Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Nachweis sommerlicher Wärmeschutz bei Änderung des Flachdachs eines Wohngebäudes wegen Baumängeln

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Kurzinfo:
Eine Diplom-Bauingenieurin plant die Sanierung des Flachdaches eines Wohngebäudes, welches im Jahr 2005 gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) geplant und erbaut wurde. Es haben sich inzwischen mit dem Flachdach bauphysikalische Problemen ergeben: Es kam zu Tauwasserbildung und Ablauf in Wohnung infolge undichter Luftdichtheitsschicht. In der Planung war eine belüftete Dachkonstruktion vorgesehen. Nach einer ersten Sanierung wurde diese jedoch beim Umbau in eine nicht belüftete Dachkonstruktion umgewandelt, die jedoch mangelhaft ausgeführt wurde. Es kam demzufolge erneut wieder zu Tauwasserbildung. Nun ist neue Sanierung erforderlich: Der Einbau einer Luftdichtheitsschicht ist vorgesehen. Gemäß einer Sanierungsvariante soll die raumseitig vorhandene Unterhangdecke als Luftdichtheitsschicht umfunktioniert werden. Wenn die raumseitig vorhandene Unterhangdecke zur Luftdichtheitsschicht umgebaut wird, greift dann die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) mit ihren Anforderungen an sanierte Bauteile im Bestand? Muss nach der EnEV 2009 der sommerliche Wärmeschutz für das Flachdach nachgewiesen werden?

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort

Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Wohnungsbau, Wohngebäude, Wohnbau, Wohnhaus, Altbau, Bestand, Baubestand, Wohnbestand, Sanierung, sanieren, Dach, Dächer, Flachdach, Flachdächer, undicht, abdichten, Abdichtung, EnEV, Anlage 3, U-Wert, maximal. Mindestwärmeschutz

Auftrag: Eine Diplom-Bauingenieurin plant die Sanierung des Flachdaches eines Wohngebäudes, welches im Jahr 2005 gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) geplant und erbaut wurde und führt die geforderten Nachweise durch.

Praxis + Probleme: Es handelt sich um ein Wohngebäude, welches im Jahr 2005 gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) geplant und erbaut wurde. Es haben sich inzwischen mit dem Flachdach bauphysikalische Problemen ergeben: Es kam zu Tauwasserbildung und Ablauf in Wohnung infolge undichter Luftdichtheitsschicht. In der Planung war eine belüftete Dachkonstruktion vorgesehen. Nach einer ersten Sanierung wurde diese jedoch beim Umbau in eine nicht belüftete Dachkonstruktion umgewandelt, die jedoch mangelhaft ausgeführt wurde. Es kam demzufolge erneut wieder zu Tauwasserbildung. Nun ist neue Sanierung erforderlich: Der Einbau einer Luftdichtheitsschicht ist vorgesehen. Gemäß einer Sanierungsvariante soll die raumseitig vorhandene Unterhangdecke als Luftdichtheitsschicht umfunktioniert werden.

Die Bauingenieurin überlegt: Wenn die raumseitig vorhandene Unterhangdecke zur Luftdichtheitsschicht umgebaut wird, greift dann die EnEV 2009, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) in Verbindung mit der Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen), Nr. 4 (Dächer), Unterpunkt 4.2c (bei Flachdächern innenseitige Bekleidungen oder Verschalungen aufbringen oder erneuern), so dass die Anforderungen der Anlage 3, Tabelle 1 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen), Zeile 4b (Flachdächer) eingehalten werden müssen?

Fragen: Wenn die raumseitig vorhandene Unterhangdecke zur Luftdichtheitsschicht umgebaut wird, greifen die Anforderungen der EnEV 2009 und die vorgegebenen maximalen U-Werte für die sanierte Dachkonstruktion? Muss nach der EnEV 2009 auch der sommerliche Wärmeschutz für das Flachdach nachgewiesen werden?

Antwort: 13.07.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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