Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Stellenweise ungedämmte Kellerdecke in Wohngebäude
in den Energieausweis-Berechnungen berücksichtigen

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur ist auch als Energieberater tätig. Für ein bestehendes Wohngebäude führt er die Energieberatung durch, plant die Sanierung des Gebäudes und erstellt den Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Bei einer früheren Sanierung wurde die Kellerdecke des Wohnhauses gedämmt. Einige Rohrleitungen konnten dazumal nicht umverlegt werden und deshalb wurde die Kellerdecke in diesen Bereichen nicht isoliert. Für die Ausstellung des Energieausweises auf Bedarfsbasis muss der Fachmann auch die Kellerdecke berücksichtigen. Diese weist jedoch etliche kleine ungedämmte Flächen auf. Wie soll der Fachmann diese Flächen in seinen Berechnungen für den bedarfsbasierten Energieausweis berücksichtigen?

|Aspekte    |Auftrag    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand, Altbau, unsaniert, ungedämmt, Energieberatung, Sanierung, Modernisierung, sanieren, modernisieren, Energieberater, Energieausweis, Bedarf, Energiebedarf, Berechung, berechnen, Hülle, Gebäudehülle, wärmeabgebende, Kellerdecke, Decke, berücksichtigen, ungedämmt, ungedämmte, Fläche, Flächen, Wohnhaus, Haus, Wohngebäude, Wohnbestand

Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur ist auch als Energieberater tätig. Für ein bestehendes Wohngebäude führt er die Energieberatung durch, plant die Sanierung des Gebäudes und erstellt den Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).

Praxis + Probleme: Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude, dessen Gebäudehülle saniert werden soll. Bei einer früheren Sanierung dieses Gebäudes wurde die Kellerdecke gedämmt. Einige Rohrleitungen konnten dazumal nicht umverlegt werden und deshalb konnte die Kellerdecke in diesen Bereichen nicht isoliert worden. Für die Ausstellung des Energieausweises auf Bedarfsbasis muss der Fachmann auch die Kellerdecke berücksichtigen. Diese weist jedoch nun etliche kleine Flächen auf, die nicht gedämmt sind.

Fragen: Wie werden diese kleinen, ungedämmten Flächen bei der Energieausweis-Berechung berücksichtigt? Müssen sie von der Deckenfläche abgezogen werden?

Antwort: 10.10.2011 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Stellenweise ungedämmte Kellerdecke in Wohngebäude in den Energieausweis-Berechnungen berücksichtigen

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