350
neue Ferienhäuser planen und bauen
EnEV 2009 parallel zu Wärmegesetz 2009
Geltende
EnEV-Fassung für Neubauten
Ferienhäuser nach EnEV
2009 planen und bauen
Eine Architekt plant einen Ferienhauspark mit 350
Ferienhäusern. Er fragt uns welche EnEV - Vorgaben er dabei beachten muss.
Die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) listet im § 1 (Anwendungsbereich),
Absatz (2) eine Reihe von Gebäuden, die nicht unter die EnEV - Vorgaben fallen.
Sie fragt uns: Wenn die Ferienhäuser nicht unter
die EnEV 2009 fallen, welche Anforderungen müssen wir bei der Planung beachten?
Welche Nachweise müssen wir für dieses Neubauvorhaben führen?
Antwort:
19.11.2009
- wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
350
Ferienhäuser nach EnEV 2009 planen, nachweisen und bauen
Leseprobe Wohnbau: Fragen + Antworten
Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen
EnEV parallel zum
Wärmegesetz anwenden
Ein Diplomingenieur und Statiker plant häufig
Wohngebäude. Seit Anfang dieses Jahres muss er parallel zur
Energieeinsparverordnung EnEV 2007 bzw. EnEV 2009 - auch die Anforderungen des
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes EEWärmeG - kurz: Wärmegesetz 2009 -
berücksichtigen. Bei der Planung eines Wohnhauses fiel ihm auf, dass bei den
Solaranlagen eine Diskrepanz herrscht zwischen den Angaben des
Referenzwohnhauses und den Anforderungen des Wärmegesetzes. Er fragt uns: Sind die Anforderungen des
Wärmegesetzes 2009 in den Anforderungen gemäß der neuen EnEV 2009 enthalten?
Antwort:
19.11.2009
- wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV
2009 parallel zum Wärmegesetz anwenden
Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen
+ Antworten
Leseprobe Wohnbau: Fragen + Antworten
Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen
Welche EnEV-Fassung gilt für
Bauvorhaben?
Eine Architektin entwirft Wohnhäuser im Rahmen
ihrer Tätigkeiten als Angestellte eines Bauträgers. Zur Zeit arbeitet sie an
einem Projekt mit 35 Häusern, deren Bauanträge bereits vor dem 30. September
2009 bei dem zuständigen Bauamt eingereicht wurden. Demnach müssten diese Häuser - nach dem Verständnis des Architektin - nach den Vorgaben der 'alten'
Energieeinsparverordnung EnEV 2007 gebaut werden. Diese Häuser werden jedoch
erst in den nächsten drei Jahren tatsächlich gebaut.
Frage: Gibt es in der
Energieeinsparverordnung EnEV eine Aussage aus der hervorgeht, bis wann die
Ausführung unserer Häuser abgeschlossen sein muss, damit wir noch nach der
'alten' EnEV 2007 bauen dürfen? Oder richtet sich die Gültigkeit der
EnEV-Fassung nach der Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung?
Antwort:
19.11.2009
- wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Welche
EnEV-Fassung gilt für Bauvorhaben?
Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen
+ Antworten
Leseprobe Wohnbau: Fragen + Antworten
Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen
|