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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur betreut im Rahmen seiner Tätigkeit für ein
Liegenschafts-Unternehmen eine große Anzahl von Bestandsgebäuden, sowohl
Wohnhäuser als auch Nichtwohngebäude mit unterschiedlichsten Nutzungen. Wenn
sich Fragen zur energetischen Sanierung stellen, muss der Fachmann auch die
Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen überprüfen und
bewerten. Unser Fragesteller kennt die Regelung der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009) § 25 (Befreiungen). Der Verordnungsgeber spricht hier von einer
"üblichen Nutzungsdauer" von Gebäuden an der sich die Wirtschaftlichkeit einer
Energiesparmaßnahme bemessen soll. Der Ingenieur fragt uns, welche Zeitspanne er
jeweils für einzelne Bestandsbauten als „übliche Nutzungsdauer“ zugrunde legen
sollte.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
Bestand, Baubestand, Altbau, bestehend, bestehende, Gebäude, Bauten,
Bestandsbauten, Wohnungen, Wohnbestand, Nichtwohnbestand, Nichtwohngebäude,
sanieren, Sanierung, Modernisierung, modernisieren, Kosten, Sanierungskosten,
Investition, Investitionskosten, Geld, zahlen, bezahlen, amortisieren,
Amortisation, befreien, Befreiung, Antrag, Antragstellung, beantragen, Behörde,
Härte, Härten, unbillig, entscheiden, Nutzung, Nutzungsdauen, Lebensdauer,
Dauer, üblich, übliche, Wirtschaftlich, Wirtschaftlichkeit,
Wirtschaftlichkeitsgebot, wirtschaften, EnEG, Energieeinsparungsgesetz
Auftrag: Ein
Diplomingenieur betreut im Rahmen seiner Tätigkeit für ein
Liegenschafts-Unternehmen eine große Anzahl von Bestandsgebäuden, sowohl
Wohnhäuser als auch Nichtwohngebäude. Dabei erstellt er Konzepte zur
energetischen Modernisierung und berechnet die Wirtschaftlichkeit der einzelnen,
vorgeschlagenen Maßnahmen.
Praxis +
Probleme: Es handelt sich um unterschiedliche
bestehenden Gebäude, welche das Unternehmen des Fragestellers verwaltet und
betreut. Es sind sowohl Wohnhäuser, als auch Nichtwohngebäude mit
unterschiedlichen Nutzungen. Unser Fragesteller erstellt sowohl die Konzepte zur
energetischen Sanierung und liefert ggf. auch die Argumente für Anträge zur
Befreiung von den Nachrüstpflichten gemäß EnEV 2009.
Fragen: Welche
Zeitspannen werden gemäß EnEV 2009, § 25 (Befreiungen) zugrunde gelegt um die
Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen zu berechnen? Gibt es in dieser
Hinsicht auch Abstufungen der Nutzungsdauer in Bezug auf die unterschiedlichen
Gebäudetypen und Gebäudenutzungen? Wie muss die Nicht-Wirtschaftlichkeit von
Maßnahmen nachgewiesen werden, wenn diese zur Erfüllung eines EnEV-Nachweises
notwendig wären?
Antwort:
19.07.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Übliche
Nutzungsdauer von Gebäuden nach EnEV 2009 für die
Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen
Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen
+ Antworten
Leseprobe Wohnbau: Fragen + Antworten
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