Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Übliche Nutzungsdauer von Gebäuden nach EnEV 2009
für die Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur betreut im Rahmen seiner Tätigkeit für ein Liegenschafts-Unternehmen eine große Anzahl von Bestandsgebäuden, sowohl Wohnhäuser als auch Nichtwohngebäude mit unterschiedlichsten Nutzungen. Wenn sich Fragen zur energetischen Sanierung stellen, muss der Fachmann auch die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen überprüfen und bewerten. Unser Fragesteller kennt die Regelung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) § 25 (Befreiungen). Der Verordnungsgeber spricht hier von einer "üblichen Nutzungsdauer" von Gebäuden an der sich die Wirtschaftlichkeit einer Energiesparmaßnahme bemessen soll. Der Ingenieur fragt uns, welche Zeitspanne er jeweils für einzelne Bestandsbauten als „übliche Nutzungsdauer“ zugrunde legen sollte.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Bestand, Baubestand, Altbau, bestehend, bestehende, Gebäude, Bauten, Bestandsbauten, Wohnungen, Wohnbestand, Nichtwohnbestand, Nichtwohngebäude, sanieren, Sanierung, Modernisierung, modernisieren, Kosten, Sanierungskosten, Investition, Investitionskosten, Geld, zahlen, bezahlen, amortisieren, Amortisation, befreien, Befreiung, Antrag, Antragstellung, beantragen, Behörde, Härte, Härten, unbillig, entscheiden, Nutzung, Nutzungsdauen, Lebensdauer, Dauer, üblich, übliche, Wirtschaftlich, Wirtschaftlichkeit, Wirtschaftlichkeitsgebot, wirtschaften, EnEG, Energieeinsparungsgesetz

Auftrag: Ein Diplomingenieur betreut im Rahmen seiner Tätigkeit für ein Liegenschafts-Unternehmen eine große Anzahl von Bestandsgebäuden, sowohl Wohnhäuser als auch Nichtwohngebäude. Dabei erstellt er Konzepte zur energetischen Modernisierung und berechnet die Wirtschaftlichkeit der einzelnen, vorgeschlagenen Maßnahmen.

Praxis + Probleme: Es handelt sich um unterschiedliche bestehenden Gebäude, welche das Unternehmen des Fragestellers verwaltet und betreut. Es sind sowohl Wohnhäuser, als auch Nichtwohngebäude mit unterschiedlichen Nutzungen. Unser Fragesteller erstellt sowohl die Konzepte zur energetischen Sanierung und liefert ggf. auch die Argumente für Anträge zur Befreiung von den Nachrüstpflichten gemäß EnEV 2009.

Fragen: Welche Zeitspannen werden gemäß EnEV 2009, § 25 (Befreiungen) zugrunde gelegt um die Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen zu berechnen? Gibt es in dieser Hinsicht auch Abstufungen der Nutzungsdauer in Bezug auf die unterschiedlichen Gebäudetypen und Gebäudenutzungen? Wie muss die Nicht-Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen nachgewiesen werden, wenn diese zur Erfüllung eines EnEV-Nachweises notwendig wären?

Antwort: 19.07.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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