Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG
parallel zur EnEV 2009 anwenden und fortschreiben

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Kurzinfo:
Seit Anfang des Jahres 2009 verpflichtet das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bundesweit die Bauherren von Neubauten den Wärmebedarf im Gebäude zum Heizen, Warmwassererwärmen oder Kühlen teilweise aus erneuerbare Energien zu decken: solare Strahlungsenergie, feste, flüssige oder gasförmige Biomasse sowie Geothermie oder Umweltwärme. Alternativ können sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes 15 Prozent unter dem EnEV - Standard ausführen, Abwärme oder Kraft - Wärme - Kopplungsanlage nutzen, oder sich an bestimmte Nah - oder Fernwärmenetze anschließen. Das EEWärmeG verweist vielfach auf die jeweils geltende Energieeinsparverordnung (EnEV). Seit dem 1. Oktober 2009 ist die neue, verschärfte EnEV 2009 in Kraft. Welche Konsequenzen hat es für Bauherren, die das EEWärmeG berücksichtigen müssen? Was sollten die beauftragten Fachleute beachten?

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Auftrag: Der EnEV - Standard, - Berechnungsmethoden und - Nachweise gelten nicht nur bei Neubauten und Modernisierung, sondern auch bei Förderanträgen für die Sanierung im Bestand für die Programme der KfW - Förderbank oder des Marktanreizprogramms (MAP) des Bundesumweltministeriums (BMU) usw.. Auch müssen bei den Gebäuden, die unter das EEWärmeG fallen, die Nachweise häufig mit den EnEV - Methoden berechnet werden.

Praxis: Seit Anfang des Jahres 2009 verpflichtet das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bundesweit die Bauherren von Neubauten den Wärmebedarf im Gebäude zum Heizen, Warmwassererwärmen oder Kühlen teilweise aus erneuerbare Energien zu decken: solare Strahlungsenergie, feste, flüssige oder gasförmige Biomasse sowie Geothermie oder Umweltwärme. Alternativ können sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes 15 Prozent unter dem EnEV - Standard ausführen, Abwärme oder Kraft - Wärme - Kopplungsanlage nutzen, oder sich an bestimmte Nah - oder Fernwärmenetze anschließen.

Probleme: .Das EEWärmeG verweist vielfach auf die jeweils geltende Energieeinsparverordnung (EnEV). Seit dem 1. Oktober 2009 ist die neue, verschärfte EnEV 2009 in Kraft.

Fragen: Welche Konsequenzen hat es für Bauherren, die das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG 2009 berücksichtigen müssen? Was sollten die beauftragten Fachleute beachten, wenn sie das EEWärmeG parallel zur geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2009 anwenden? Welche Missverständnisse könnten entstehen? Wie solle das EEWärmeG weiter fortgeschrieben werden?

Antwort: 23.02.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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