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Kurzinfo:
Ein Ingenieurbüro für Bauphysik berät Architekten auch bei der
Modernisierung von Einkaufszentren mit großen Schaufenstern und Türen aus Glas.
Bei der Sanierung von Fenstern, Fenstertüren oder Dachflächenfenster fordert die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), dass diese Außenbauteile bestimmte
thermische Qualitäten aufweisen. Schaufenstern und Türanlagen aus Glas gewährt
die EnEV 2009 allerdings einen Sonderstatus und verschont sie ausdrücklich von
diesen Anforderungen. Die beratenden Ingenieure sind daher zu dem Schluss
gelangt, dass die planenden Architekten für diese Sanierungsfälle keine
EnEV-Nachweise ausstellen müssten. Allerdings raten sie den Architekten im Sinne
der Energieeinsparung und der entsprechenden Baunormen keine Einfachverglasungen
einzuplanen. Einer der beratenden Ingenieure fragt uns, ob sie mit ihrer Annahme
richtigliegen, dass kein EnEV-Nachweis in diesen Sanierungsfällen notwendig sei.
Auch bittet er uns um eine Experten-Meinung zu der Frage ob heute eine
Einfachverglasungen noch zulässig sei, wenn der Bauherr dieses ausdrücklich
wünsche, obwohl der Architekt ihn auf die dargestellte Thematik hingewiesen
hätte.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2009, Altbau, Bestand,
Baubestand, bestehendes, bestehende, Gebäude, Nichtwohnbau,
Nichtwohnungsbau, NWG, Einkaufzentrum, Einkaufzentren,
einkaufen, kaufen, Schaufenster, Glas, Verglasung, einfach,
Einfachverglasung, Doppel-Verglasung, Zweifach-Verglasung, Tür,
Türen, Glas-Falttür, Glas-Falttüren, Glas, ersetzen, erneuern,
sanieren, modernisieren, Sanierung, Modernisierung, Ersatz,
einbauen, Einbau, planen, haften, Haftung, haften, Baurecht,
Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen, Ausnahme, Anforderungen,
Bauherr, Wunsch, DIN, 4108-2, Wärmeschutz, Mindestwärmeschutz,
anerkannte Regeln der Technik, Hinweispflicht, Bedenkenhinweis,
Minderstandard
Auftrag: Ein
Diplomingenieur ist in einem Beratungs- und Planungsbüro tätig, dass sich auf
die bauphysikalischen Aspekte in der Bauplanung spezialisiert hat. Das
Ingenieurbüro begleitet häufig die energetische Sanierung von Verkaufsstätten
und berät Architekten bei der Planung und Ausführung von Schaufenstern und
Türanlagen aus Glas.
Praxis:
Verkaufsstätten im Bestand sind aus der Sicht der Energieeinsparverordnung (EnEV
2009) bestehende Nichtwohngebäude. Wer Fenster in der Außenwand saniert, muss
ggf. die entsprechenden Anforderungen der EnEV 2009 einhalten, gemäß § 9
(Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden), Absatz 1. Die EnEV 2009
verweist dabei auf die Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen).
Unter Nr. 2 (Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und Glasdächer) regelt
die Verordnung, welche Anforderungen die sanierten Fenster erfüllen müssen, wenn
sie erneuert oder erstmals eingebaut werden. Allerdings stellt der letzte Satz
dieses Absatzes klar, dass diese Anforderungen nicht für Schaufenster und
Türanlagen aus Glas gelten.
Probleme:
-
Baurechtliche Aspekte: Weil die EnEV 2009 Schaufenster und
Türanlagen aus Glas ausdrücklich von ihren Anforderungen
verschont, vertritt das Ingenieurbüro die Meinung, dass für die
Sanierung von Schaufenstern und Türanlagen aus Glas im Rahmen
des baurechtlichen Vorgangs kein EnEV-Nachweis erforderlich sei.
-
Energieeinsparung und haftungsrechtliche Aspekte: Unser
Fragesteller weist jedoch darauf hin, dass die Anforderungen an
den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108 (Wärmeschutz und
Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an
den Wärmeschutz) dennoch gelten würden: "Außen liegende Fenster
und Türen von beheizten Räumen sind mindestens mit Isolier- oder
Doppelverglasung auszuführen."
Ungeachtet der EnEV-Ausnahmeregel und der DIN 4108-2 empfehlen die
Fachleute im Ingenieurbüro für Bauphysik, dass die Architekten
sowohl Schaufenster als auch Türanlagen mit Wärmeschutzverglasungen
sanieren, gegebenenfalls sogar mit verbessertem Randverbund sowie
thermisch getrennten Rahmenprofilen.
Aus der
Sicht der Bauphysiker entsprechen Einfach- oder Doppelverglasungen
nicht mehr den heutigen Regeln der Technik und stehen im Gegensatz
zu den Anforderungen der Energieeinsparung bei Sanierungs-Aufträgen.
Auch ist bei großen Glas-Falttüren von großen Einkaufszentren eine
Zweifach-Verglasung – ihres Wissens nach – nicht möglich.
Fragen:
-
Baurecht: Wie ist diese Problematik baurechtlich zu sehen und zu
bewerten?
-
Energieeinsparung und Planerhaftung: Ist heute eine
Einfachverglasungen noch zulässig, wenn der Bauherr dieses
ausdrücklich wünscht, obwohl der Architekt oder Planer ihn auf
die oben dargestellte Thematik hingewiesen hat?
Antwort:
10.02.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Einfachverglasungen
für Schaufenster und Türanlagen auf Wunsch des Bauherrn in
Einkaufzentren einplanen
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