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Kurzinfo:
Die Wärmepumpe wird in einem unbeheizten, eingeschossigen neu erbauten
Gebäude eingebaut. Dieser Neubau befindet sich zwischen den beiden Wohnhäusern.
Wird die Wärmepumpe in der Energiebilanz gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) als Heizungsanlage im unbeheizten Bereich berücksichtigt? Wie wird die
gemeinsame Wärmepumpe als Nachwärmeversorgung in die Energiebilanz der einzelnen
Häuser eingerechnet? Wird für die beiden Häuser jeweils ein einzelner
Energieausweis ausgestellt? Wenn zwei Energieausweise ausgestellt werden, wird
die Wärmepumpe dabei zweimal berücksichtigt?
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Wohnhaus, Wohngebäude, Wohnbau, Wohnungsbau, Wohnhäuser,
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öffentlich-rechtlich, nachweisen, ausstellen, erstellen,
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Primärenergiefaktor
Auftrag: Eine
Diplom-Bauingenieurin begleitet die Planung zweier neuer Mehrfamilienhäuser
(MFH) und soll auch die geforderten EnEV-Nachweise führen.
Praxis +
Probleme: Die beiden neuen Wohngebäude werden
gemeinsam durch eine Wärmepumpe mit Wärme versorgt. Die Wärmepumpe wird in einem
unbeheizten, eingeschossigen neu erbauten Gebäude eingebaut. Dieser Neubau
befindet sich zwischen den beiden Wohnhäusern.
Fragen:
-
Wird
die Wärmepumpe in der Energiebilanz gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) als Heizungsanlage im
unbeheizten Bereich berücksichtigt?
-
Wie
wird die gemeinsame Wärmepumpe als Nachwärmeversorgung in die
Energiebilanz der einzelnen Häuser eingerechnet?
-
Wird
für die beiden Häuser jeweils ein einzelner Energieausweis
ausgestellt?
-
Wenn
zwei Energieausweise ausgestellt werden, wird die Wärmepumpe
dabei zweimal berücksichtigt?
Antwort:
18.01.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
ausstellen für zwei neue Mehrfamilienhäuser mit gemeinsamer
Wärmepumpe
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