Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Bodenplatte von Gebäuden normgemäß wärmedämmen

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur plant die Konstruktionen und den Wärmschutz für Neubauten und für Sanierungen im Baubestand. Es handelt sich um die Wärmedämmung einer Bodenplatte durch eine Randdämmung. Grundsätzlich ergeben sich nach der Meinung unseres Fragestellers gemäß DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) zwei Möglichkeiten: 5 Meter (m) waagerechte Randdämmung; 2 m senkrechte Randdämmung. Wie sollten Fachleute mit diesem Thema und Problemen praktisch umgehen? Erfüllt eine senkrechte Randdämmung von 2 m Tiefe ebenfalls die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz?

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Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Neubau, Altbau, Bestand, Baubestand, sanieren, Sanierung, Bodenplatte, Decke, Boden, Randdämmung, waagerecht, waagerechte, Schutz, Wärme, Schutz, Wärmedämmung, dämmen, schützen, Mindestwärmeschutz, Normen, Vornormen, normgerecht, DIN, 4108, Wärmeschutz, Energie-Einsparung, Gebäuden, 4108-2, Teil, 2, Mindestanforderung, Mindestanforderungen, Platte, Teil 6, Berechnung, Jahresheizwärmebedarf, Jahresheizenergiebedarf, Wohnbau, Wohnungsbau, Wohngebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohngebäude, DIN V 18599, DIN 18599, energetische, Bewertung, Nutzenergiebedarf, Heizen, Gebäudezone, Zone

Auftrag: Ein Diplomingenieur plant die Konstruktionen und den Wärmschutz für Neubauten und für Sanierungen im Baubestand. Dabei wendet er die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sowie die relevanten Baunormen praktisch an.

Praxis: Es handelt sich um die Wärmedämmung einer Bodenplatte durch eine Randdämmung. Grundsätzlich ergeben sich nach der Meinung unseres Fragestellers gemäß DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) zwei Möglichkeiten: 5 Meter (m) waagerechte Randdämmung; 2 m senkrechte Randdämmung.

Probleme: Leider ist in der Norm DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz), Tabelle 3 (Mindestwärmeschutz) nur die waagerechte Dämmung als Option zur Erfüllung angegeben. Dadurch ergibt sich in der Praxis folgendes Problem: Bei Berechnung des mittleren Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wertes) wird nur der äußere 5-m-Streifen der Bodenplatte berücksichtigt. Im Falle einer senkrechten Randdämmung ist dieser Bereich jedoch ebenfalls nicht gedämmt. Eine Berechnung des stationären Leitwertes LS zeigt, dass eine 5 m waagerechte Randdämmung (annähernd) denselben Wärmeverlust aufweist wie eine 2 m senkrechte Randdämmung. Der stationäre Leitwert fließt nun ja direkt in die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs ein. Bei Berechnung des mittleren U-Wertes stellen sich jedoch die zuvor geschilderten Probleme.
Speziell bei Altbauten (bei denen nur eine senkrechte Randdämmung in Frage kommt) ergeben sich Nachteile gegenüber Neubauten.

Fragen: Wie sollten Fachleute mit diesem Thema und Problemen praktisch umgehen? Erfüllt eine senkrechte Randdämmung von 2 m Tiefe ebenfalls die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz?

Antwort: 09.08.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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