Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2009 professionell anwenden: Fragen und Antworten
   Home + Aktuell
    GEG 2018
    EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EnEV 2009 Praxis
   · EnEV 2009 Text
 
· Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   Neu: EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Neues Wohnhaus planen mit Sauna, Schwimmbad und Lüftungsanlage - Energieausweis als EnEV-Nachweis

.
Kurzinfo:
Ein Architekturbüro soll für einige neue Wohngebäude den energiesparrechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen. Eines der Wohnhäuser umfasst auch ein privates Schwimmbad mit Sauna usw. Ein zweites Haus besitzt einen Anbau als privates Schwimmbad. Das Schwimmbad ist gegenüber dem Wohnbereich mit einer Lüftungsanlage ausgestattet. Der Architekt fragt uns wie sie die EnEV-Nachweise führen sollen für die unterschiedlichen Nutzungsrandbedingungen. Sie überlegen auch, ob sie diese Wohnhäuser als „Gebäude mit gemischter Nutzung“ betrachten sollten und ob sie bei den EnEV-Berechnungen die Norm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) anwenden müssen.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Wohngebäude, Wohnhaus, Wohnhäuser, Wohnbau, Wohnungsbau, Neubau, Neubauten, neu, errichten, bauen, planen, Architekt, Architekturbüro, nachweisen, Nachweis, energiesparrechtlich, EnEV-Nachweis, Energieausweis, ausstellen, erstellen, Schwimmbad, privat, Schwimmbäder, Lüftung, Anlage, Lüftungsanlage, Lüftungsanlagen, berechnen, DIN, 18599, DIN V 18599, energetische, Bewertung, Gebäude, Nutzung, DIN 4108, Wärmeschutz, Energie-Einsparung, Gebäuden, DIN V 4701, 4701, Heizanlagen, Heizanlage, Heizung, Heizungsanlage, raumlufttechnisch, raumlufttechnische, Anlagen,

Auftrag: Ein Architekturbüro soll für einige neue Wohngebäude den energiesparrechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen.

Praxis: Die Wohnhäuser sind unterschiedlich ausgestattet:

  • Das eine Wohnhaus umfasst ein privates Schwimmbad mit Sauna usw. Das Schwimmbad ist mit einer speziellen Lüftungsanlage ausgestattet.

  • Das zweite Haus besitzt einen Anbau als privates Schwimmbad. Das Schwimmbad ist gegenüber dem Wohnbereich mit einer Lüftungsanlage ausgestattet.

Probleme: Die EnEV 2009 unterscheidet grundsätzlich zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Aus der Sicht der Architekten ist es problematisch die EnEV-Nachweise zu führen, da grundsätzlich unterschiedliche Nutzungsrandbedingungen vorliegen. Die Nutzung „Schwimmbad“ ist aus seiner Sicht sicherlich keine Wohnraumnutzung.

Fragen: Wie sollten die Architekten die EnEV-Nachweise führen angesichts der unterschiedlichen Nutzungsrandbedingungen in den beiden Wohnhäusern? Müssen sie getrennte EnEV-Nachweise führen für den Wohnbereich und das Schwimmbad? Müssen sie die Wohnhäuser mit Schwimmbad als gemischt genutzte Gebäude im Sinne der EnEV betrachten? Müssen sie für die EnEV-Berechnungen die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) anwenden?

Antwort: 17.09.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich Neues Wohnhaus planen mit Sauna, Schwimmbad und Lüftungsanlage - Energieausweis als EnEV-Nachweis

Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen + Antworten

Leseprobe Wohnbau: Fragen + Antworten

Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.

->
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|SUCHEN      |EnEV 2009 Text      |Kurz-Info      |Praxis-Dialog      |Praxis-Hilfen      |KONTAKT

.

       Impressum

© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart