Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Definition „Kälteleistung“ für energetische Inspektion
nach EnEV 2009 von Klimaanlage im Nichtwohnbestand

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur ist auch als Energieberater erfolgreich tätig. In der letzten Zeit erhält er vermehr Aufträge von Eigentümern von Bürogebäude aus den 1980-er Jahren, die auch mit Klimaanlagen aus dieser Zeit ausgestattet sind. Der Fachmann wird beauftragt, die Klimaanlagen energetisch zu inspizieren, wie es die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vorschreibt. Leider fehlen jedoch die Dokumentationen zu den Klimaanlagen, die der Fachmann prüfen soll. Es sind bestenfalls die Nenn-Kompressorleistungen bekannt, die auf den Geräten vom Hersteller angegeben wurden. Der Fachmann fragt uns welche Leistung der Klimaanlage letztlich im Sinne der vorgeschriebenen energetischen Inspektion nach EnEV 2009 maßgebend ist.

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, §, 12, Energieeinsparverordnung, Klimaanlage, energetische, Inspektion, inspizieren, prüfen, Kälteanlage, Bestand, Baubestand, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Büro, Bürogebäude, Büroimmobilie, 1980, Baujahr, 1980-er, Jahre, alt, alte, Anlagen, technische, technisch, Anlagentechnik, Inspektor, Nennleistung, Leistung, Hersteller, Angabe, Angabe, Coefficient, of, Performance, COP, Dauerbetrieb, Betrieb, Kälteleistung, Energieberater, Auftrag, Aufträge, Kompressor, Leitung, Kompressorleistung, Nennleistung, Wirkungsgrad, Wärmeleistung,

Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur ist auch als Energieberater erfolgreich tätig. In der letzten Zeit erhält er vermehr Aufträge von Eigentümern von Bürogebäude aus den 1980-er Jahren, die auch mit Klimaanlagen aus dieser Zeit ausgestattet sind. Der Fachmann wird beauftragt, die Klimaanlagen energetisch zu inspizieren, wie es die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vorschreibt.

Praxis + Probleme: Es handelt sich in diesen Praxisfällen hauptsächlich um Bürogebäude aus den 1980-er Jahren, die auch mit Klimaanlagen aus dieser Zeit ausgestattet sind.
Die EnEV 2009 schreibt im § 12 (Energetische Inspektion von Klimaanlagen) vor, dass Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt (kW) nach dem vorgegebenen Zeitplan und Anforderungen inspiziert werden.
Die EnEV 2009 definiert im § 2 (Begriffsbestimmungen) unter Nummer 9 die Nennleistung als „…die vom Hersteller festgelegte und im Dauerbetrieb unter Beachtung des vom Hersteller angegebenen Wirkungsgrades als einhaltbar garantierte größte Wärme - oder Kälteleistung in Kilowatt,“.

Fragen: Welche Klimaanlagen sind nach EnEV 2009 konkret zu inspizieren? Welche Leistung der Klimaanlage ist letztlich im Sinne der vorgeschriebenen energetischen Inspektion nach EnEV 2009 maßgebend, die Kompressorleistung oder die Leistung unter Beachtung des Leistungskoeffizienten – Englisch: Coefficient Of Performance (COP) - der bei alten Anlagen leider nicht bekannt ist?

Antwort: 09.10.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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