Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Fenster im Baubestand erneuern ohne die sanierungs-bedürftige Brüstung, Außenwand zu berücksichtigen

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Kurzinfo:
Eine Bauingenieurin ist auch als Energieberaterin tätig. Ihr Büro berät und plant aktuell für einen Eigentümer von Wohnanlagen und Nichtwohngebäuden im Bestand. Bei der Bestandsaufnahme haben die Bauingenieurin und ihr Team festgestellt, dass in etlichen Bestandsgebäuden die Fenster direkt auf den ungedämmten Brüstungsleibungen eingebaut sind. In dem Energieberatungs-Bericht hat das Ingenieurbüro inzwischen darauf hingewiesen, dass die Brüstungen sanierungsbedürftig sind. Der Auftraggeber hat jedoch beschlossen lediglich die mangelhaften Fenster zu erneuern gemäß dem Standard der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Weitere Dämm-Maßnahmen will der Eigentümer nicht vornehmen. Die Bauingenieurin und ihr Team sehen diese Vorgehensweise als grundsätzlich falsch und sogar grob fahrlässig an. Die Bauherrschaft verlangt jedoch, dass sie von dieser Aussage Abstand nehmen, bzw. dass sie revidieren. Die Ingenieurin fragt uns, wie sie in dieser Situation am besten vorgehen sollten.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand, bestehende, Gebäude, Altbau, Wohnhaus, Wohnhäuser, Wohngebäude, Wohnbestand, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbestand, Außenfenster, kaputt, mangelhaft, sanieren, ersetzen, erneuern, Brüstung, ungedämmt, ohne, Dämmung, Pflicht, Verpflichtung, Sanierung, Anforderung, Anforderungen, Energiesparrecht, energiesparrechtlich, U-Werte, neu, neue, Fenster, Wärmeschutz, Mindestwärmeschutz, DIN; 4108, Teil, 2, Energieeinsparung

Auftrag: Eine Bauingenieurin ist auch als Energieberaterin tätig. Ihr Büro berät und plant für den Eigentümer von Wohnanlagen und Nichtwohngebäuden im Bestand.

Praxis + Probleme: Es handelt sich um etliche Bestandsgebäude – sowohl Wohn- als auch Nichtwohnbauten. Bei der Bestandsaufnahme hat das Ingenieurbüro festgestellt, dass in etlichen Bauten des Auftraggebers die Fenster direkt auf die ungedämmten Brüstungsleibungen eingebaut sind. In dem Energieberatungsbericht hat das Ingenieurbüro speziell darauf hingewiesen, dass die Brüstungen unter den Fenstern sanierungsbedürftig sind.
Der Auftraggeber hat jedoch beschlossen die Brüstungen unter den Fenstern nicht zu sanieren. Sie wollen lediglich die beschädigten Fenster gemäß dem Standard der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erneuern, ohne weitere Dämmmaßnahmen für die Brüstungen unter den Fenstern vorzunehmen.
Die Bauingenieurin und ihr Team sehen diese Vorgehensweise als grundsätzlich falsch und sogar grob fahrlässig an. Die Bauherrschaft verlangt jedoch von ihnen, dass sie von dieser Aussage Abstand nehmen, bzw. dass sie diese sogar revidieren.

Fragen: Wie sollen die Bauingenieurin und ihr Team vorgehen, wenn die Bauherrschaft die sanierungsbedürftigen Brüstungen unter den Fenstern – trotz der ausdrücklichen Empfehlung im Energieberatungsbericht - nicht sanieren will?

Antwort: 28.09.2010 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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