Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Großflächige Erweiterung eines Wohnheimes als
KfW-Effizienzhaus 55 mit natürlicher Fensterlüftung

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Kurzinfo:
Ein Architekt plant ein Wohnheim mit ca. 900 Quadratmeter (m²) Nutzfläche. Dieses soll das bestehende, natürlich belüftete Wohnheim – Baujahr 2004 – erweitert. Der Planer arbeitet das Energiekonzept aus und führt auch die geforderten Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Das neue Wohnheim wird als „KfW Effizienzhaus 55“ geplant und erbaut. Der Auftraggeber strebt die Förderung durch die KfW im Programm „Energieeffizientes Bauen“ an. Eine Holz-Pellet-Anlage soll das neue Wohnheim beheizen und mit warmem Wasser versorgen. Für den Neubau ist auch keine Lüftungsanlage vorgesehen, gelüftet wird über die Fenster, wie im bestehenden Gebäude. Dieses verfügt auch nicht über eine ventilatorgestützte Lüftung. Der Architekt hat den EnEV-Nachweis mit freier Fensterlüftung erstellt und das Wohnheim erfüllt die Anforderungen an ein KfW Effizienzhaus 55. Der Architekt fragt hier, ob normgemäß eine ventilatorgestützte Lüftung erforderlich ist. Der Bauherr wünscht nur eine Fensterlüftung. Das bestehende Wohnheim funktioniert auch nur mit Fensterlüftung.

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Aspekte: EnEV 2009, Energieeinsparverordnung, Nachweis, EnEV-Nachweis, Energieausweis, Förderung, KfW, KfW-Förderung, Finanzierung, finanzieren, fördern, KfW-Effizienzhaus, KfW-55-Effizienzhaus, Wohnhaus, Haus, Wohnheim, Neubau, neu, neues, Gebäude, Lüftung, lüften, Lüftungskonzept, Konzept, Energiekonzept, Fenster, Fensterlüftung, natürlich, frei, Lüftungsanlage, Lüftungsanlagen, kontrollierte, kontrolliert, Normen, Norm, DIN, DIN 1946-6, Raumlufttechnik, Teil 6, Wohnungslüftung,

Auftrag: Ein Architekt plant ein Wohnheim mit ca. 900 Quadratmeter (m²) Nutzfläche als Erweiterung eines bestehenden Wohnheims aus dem Jahr 2004. Der Planer arbeitet das Energiekonzept aus und führt auch die geforderten Nachweise gemäß (EnEV 2009).

Praxis: Das Wohnheim wird als „KfW-Effizienzhaus 55“ geplant und gebaut, da der Bauherr eine finanzielle Förderung anstrebt. Ein KfW-Effizienzhaus 55 muss folgende technische Vorgaben erfüllen des KfW-Förderprogramms „Energieeffizientes Bauen“ erfüllen:
Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und der Transmissionswärmeverlust (H’T) betragen jeweils höchstens 55 Prozent (%) des Wertes für das Referenzgebäudes nach Tabelle 1 (Ausführung des Referenzgebäudes), Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude) der EnEV 2009. Im neu angebauten Wohnheim soll die Beheizung und Warmwasserbereitung über eine Holz-Pellet-Anlage erfolgen. Es ist keinerlei Lüftungsanlage vorgesehen.
Der Architekt hat den EnEV-Nachweis mit freier Fensterlüftung erstellt und nachgewiesen, dass das neue Wohnheim die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 erfüllt.

Probleme: Die natürliche Lüftung soll nur über die Fenster erfolgen. In dem bestehenden Wohnheim aus dem Jahr 2004 ist ebenfalls keine ventilatorgestützte Lüftung vorhanden. Der Bauherr wünscht daher ausdrücklich nur die Fensterlüftung, da sich das Prinzip in der Praxis des „alten“ Wohnheims bewährt hat.

Fragen: Muss in diesem Fall gemäß DIN 1946 (Raumlufttechnik) Teil 6 (Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung) eine ventilatorgestützte Lüftung vorgesehen werden?

Antwort: 21.09.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Großflächige Erweiterung eines Wohnheimes als KfW-Effizienzhaus 55 mit natürlicher Fensterlüftung

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