Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV 2009 und Energieausweis in der Praxis:
Was fragen Fachleute die EnEV - Leistungen anbieten?


350 neue Ferienhäuser planen und bauen
EnEV 2009 parallel zu Wärmegesetz 2009
Geltende EnEV-Fassung für Neubauten


Ferienhäuser nach EnEV 2009 planen und bauen

Eine Architekt plant einen Ferienhauspark mit 350 Ferienhäusern. Er fragt uns welche EnEV - Vorgaben er dabei beachten muss.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) listet im § 1 (Anwendungsbereich), Absatz (2) eine Reihe von Gebäuden, die nicht unter die EnEV - Vorgaben fallen. Sie fragt uns: Wenn die Ferienhäuser nicht unter die EnEV 2009 fallen, welche Anforderungen müssen wir bei der Planung beachten? Welche Nachweise müssen wir für dieses Neubauvorhaben führen?

Antwort: 19.11.2009 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich 350 Ferienhäuser nach EnEV 2009 planen, nachweisen und bauen

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EnEV parallel zum Wärmegesetz anwenden

Ein Diplomingenieur und Statiker plant häufig Wohngebäude. Seit Anfang dieses Jahres muss er parallel zur Energieeinsparverordnung EnEV 2007 bzw. EnEV 2009 - auch die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes EEWärmeG - kurz: Wärmegesetz 2009 - berücksichtigen. Bei der Planung eines Wohnhauses fiel ihm auf, dass bei den Solaranlagen eine Diskrepanz herrscht zwischen den Angaben des Referenzwohnhauses und den Anforderungen des Wärmegesetzes. Er fragt uns: Sind die Anforderungen des Wärmegesetzes 2009 in den Anforderungen gemäß der neuen EnEV 2009 enthalten?

Antwort: 19.11.2009 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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Welche EnEV-Fassung gilt für Bauvorhaben?

Eine Architektin entwirft Wohnhäuser im Rahmen ihrer Tätigkeiten als Angestellte eines Bauträgers. Zur Zeit arbeitet sie an einem Projekt mit 35 Häusern, deren Bauanträge bereits vor dem 30. September 2009 bei dem zuständigen Bauamt eingereicht wurden. Demnach müssten diese Häuser - nach dem Verständnis des Architektin - nach den Vorgaben der 'alten' Energieeinsparverordnung EnEV 2007 gebaut werden. Diese Häuser werden jedoch erst in den nächsten drei Jahren tatsächlich gebaut.

Frage: Gibt es in der Energieeinsparverordnung EnEV eine Aussage aus der hervorgeht, bis wann die Ausführung unserer Häuser abgeschlossen sein muss, damit wir noch nach der 'alten' EnEV 2007 bauen dürfen? Oder richtet sich die Gültigkeit der EnEV-Fassung nach der Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung?

Antwort: 19.11.2009 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart