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Kurzinfo:
Ein Diplom-Bauingenieur begleitet die Planung von vier neuen
Kindergarten-Gebäuden im Bundesstaat Bayern und soll auch die Nachweise gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen. Die geplanten Neubauten sollen
auch mit beweglichen, außen liegenden Sonnenschutzvorrichtung mit Windwächtern
ausgestattet sein. Bei dem Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach EnEV
2009 stellte der Bauingenieur fest, dass in der entsprechenden DIN-Norm der
anteilige Sonneneintragskennwert für Sonnenschutzverglasung rechnerisch mit
bestimmten Sonnschutzvorrichtungen gleichwertig gestellt wird. Auch
unterscheidet die Tabelle nicht zwischen beweglichen und feststehenden
Sonnenschutzeinrichtungen. Der Bauingenieur fragt uns wie der Begriff
„permanent“ definiert wird, welche Sonnenschutzeinrichtungen er umfasst und wie
er die beweglichen Sonnenschutzeinrichtungen rechnerisch berücksichtigen sollte.
Er bittet uns um die Meinung eines Experten.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Kindergarten, Gebäude,
Kindergartenbau, Neubau, neu, bauen, errichten, Nachweis,
sommerlicher, Wärmeschutz, sommerlich, DIN, 4108, Teil, 2,
Sonneneintragskennwert, Sonnenschutzverglasung,
Sonnenschutzvorrichtung, permanent, beweglich, fest,
feststehend, fix, Definition, Windwächter, Sonnenschutz,
Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, NWG, Energie-Nachweis,
EnEV-Nachweis, Energieausweis, Nachweis, nachweisen, erstellen,
berechnen, bilanzieren
Auftrag: Ein
Diplom-Bauingenieur begleitet die Planung von vier neuen Kindergarten-Gebäuden.
Er kooperiert dem planenden Architekten als Energieberater und als
verantwortlicher Projektingenieur. Für diese Bauvorhaben soll der Fachmann auch
die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen.
Praxis: Es handelt
sich um vier neue Gebäude, die künftig als Kindergarten genutzt werden. Die
Neubauten sollen auch mit beweglichen, außen liegenden Sonnenschutzeinrichtungen
mit Windwächtern ausgestattet sein.
Probleme: Bei der
Nachweisführung für den sommerlichen Wärmeschutz fand unser Fragesteller in der
Baunorm DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 2
(Mindestanforderungen an den Wärmeschutz), Tabelle 9 (Anteilige
Sonneneintragskennwerte zur Bestimmung des zulässigen Höchstwertes des
Sonneneintragskennwertes), Zeile 4 (Sonnenschutzverglasung e mit einem
Gesamtenergiedurchlassgrad (g) von höchstens 0,4) der anteilige
Sonneneintragskennwert (Sx) mit + 0,03 angegeben. Die Erläuterung „e“ zur Zeile
4 dieser Tabelle lautet wie folgt: „Als gleichwertige Maßnahme gilt eine
Sonnenschutzvorrichtung, die die diffuse Strahlung permanent reduziert und deren
g total < 0,4 erreicht.“ Unserem Fragesteller fiel auf, dass die oben zitierte
Tabelle 9 NICHT unterscheidet zwischen beweglichen und feststehenden
Sonnenschutzeinrichtungen.
Fragen: Umfasst die
begriffliche Definition „permanent“ bewegliche und feststehende
Sonnenschutzeinrichtungen? Wenn die Definition nur für feststehende
Sonnenschutzeinrichtungen gelten sollte: Wie muss mit beweglichen
Sonnenschutzeinrichtungen verfahren werden (z.B. bei beweglichen außen liegenden
Sonnenschutzvorrichtung mit Windwächtern)?
Antwort:
12.05.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Sonnenschutz-Vorrichtungen
bei der energetischen Bilanzierung von vier neuen
Kindergarten-Gebäuden
Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen
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