Energieausweis und EnEV 2009

.. Sanierungspflichten im Bestand: EnEV-Irrgarten treibt neue Blüten
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Sanierungspflichten im Bestand

2. Irrtum:
Hauseigentümer müssen ihre ungedämmten Dächer und Außenwände bis Jahresende dämmen.

Autorin: Melita Tuschinski, Herausgeberin www.EnEV-online.de

.
Nein, die EnEV verpflichtet Hausbesitzer weder ihre Dächer noch Außenwände zu dämmen. Wenn jedoch in einem Altbau weder die oberste Geschossdecke über den beheizten Räumen noch das darüber liegende Dach überhaupt nicht gedämmt sind, greift ggf. die Sanierungspflicht der EnEV. In diesem Fall kann der Eigentümer entweder die Geschossdecke oder das darüber liegende ungedämmte Dach dermaßen gut dämmen, dass entweder Decke oder Dach die Vorgaben der EnEV erfüllen. (Siehe dazu die Aufklärung zum 1. Irrtum)

Wer als Eigentümer eines unsanierten Altbaus sich mit dem Gedanken trägt seine ungedämmten Außenwände „warm zu verpacken“ ist gut beraten, denn dadurch kann er seine Heizkosten drastisch senken. Allerdings muss er dabei die Vorgaben der EnEV beachten, wenn er mehr als ein Zehntel der gesamten Außenwand des Hauses dämmt.

Achtung:  Der Eigentümer muss nicht gleich
                  alle Außenwände dämmen.

Die EnEV greift NUR für das betroffene Stück Außenwand, das er saniert. Wer beispielsweise nur seine nördliche Giebelwand dämmen will, muss nur für diese neu gedämmte Außenwand die EnEV-Anforderungen erfüllen, so wie sie die Anlage 3 (Anforderungen im Bestand) der EnEV 2009 vorgibt.
|
EnEV 2009, § 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau
| EnEV 2009, Anlage 3: Anforderungen im Bestand

In der Tabelle listet die Verordnung auch die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten (maximale U-Werte) bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen, d.h. auch die Dämmung von Außenwänden. Dabei unterscheidet sie zwischen normal und niedrig beheizte Gebäuden und Zonen, wie die folgende Tabelle zeigt. 

Anforderung an den Wärmeschutz einer Außenwand
eines Altbaus wenn sie gedämmt wird.

  Höchstwerte Wärmedurchgangs-koeffizienten (Umax)
Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden mit Innentemperaturen von
mind. 19 Grad Celsius (°C)
0,24 W/(m²K)
Zonen von Nichtwohngebäuden mit Innentemperaturen
von 12°C bis unter 19°C
0,35 W/(m²K)

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Sanierungspflichten - EnEV-Irrgarten treibt neue Blüten:

  1. Irrtum: Hauseigentümer müssen ungedämmte Kellerdecken bis Jahresende dämmen

  2. Irrtum: Hauseigentümer müssen ihre ungedämmten Dächer und Außenwände bis Jahresende dämmen.

  3. Irrtum: Wer einen unsanierten Altbau kauft muss Heizung und Fenster erneuern sowie Außenwände und Decken dämmen.

Fazit: Was passiert, wenn ein Eigentümer diesen Pflichten nicht nachkommt?

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