Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Alte Klimaanlage im Baubestand inspizieren, nachdem die Inspektions-Frist gemäß EnEV 2009 abgelaufen ist

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Kurzinfo:
Ein Projektingenieur inspiziert auch Klimaanlagen, gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009, § 12 (Energetische Inspektion von Klimaanlagen). Dabei prüft er die Komponenten, die den Wirkungsgrad der Klimaanlage beeinflussen sowie die Dimensionierung der Anlage im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes. Gemäß Absatz 3 des genannten EnEV-Paragraphen ist die Frist zur erstmaligen energetischen Inspektion von Klimaanlagen, die vor 1987 In Betrieb genommen wurden, bereits abgelaufen. Der Projektingenieur fragt uns wie er vorgehen soll, wenn er erst zum jetzigen Zeitpunkt eine Anfrage erhält um eine solche Klimaanlage zu inspizieren. Auch interessiert ihn zu wissen, mit welchen Konsequenzen der Betreiber ggf. rechnen muss, weil er den Inspektionsauftrag nicht fristgerecht erteilt hat.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2009,§, 12, 13, energetische, Inspektion, Klimaanlage, Klimaanlagen, Klima, klimatisieren, Gebäude, neu, Bestand, Baubestand, Altbau, alte, Anlage, Frist, Inspektionsfrist, abgelaufen, Ablauf, Termine, Verpflichtung, Verpflichteter, Eigentümer, Betreiber, Auftrag, Inspektor, Bericht, Berichte, Ordnungswidrigkeit, ordnungswidrig, Bußgeld, Bußgelder, 50.000, Euro, €, Nennleitung, Kältebedarf, Zeitraum, Zeiträume, berechtigt, berechtigte, Person, Personen, Fachmann, Fachfrau, Fachleute, Qualifikation, qualifiziert, Prüfung, prüfen, Komponenten, Dimensionierung,

Auftrag: Ein Projektingenieur inspiziert auch Klimaanlagen in Gebäuden, wie es die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fordert. Nun hat er eine neue Anfrage erhalten, die sich allerdings als problematisch erweisen könnte – befürchtet unser Fragesteller.

Praxis + Probleme: Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) regelt im § 12 (Energetische Inspektion von Klimaanlagen) auch die Fristen zur erstmaligen energetischen Inspektion von Klimaanlagen. Die Frist für Anlagen, die vor 1987 In Betrieb genommen, ist bereits abgelaufen. Der Projektingenieur hat nun den Auftrag erhalten eine solche alte Klimaanlage energetisch zu inspizieren.

Fragen: Wie sollte der Projektingenieur vorgehen wenn er eine Anfrage erhält um eine Klimaanlage zu inspizieren für die die EnEV-Frist bereits abgelaufen ist? Ist es zu spät nachträglich eine Inspektion durchführen zu lassen? Welche Konsequenzen hat es für den Betreiber der Anlage dass er nicht rechtzeitig den Inspektionsauftrag erteilt hat?

Antwort: 21.09.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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