.
Kurzinfo:
Eine Ingenieurin der Bauphysik begleitet die Sanierung eines bestehenden
Wohnhauses und soll auch den erforderlichen Nachweis gemäß der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen. Dabei wendet sie das
Rechenverfahren gemäß DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an. Der
Eigentümer will das Dach des Hauses zu einer neuen Wohnung ausbauen lassen und
bei dieser Gelegenheit auch die Heizungsanlage für das gesamte Wohngebäude
erneuern. Die Außenhülle des Hauses soll – bis auf das Dachgeschoss –
wärmetechnisch unberührt bleiben. Welches Berechnungsverfahren ist erforderlich
ist um den Jahres-Primärenergiebedarf des Ausbaus darzulegen? Wie kann die
Fragestellerin den baurechtlich nötigen Wärmeschutznachweis für den Dachausbau
führen?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Wohnbau, Wohnhaus, Wohnungsbau,
Wohngebäude, Bestand, Baubestand, Altbau, Dach, Ausbau, ausbauen, Dachausbau,
EnEV-Nachweis, nachweisen, Energieausweis, berechnen, erstellen, ausstellen,
Rechenmethode, DIN, V, 18599, 4108-6, 4701-10, Referenzgebäude, Wohnnutzung,
Wärmeschutz, Gebäudehülle, Wärmebrücken, Anlagentechnik, Heizung, erneuern,
Heizungsanlage, erneuert, EEWärmeG, erneuerbare, Energie, Wärme, Gesetz,
Wärmegesetz, Energieeinsparungsgesetz, EnEG, Wirtschaftlichkeit, offizielle,
Auslegung, DIBt, Fachkommission, Bautechnik,
Auftrag: Eine
Ingenieurin der Bauphysik begleitet die Sanierung eines Wohnhauses im Bestand
und soll auch den erforderlichen Nachweis gemäß der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009) führen. Dabei wendet sie das Rechenverfahren gemäß DIN V 18599
(Energetische Bewertung von Gebäuden) an.
Praxis: Es handelt
sich um ein bestehendes Wohngebäude. Der Eigentümer will das Dach zu einer neuen
Wohnung ausbauen lassen und bei dieser Gelegenheit auch die Heizungsanlage für
das gesamte Wohnhaus erneuern. Die Außenhülle des Gebäudes soll – bis auf das
Dachgeschoss – wärmetechnisch unberührt bleiben.
Probleme: In den
Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung wird in Bezug auf § 9 Absatz 5
EnEV 2009 und den Auslegungen der DIBt Staffel 12 darauf hingewiesen, dass bei
einer Gebäudeerweiterung mit einer Nutzflächenerweiterung von mehr als 50 m²
ohne gleichzeitige Erneuerung der zentralen anlagentechnischen Komponenten im
Sinne der Wirtschaftlichkeit eine Verbesserung der Qualität der vorhandenen
Außenbauteile nicht zwingend vorzunehmen ist.
Die Fragestellerin kennt die Anforderungen der
EnEV 2009 die an den Ausbau des Dachgeschosses bezüglich der Gebäudehülle und
der Anlagentechnik. Problematisch erweist sich für sie allerdings die
Nachweisführung nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden). Es
stellt sich die Frage, welches Berechnungsverfahren erforderlich ist um den
Jahres-Primärenergiebedarf des Ausbaus darzulegen. Als energiesparrechtlichen
Nachweis wird die Fragestellerin einen Bedarfs-Energieausweis ausstellen.
Allerdings erlaubt die EnEV 2009 §17 (Ausstellung und Verwendung von
Energieausweisen), Absatz 3 den Energieausweis nur für das gesamte Gebäude
auszustellen. Einen Energieausweis für einzelne Gebäudeteile sieht die EnEV 2009
nur im § 22 (Gemischt genutzte Gebäude) vor.
Fragen: Welches
Berechnungsverfahren ist erforderlich ist um den Jahres-Primärenergiebedarf des
Ausbaus darzulegen? Wie kann die Fragestellerin den baurechtlich nötigen
Wärmeschutznachweis für den Dachausbau führen?
Antwort:
20.09.2010 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
anhand DIN V 18599 für Dachausbau im Wohnbestand mit
gleichzeitiger Heizungserneuerung
neu:
Diese Antwort finden Sie in unserer neuen, kostenfreien Broschüre "EEWärmeG + EnEV
Leseprobe Wohnbau: Fragen + Antworten
Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen
|
|