Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Blower-Door-Test ausführen und Leckagen aufspüren:
Luftdichtheit bei neu erbauter Doppelhaushälfte messen

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Kurzinfo:
Eine Ärztin hat eine Doppelhaushälfte (DHH) gekauft, die von einem Bauträger erstellt wird. Das Haus soll in drei Monaten bezugsfertig sein. Nun hat sie die Baustelle besichtigt und hat ernsthafte Bedenken in Bezug auf die Luftdichtheit der Gebäudehülle. In ihrem Vertrag mit dem Bauträger ist keine Luftdichtheitsmessung für die Gebäudehülle – Blower-Door-Test – vorgesehen. Sie fragt uns ob die EnEV 2009 eine Luftdichtheitsprüfung der Gebäudehülle fordert und ob sie als Käuferin darauf bestehen kann. Auch möchte sie wissen, wer diese Prüfung durchführt und wo sie die Fachleute findet.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2009, 2007, § 6, Anlage, 4, Wohnhaus, Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Neubau, neu, errichten, planen, bauen, Anforderung, Gebäudehülle, Hülle, luftdicht, Luftdichtheit, Dichtheit, Mindestluftwechsel, Energieausweis, Nachweis, berechnen, Berechnung, Bonus, Lüftungswärmeverlust, messen, prüfen, überprüfen, Prüfung, Messung, Überprüfung, testen, Leck, Leckage, Leckagen, Blower, Door, Blower-Door, Blower-Door-Test, Fachmann, Qualifizierung, qualifiziert,

Auftrag: Die Luftdichtheit der Gebäudehülle dient sowohl der Energieeinsparung als auch der Vermeidung von Feuchteeintrag (Folgen sind Schimmelbildung) in die Baukonstruktion. Beide Aspekte wirken sich langfristig aus und haben einen hohen Stellenwert.
Der Blower-Door-Test - als anerkanntes Verfahren zur Messung der Luftdichtheit des gesamten Gebäudes – ist sowohl eine Chance für die Bauherren als auch für die planenden und ausführenden Fachleute. Letzteren eröffnet es die Möglichkeit sich über diese Dienstleistung neue Aufgaben und Aufträge zu erschließen.

Praxis + Probleme: Es handelt sich in unserem konkreten Praxisfall um eine Doppelhaushälfte (DHH), die von einem Bauträger erstellt wird. Das Haus soll in drei Monaten bezugsfertig sein. Die Besitzerin hat nun Bedenken in Bezug auf die Luftdichtheit der Gebäudehülle. Im Vertrag mit dem Bauträger hat sie allerdings keine Luftdichtheitsmessung für die Gebäudehülle – Blower-Door-Test – vorgesehen.

Fragen:

  1. Recht: Fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) eine Luftdichtheitsprüfung der Gebäudehülle?

  2. Praxis: Ist es empfehlenswert einen Blower-Door-Test durchzuführen?

  3. Vertrag: Kann die Käuferin auf einen Blower-Door-Test bestehen, wenn er im Vertrag mit dem Bauträger nicht vorgesehen ist?

  4. Zeitrahmen: In welcher Bauphase sollte der Test stattfinden

  5. Qualität: Können alle Undichtigkeiten in der Gebäudehülle mit einem Luftdichtheitstest zuverlässig erkannt werden

  6. Spezialisten: Welche Fachleute sind qualifiziert und berechtigt eine Luftdichtheitsprüfung in der Praxis vorzunehmen

  7. Fachleute: Wo finden potenzielle Auftraggeber im Internet Dienstleister, die Luftdichtheitsmessungen durchführen?

Antwort: 23.09.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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