Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Erfüllt eine KfW-Effizienzhaus 70 automatisch die Anforderungen des EEWärmeG 2009?

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Kurzinfo:
Ein Ingenieur plant ein neues Wohn- und Geschäftsgebäude als KfW-Effizienzhaus 70. Der Fachmann stellt auch die geforderten Energie-Nachweise für den Förderantrag des Bauherrn aus. Der Bauherr muss parallel zur EnEV 2009 auch die Anforderungen des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2009) erfüllen. Als Ersatzmaßnahme erkennt das EEWärmeG 2009 auch an, dass das Gebäude energieeffizienter als die EnEV-Anforderungen gebaut wird. Erfüllt das Gebäude als KfW-Effizienzhaus 70 auch bereits die Anforderungen des EEWärmeG 2009?

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Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, KfW, Förderung, KfW-Förderung, KfW-Effizienzhaus, 70, Neubau, Immobilie, Gebäude, neu, bauen, errichten, Wohnhaus, Wohngebäude, Geschäftsimmobilie, Geschäftsgebäude, Wohn., und, Geschäftshaus, EEWärmeG, EEWärmegesetz, 2009, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, erneuerbare, erneuerbare, Energie, Energien, erfüllen, Ersatzmaßnahme, Ersatz, Maßnahme, energieeffizient, energieeffizienter, Energieeffizienz, Energieeinsparen

Auftrag: Ein Ingenieur plant ein neues Wohn- und Geschäftshaus. Der Bauherr beabsichtigt ein besonders energieeffizientes Gebäude zu bauen und hofft eine finanzielle Förderung wahrzunehmen. Der Fachmann stellt auch die Energie-Nachweise für den Förderantrag sowie für die Erfüllung der Pflichten nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2009) aus.

Praxis: Es handelt sich um ein neues Wohn- und Geschäftshaus. Der Bauherr strebt eine staatliche Förderung durch die KfW an und will den Neubau als KfW-Effizienzhaus 70 planen und bauen lassen.

Zitat aus den KfW-Förderkonditionen - Energieeffizient Bauen - Programmnummer 153:
„Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70% und den Transmissionswärmeverlust (H’T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.“

Probleme: Der Bauherr muss auch seiner Pflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2009) nachkommen. Das Gesetz erkennt als Ersatzmaßnahme zur Nutzungs-Pflicht auch die „Übererfüllung“ der Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) – siehe Anlage zum EEWärmeG 2009, Nr. VI, Absatz 1.

Zitat aus dem EEWärmeG 2009, Anlage, VI. Maßnahmen zur Einsparung von Energie:
„1. Maßnahmen zur Einsparung von Energie gelten nur dann als Ersatzmaßnahme nach § 7 Nr. 2, wenn damit bei der Errichtung von Gebäuden
a) der jeweilige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs und
b) die jeweiligen für das konkrete Gebäude zu erfüllenden Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle
nach der Energieeinsparverordnung in der jeweils geltenden Fassung um mindestens 15 Prozent unterschritten werden.“

Frage: Erfüllt eine KfW-Effizienzhaus 70 automatisch die Anforderungen des EEWärmeG 2009 als Maßnahme zur Einsparung von Energie?

Antwort: 29.04.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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