Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Gebäudeklassifizierung nach EnEV 2009 für ein Alten-
und Pflegeheim mit Büros und Veranstaltungsbereich

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur kooperiert mit einem Architekten bei der Planung von zwei neuen Alten- und Pflegeheimen. Die Erdgeschosse umfassen jeweils Lager-, Technik-, Küchen-, Gewerbe-, Büro- und Veranstaltungsräume. In den Obergeschossen befinden sich die Wohn- und Pflegebereiche. Der Ingenieur soll für diese Neubauten auch die Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) führen. Angesicht der relativ großen Bereiche in den Erdgeschossen, die nichtwohnähnliche Nutzungen umfassen, fragt sich der Fachmann, ob er die gesamten Alten- und Pflegeheime als „Wohngebäude“ betrachten und bilanzieren sollte, oder ob es sich um ein „gemischt genutztes Gebäude“ handelt, bei dem er zwei Nachweis zu führen hätte – einen für den Wohnteil in den Obergeschossen und einen für den Nichtwohnteil im Erdgeschoss. Sollte Letztes zutreffen fragt uns der Ingenieur, ob er das Erdgeschoss für die Bilanzierung nach der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäude) in unterschiedliche Nutzungszonen aufteilen müsste.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur für Tragwerksplanung kooperiert mit dem planenden Architekten in einem Projekt für den Neubau von zwei Alten- und Pflegeheimen. Der Ingenieur stellt auch die geforderten Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aus, d.h. den Energieausweise auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs.

Praxis: Es handelt sich um zwei Neubauten, die als Alten- und Pflegeheime geplant werden. Das Erdgeschoss umfasst Lager-, Technik-, Küchen-, Gewerbe-, Büro- sowie Veranstaltungsbereiche. In den Obergeschossen befinden sich Wohn- und Aufenthaltsräume sowie Pflegebereiche.

Probleme:

  • Wohngebäude: Alten- und Pflegeheime definiert die EnEV 2009 im § 2 (Begriffsbestimmungen) als Wohngebäude. Ist das gesamte Alten- und Pflegeheim Wohngebäude zu betrachten stellt sich die Frage ob der Planer den Nachweis anhand der DIN 4108-6 / 4701-10 führen sollte oder ob er eine Zonierung nach DIN 18599 vornehmen sollte.

  • Gemischt genutztes Gebäude:
    Ist das Gebäude als „gemischt genutzt“ zu betrachten, weil das gesamte Erdgeschoss die Nicht-Wohnnutzungen umfasst? In den offiziellen Auslegungen zur EnEV 2009, § 22 (Gemischt genutzte Gebäude) werden als Kriterien die Größe der Nutzfläche im Vergleich zur gesamten Nutzfläche (10 Prozent als Grenze) des Gebäude angeben sowie die Art der Nutzung.
    In diesem Fall müsste der Planer zwei Nachweise führen, einen für die Wohnnutzung in den oberen Stockwerken sowie einen zweiten Nachweis für die Nichtwohnnutzung im Erdgeschoss. Es stellt sich die Frage ob in diesem Fall das Erdgeschoss bei der Bilanzierung nach DIN V 18599 auch entsprechend zoniert werden muss.

Fragen: Sollte der Planer den Neubau des Alten- und Pflegeheims als Wohngebäude im Sinne der EnEV 2009 betrachten? Muss er das Alten- und Pflegeheim bei der energetischen Bilanzierung gemäß DIN V 18599 in unterschiedliche Nutzungszonen unterteilen?

Antwort: 08.05.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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