Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Software-unterstützten EnEV-Nachweis für großflächige Erweiterung eines Selbstbedienungs-Marktes erstellen

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Kurzinfo:
Eine Diplom-Ingenieurin berechnet den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für die großflächige Erweiterung eines Selbstbedienungs-Marktes (SB-Markt). Die EnEV-Software mit der sie arbeitet erlaubt ihr jedoch nicht die Anlagentechnik des Referenzgebäudes zu verändern. Diese besteht beispielsweise aus einem Brennwertkessel als Wärmeerzeuger sowie für die Trinkwassererwärmung, in diesem Fall mit zusätzlicher Solaranlage, die im bestehenden SB-Markt jedoch nicht vorhanden ist. Die Fachfrau könnte für das bestehende Gebäude die Anlagentechnik des Referenzgebäudes annehmen, obwohl sie dadurch die Anlagentechnik des bestehenden Gebäudes anstelle der des Referenzgebäudes modifiziert, damit die beiden Anlagen identisch sind. Ist es zulässig, dass sie auf diese Weise den EnEV-Nachweis führt?

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Auftrag: Eine Diplom-Ingenieurin führt die energetischen Nachweis-Berechnungen gemäß EnEV 2009 für die großflächige Erweiterung eines Selbstbedienungs-Markt (SB-Markt).

Praxis: Es handelt sich also um einen SB-Markt, also um ein Nichtwohngebäude im Sinn der EnEV 2009. Dieses Gebäude wird großflächig erweitert, d.h. die Nutzfläche erhöht sich um mehr als 50 Quadratmeter (m²). In dem erweiterten SB-Markt soll die bestehende Anlagentechnik auch künftig weiterhin genutzt werden.
Gemäß der EnEV 2009, § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) Absatz (5) müssen die betroffenen Außenbauteile dermaßen geplant werden, dass der neue Gebäudeteil die Neubau-Anforderungen der EnEV einhält – in diesem Fall gemäß EnEV 2009, § 4 (Anforderungen an Nichtwohngebäude).

Probleme: In der Berechungs-Software, welche die Fachfrau nutzt ist es für den Nutzer nicht möglich die Anlagentechnik des Referenzgebäudes zu verändern. Andererseits ist es möglich für die nachzuweisende Erweiterung die Anlagentechnik des Referenzgebäudes zu übernehmen. Diese besteht beispielsweise aus einem Brennwertkessel als Wärmeerzeuger sowie für die Trinkwassererwärmung, in diesem Fall mit zusätzlicher Solaranlage, die im bestehenden SB-Markt jedoch nicht vorhanden ist.
Als eine Möglichkeit sieht die die Fachfrau, dass sie bei der EnEV-Berechnung für das bestehende Gebäude die Anlagentechnik des Referenzgebäudes annimmt. Das würde zwar bedeuten, dass sie die Anlagentechnik des bestehenden Gebäudes anstelle der des Referenzgebäudes modifiziert, damit die beiden Anlagen identisch sind.

Frage: Ist es zulässig, dass die Fachfrau bei der EnEV-Berechnung für das bestehende Gebäude die Anlagentechnik des Referenzgebäudes annimmt, wie oben beschrieben?

Antwort: 29.08.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Software-unterstützten EnEV-Nachweis für großflächige Erweiterung eines Selbstbedienungs-Marktes erstellen

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