung an den Wärmeschutz einer Außenwand
eines Altbaus wenn sie gedämmt wird. |
|
Höchstwerte Wärmedurchgangs-koeffizienten (Umax) |
Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden mit
Innentemperaturen von
mind. 19 Grad Celsius (°C) |
0,24
W/(m²K) |
Zonen
von Nichtwohngebäuden mit Innentemperaturen
von 12°C bis unter 19°C |
0,35
W/(m²K) |
Sanierungspflichten - EnEV-Irrgarten treibt neue Blüten:
-
Irrtum: Hauseigentümer müssen ungedämmte Kellerdecken
bis Jahresende dämmen
-
Irrtum: Hauseigentümer müssen ihre ungedämmten Dächer
und Außenwände bis Jahresende dämmen.
-
Irrtum: Wer einen unsanierten Altbau kauft muss
Heizung und Fenster erneuern sowie Außenwände und Decken
dämmen.
Fazit: Was passiert, wenn ein Eigentümer diesen
Pflichten nicht nachkommt?
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
|
EnEV 2009 und Energieausweis: Die 7 häufigsten Irrtümer
|
Broschüre als Kurzinfo: EnEV + Energieausweis
|
Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude
|