Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Sonnenschutz-Vorrichtungen bei der energetischen Bilanzierung von vier neuen Kindergarten-Gebäuden

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Bauingenieur begleitet die Planung von vier neuen Kindergarten-Gebäuden im Bundesstaat Bayern und soll auch die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen. Die geplanten Neubauten sollen auch mit beweglichen, außen liegenden Sonnenschutzvorrichtung mit Windwächtern ausgestattet sein. Bei dem Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach EnEV 2009 stellte der Bauingenieur fest, dass in der entsprechenden DIN-Norm der anteilige Sonneneintragskennwert für Sonnenschutzverglasung rechnerisch mit bestimmten Sonnschutzvorrichtungen gleichwertig gestellt wird. Auch unterscheidet die Tabelle nicht zwischen beweglichen und feststehenden Sonnenschutzeinrichtungen. Der Bauingenieur fragt uns wie der Begriff „permanent“ definiert wird, welche Sonnenschutzeinrichtungen er umfasst und wie er die beweglichen Sonnenschutzeinrichtungen rechnerisch berücksichtigen sollte. Er bittet uns um die Meinung eines Experten.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Kindergarten, Gebäude, Kindergartenbau, Neubau, neu, bauen, errichten, Nachweis, sommerlicher, Wärmeschutz, sommerlich, DIN, 4108, Teil, 2, Sonneneintragskennwert, Sonnenschutzverglasung, Sonnenschutzvorrichtung, permanent, beweglich, fest, feststehend, fix, Definition, Windwächter, Sonnenschutz, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, NWG, Energie-Nachweis, EnEV-Nachweis, Energieausweis, Nachweis, nachweisen, erstellen, berechnen, bilanzieren

Auftrag: Ein Diplom-Bauingenieur begleitet die Planung von vier neuen Kindergarten-Gebäuden. Er kooperiert dem planenden Architekten als Energieberater und als verantwortlicher Projektingenieur. Für diese Bauvorhaben soll der Fachmann auch die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ausstellen.

Praxis: Es handelt sich um vier neue Gebäude, die künftig als Kindergarten genutzt werden. Die Neubauten sollen auch mit beweglichen, außen liegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit Windwächtern ausgestattet sein.

Probleme: Bei der Nachweisführung für den sommerlichen Wärmeschutz fand unser Fragesteller in der Baunorm DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz), Tabelle 9 (Anteilige Sonneneintragskennwerte zur Bestimmung des zulässigen Höchstwertes des Sonneneintragskennwertes), Zeile 4 (Sonnenschutzverglasung e mit einem Gesamtenergiedurchlassgrad (g) von höchstens 0,4) der anteilige Sonneneintragskennwert (Sx) mit + 0,03 angegeben. Die Erläuterung „e“ zur Zeile 4 dieser Tabelle lautet wie folgt: „Als gleichwertige Maßnahme gilt eine Sonnenschutzvorrichtung, die die diffuse Strahlung permanent reduziert und deren g total < 0,4 erreicht.“ Unserem Fragesteller fiel auf, dass die oben zitierte Tabelle 9 NICHT unterscheidet zwischen beweglichen und feststehenden Sonnenschutzeinrichtungen.

Fragen: Umfasst die begriffliche Definition „permanent“ bewegliche und feststehende Sonnenschutzeinrichtungen? Wenn die Definition nur für feststehende Sonnenschutzeinrichtungen gelten sollte: Wie muss mit beweglichen Sonnenschutzeinrichtungen verfahren werden (z.B. bei beweglichen außen liegenden Sonnenschutzvorrichtung mit Windwächtern)?

Antwort: 12.05.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Sonnenschutz-Vorrichtungen bei der energetischen Bilanzierung von vier neuen Kindergarten-Gebäuden

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