Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Anforderungen der EnEV und des Wärmegesetzes an einen großen Anbau an ein Krankenhaus, Klinikkomplex

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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) begleitet die Planung der Erweiterung eines bestehenden Nichtwohngebäudes. Ein Krankenhaus erhält einen Anbau mit einer Fläche von 2.000 Quadratmetern (m²). Das neue dreistöckige Gebäude wird neben dem alten Klinikkomplex errichtet und mittels geschlossener Brücken mit dem Bettenhaus verbunden. Die gesamte Versorgung mit Heizung, Wärmwasser, Kälte und Strom wird über die Technik im Hauptgebäude gewährleistet. Dafür werden allerdings keine neuen Heizkessel eingebaut. Der Fachmann fragt uns ob dieses neue Gebäude auch unter das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2009) fällt. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) eröffnet den Planern auch die Möglichkeit den Strom aus erneuerbareren Energien im Gebäude zu berücksichtigen. Der Fachmann stellt sich die Frage, ob man die Energieversorgung als Wärmenetz deklarieren kann, wenn der neue Anbau die EnEV 2009 § 5 (Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien) einhalten muss.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Krankenhaus, Klinik, Klinikkomplex, Komplex, Anbau, Bettenbau, Erweiterung, Bestand, Baubestand, Altbau, Anforderungen, Nachweise, nachweisen, EnEV-Nachweis, §, 5, anrechnen, Anrechnung, Strom, erneuerbare, Energien, Wärmegesetz, EEWärmeG, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Gesetz, erfüllen, Solarstrom, Heiztechnik, Heizung, Wärmenetz, Warmwasser, Kühlung

Auftrag: Ein Diplomingenieur der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) begleitet die Planung der Erweiterung eines bestehenden Nichtwohngebäudes. Dabei führt er auch die Nachweise gemäß der EnEV 2009 sowie des EEWärmeG 2009 durch.

Praxis: Ein Krankenhaus erhält einen Anbau mit einer Fläche von 2.000 Quadratmetern (m²). Das neue dreistöckige Gebäude wird neben dem alten Klinikkomplex errichtet und mittels geschlossener Brücken mit dem Bettenhaus verbunden. Die gesamte Versorgung mit Heizung, Wärmwasser, Kälte und Strom wird über die Technik im Hauptgebäude gewährleistet. Dafür werden allerdings keine neuen Heizkessel eingebaut.

Probleme: Seit dem 1. Januar 2009 gilt bundesweit das neue Wärmegesetz 2009. Es erfordert bei neuen Gebäuden, dass der Eigentümer seine Wärme für Heizung, Warmwasser und Kühlung teilweise über erneuerbare Energien deckt oder mit anerkannten Ersatzmaßnahmen die Energieeffizienz des Gebäudes steigert. Es stellt sich die Frage ob bei dem großen Krankenhaus-Anbau auch das Wärmegesetz eingehalten werden muss.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) eröffnet den Planern auch die Möglichkeit den Strom aus erneuerbareren Energien im Gebäude zu berücksichtigen.

Fragen: Fällt der große Anbau unter das EEWärmeG 2009 auch wenn man keinen neuen Heizkessel in den Hauptbau einbaut? Wenn das Gebäude den § 5 (Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien) der EnEV 2009 einhalten muss, kann man die Energieversorgung als Wärmenetz deklarieren?

Antwort: 21.09.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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