Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis für Kinderkrippe als großen Kindergarten-
Anbau – Nutzungsprofile nach DIN V 18599 anpassen

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Kurzinfo:
Eine Diplomingenieurin erstellt im Auftrag eines planenden Architekten den EnEV-Nachweis für einen großflächigen Anbau an einen bestehenden Kindergarten. Der Anbau soll als Kinderkrippe genutzt werden. Bei der energetischen Bilanzierung des Anbaus wendet die Ingenieurin die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) an. Dabei berechnet sie die Kinderkrippe nicht als Ein-Zonen-Modell, sondern anhand von vier Zonen: Gruppenraum, Nebenflächen, Besprechungsraum und Schlafräume. Für diese Nutzungen hat sie für die Bilanzierung teilweise zufriedenstellende und teilweise ungenügende Nutzungsprofile in der DIN V 18599, Teil 10 (Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten) gefunden. In der Fußnote der Tabelle zu den Nutzungsprofilen erlaubt ein Hinweis dem Planer die Betriebszeiten dem Nutzungskonzept des Gebäudes anzupassen. Die Ingenieurin fragt uns ob sie diese Änderungen, bzw. Anpassung der Nutzungszeiten auch für den EnEV-Nachweis nutzen darf, oder ob diese Option nur für die Energieberatung zulässig ist.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand, Altbau, Anbau, Erweiterung, Kindergarten, Kinderkrippe, EnEV-Nachweis, nachweisen, Bilanz, Energiebilanz, DIV, V, 18599, energetische, Bewertung, Gebäude, Zone, Zonen, Zonierung, zonieren, Gruppenraum, Schlafraum, Besprechungsraum, Nutzung, Änderung, anpassen, Nutzungszeit, Betriebszeit, Betriebszeiten, zulässig, Energieberatung

Auftrag: Im Auftrag eines Architekten berechnet eine Diplom-Ingenieurin den EnEV-Nachweis für einen großflächigen Anbau an ein bestehendes Nichtwohngebäude. Der Architekt erstellt den Bauantrag für den Anbau und die Ingenieurin weist nach, dass die angebaute Kinderkrippe die EnEV-Anforderungen erfüllt.

Praxis: Es handelt sich – aus der Sicht der Energieeinsparverordnung (EnEV) - um ein bestehendes Nichtwohngebäude, welches als Kindergarten genutzt wird. Das Bestandsgebäude wurde in den 80-er Jahren errichtet. Der neue Anbau soll als Kinderkrippe genutzt werden und umfasst eine Nutzfläche von 230 Quadratmetern (m²). Die Diplom-Ingenieurin weist nach, dass der neue Anbau die Anforderungen der EnEV 2009 erfüllt.

Probleme: Die EnEV würde es erlauben, den Anbau, bzw. die Kinderkrippe auch als Ein-Zonen-Modell zu berechnen. Die Ingenieurin wollte den Anbau jedoch genauer bilanzieren, weil sie befürchtete, dass das Ergebnis verfälscht wäre. Deshalb hat sie sich entschlossen vier Zonen zu berechnen. Die Daten für die Nutzungsprofile hat sie in der Tabelle 4 (Richtwerte der Nutzungsrandbedingungen für Nichtwohngebäude) in der DIN V 18599, Teil 10 (Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten) entnommen:

  1. Die Hauptnutzung – der Gruppenraum – entspricht dem Nutzungsprofil 8 (Klassenzimmer oder Gruppenraum im Kindergarten). Dieses Profil passt aus der Sicht unserer Fragestellerin sehr gut.

  2. Die Nebenflächen - ohne Aufenthaltsräume – dafür das sie das Nutzungsprofil 18 (Nebenflächen - ohne Aufenthaltsräume) ausgewählt und auch die WC dazugerechnet sowie die Verkehrsflächen. Bei diesem Profil sind die Nutzungszeiten von 7 bis 18 Uhr angegeben. Dieses entspricht jedoch nicht der Hauptnutzung. Die Fußnote a erlaubt die Betriebszeiten zu ändern.

  3. Die Besprechungen finden in einer weiteren Nutzungszone statt. Sie entspricht dem Nutzungsprofil Nr. 4 (Besprechung, Sitzung, Seminar).

  4. Für die Schlafräume hat die Ingenieurin kein passendes Nutzungsprofil gefunden. Deshalb hat sie die Nutzung Nr. 17 (Sonstige Aufenthaltsräume) gewählt.

Fragen: Darf die Ingenieurin für den Energienachweis nach EnEV die Nutzungszeiten der Nebenflächen (Nutzungsprofil 18) entsprechend der Fußnote "a" verändern und den Nutzungszeiten der Hauptnutzung (Nutzungsprofil 8) anpassen?

Antwort: 12.01.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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